Ein neuer, alter Stern am Himmel der Branchenbuch-Abzocker ist die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, die unter www.gewerbeauskunftzentrale.de ein neues Internetregister betreibt.
In den vergangenen Jahren und verstärkt in den letzten Monaten werden Schreiben von der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ verschickt. Dahinter verbirgt sich die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Betroffen von diesen Schreiben sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, wie etwa Schulen oder Bibliotheken. Insofern sollte der Begriff „Gewerbeauskunft-Zentrale“ keineswegs zu wörtlich genommen werden.
Weiterhin ist die Adressbuchmasche unter gewerbeauskunft-zentrale bekannt
Die Masche ist wie üblich: Es werden kleine Gewerbetreibende angeschrieben mit einem Formular, das den Anschein erwecken kann, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers. Überschrieben mit dem amtlich wirkenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale“ wird hier um (Nicht-)Aufmerksamkeit geworben. Der Adressat wird aufgefordert, in dem bereits vorausgefüllten Formular fehlende oder fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze dann unterschrieben zurückzusenden. Teilweise steht da sogar, dass die „Rückantwort gebührenfrei per Fax“ möglich sei unter Angabe einer 0800-er-Nummer.
Ganz und gar nicht gebührenfrei ist dann aber der eigentliche Eintrag: Monatlich netto 39,85 Euro soll der dermaßen gelinkte zahlen. Bei einer Laufzeit von zwei Jahren immerhin 956,40 Euro plus Umsatzsteuer. Ein stolzes Sümmchen für ein sehr lückenhaftes und bisher kaum bekanntes „Zentral“-Register.
Im Detail:
Die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) machen einen amtlichen Eindruck, da sie in ihrer optischen Aufmachung behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sind.
Im Schreiben wird der Empfänger aufgefordert dies auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückrückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er nach wenigen Wochen erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale alias der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Im zweiten Brief wird er darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.
Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, erhält er wenig später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale, meist über 569,06 Euro. Diese 569,06 Euro sind jedoch nur die Kosten, die für das erste Vertragsjahr in Rechnung gestellt werden. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt sein. Insoweit erwartet die Betroffenen, die sich nicht gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr setzen und diese etwa als „Lehrgeld“ für sich verbuchen, im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man dann auch noch zu kündigen, wird man auch im dritten Jahr nochmals zur Kasse gebeten!
Es exisitiert eine W.O.T. Scorecard mit Negativeinträgen
Update vom 27.07.2010:
Gegenwärtig wird auch mit diesen Websites und Firmendaten operiert:
GWE-Wirtschaftsinformations GmbH,
gwe-wirtschaftsinformation.de
gewerbeauskunft-zentrale.de
gemäss IMPRESSUM alle vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Cyperski, Hauptstr. 34, 40597 Düsseldorf
Impressum
GWE-Wirtschaftsinformations GmbH
Hauptstr. 34
40597 Düsseldorf
Tel: +49 (0) 211/6355938-0
GF: Sebastian Cyperski
HRB: 62320 AG Düsseldorf
StNr.: 106/5710/0309
Internet: www.gwe-wirtschaftsinformation.de
Quelle: Ratgeberrecht.eu
Hier das neue AKTE2010 Video zur Gewerbeauskunftszentrale:
So locken Abzocker Sie in die Abo-Falle
Hochgeladen von verbraucherinfoTV
Es gibt Neuigkeiten zum Thema Gewerbeauskunftszentrale:
Rechtsanwalt Sebastian Dosch hat sich mal die Mühe gemacht und die Kontenverbindungen der GEW aufs Korn genommen.
Auf seinem Portal klawtext schreibt der Anwalt am 28.12.2010:
Da gibt es Schreiben vom 13.12.2010, in denen die betroffenen (Klein)Gewerbetreibenden aufgefordert werden, Zahlungen zu leisten für eine Eintragung in das ….Register. Als Kontoverbindung wird da noch die Allianz Bank genannt mit der BLZ 70035000 und der Konto-Nr. 9539286600.
Kurze Zeit darauf – etwa mit Datum vom 20.12.2010 – werden Briefe versandt, über denen groß „Fehlerhafter Überweisungsträger“ steht. Und der Text „leider wurde Ihnen beim Rechnungsversand ein fehlerhafter Überweisungsträger zugesandt. Falls Sie den beigelegten Überweisungsträger genutzt haben, könnte es vorgekommen sein, dass Ihre Anweisung zurück gebucht worden ist.“ Als neuer Zahlungsempfänger wird nunmehr die GWE GmbH Gewerbeauskunft-Zentrale, Hypo Vereinsbank, BLZ: 302 201 90, Kto.: 609 873 213 genannt.
Soso, fehlerhafte Überweisungsträger. Wie kann das denn sein? Es handelt sich ja nicht um einen Zahlendreher, außerdem wird diese Bankverbindung ja schon lange genutzt.
Ich habe mir den Spaß gemacht, mal bei der Allianz Bank anzurufen. Hier wurde ich mit der Abteilung „Compliance und Geldwäsche“ verbunden. Dort wurde mir bestätigt, dass das Konto nicht mehr gilt und dass weitere Auskünfte nur über die Staatsanwaltschaft gegeben würden.
… An einen Zufall glaube ich da also nicht. Vielleicht hölte der stete Tropfen der Kundenbeschwerden doch den Stein der Bankverbindung?
Update per 26.3.2011: Rechtsanwalt Seeholzer hat ebenfalls Neuigkeiten zur Gewerbeauskunftzentrale und deren Geschäftsgebaren veröffentlicht:
Die Fa. GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale aus Düsseldorf beschäftigt nun einen weiteren Anwalt aus Köln. Der RA B. J. schrieb noch mit Schreiben vom 01.03.2011 die Mandanten direkt an. Nach Hinweis auf die Mandatierung des RA Seeholzer entschuldigte er sich. Es sei ein Fehler bei der Übermittlung der Unterlagen unterlaufen.
Nach bereits erfolgtem Hinweis, die Fa. GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale möge ihre Forderung einklagen, kam nun mit Schreiben vom 21.03.2011 ein weiteres “Kulanzangebot”.
Dies ist erneut zurückgewiesen worden.
RA Seeholzer erhielt heute den Hinweis, dass vor dem Landgericht Düsseldorf ein Verfahren gegen die GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale anhängig sein soll. Der Deutsche Schutzverband für Wirtschaftskriminalität soll geklagt haben, mehr war nicht zu erfahren.
Vermutlich geht es dabei um die irreführende Aufmachung der Formulare der GWE GmbH – Gewerbeauskunfts-Zentrale.
Quelle: Blog zu Anzeigenrecht
Update per 28.4.2011:
Es existiert ein neues Urteil vom Landgericht Düsseldorf zur Masche dieser Firma, wobei diese unterlegen ist (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig):
Das Landgericht Düsseldorf (30 O 148/10) hat sich mit dem Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale beschäftigt und dabei die bisherige Geschäftspraxis, also die Verwendung des bisher verwendeten Formulars, untersagt.Das Landgericht Düsseldorf stört sich dabei an folgenden Punkten:
- Es wird eine Irreführung in der Werbung mit einem Monatspreis gesehen, wenn die Mindestvertragslaufzeit bei mehr als einem Monat liegt (§5 I Nr.1 UWG)
- Interessant ist, dass erstmals auch ein Verstoss gegen die DL-InfoV (dazu hier unsere Infoseite) gesehen wurde und das Gericht feststellt, dass diese Verordnung eine das marktverhaltende Regelung i.S.d. §4 Nr.11 UWG darstellt. Das überrascht nicht, ist aber insoweit zumindest bemerkenswert. Fazit: Verstöße gegen die DL-InfoV sind abmahnfähig nach UWG!
- Weiterhin bemerkenswert ist, dass das LG Düsseldorf schon alleine in dem Titel “Gewerbeauskunft-Zentrale – Erfassung gewerblicher Einträge” eine Irreführung sieht, da eine Verwechslung mit dem Gewerberegister naheliegen soll.
- Der Eindruck zu 3 wird laut LG Düsseldorf durch die formularmäßige Gestaltung verstärkt, wobei Felder schon vorher ausgefüllt sind – während der Werbetext eher klein gehalten ist. Die beigefügten AGB helfen da nicht, da das LG meint: Wenn man nicht von einem Angebot ausgeht, achtet man auf die AGB auch nicht mehr.
- Sehr schön ist die Feststellung des LG Düsseldorf, dass die Tatsache, dass man sich an Kaufleute wendet, auch nicht weiterhilt: Die sind zwar erfahren, aber im Alltag stehen sie unter Zeitdruck und sichten normalerweise mit einem Blick, ob etwas Reklame oder Geschäftspost ist. Hier schlägt dann der vermeintlich amtliche Charakter voll durch.
Im Ergebnis sieht das LG Düsseldorf eine insgesamt unlautere Handlung vor, in der auch nicht mehr einzelne Bestandteile nicht mehr als unlauter angesehen werden können. Das bedeutet im Fazit erst einmal eine ideale Ausgangsbasis um sich gegen vermeintliche Vertragsschlüsse zu wehren. Aber.
Die Entscheidung ist vom 15.04.2011 und noch nicht rechtskräftig. Weiterhin liegt mir derzeit eine Abschrift der Entscheidung vor, es fehlt aber die Anlage zur Entscheidung mit dem Original-Formular, das verhandelt wurde. Somit ist zur Zeit nicht festzustellen, ob die aktuellen Formulare sich von dem verhandelten bereits unterscheiden (hatte ich hier besprochen). Letztlich aber bietet das LG Düsseldorf damit, dass man sich schon am Namen stört (Punkt 3) sowie an der “amtlichen Aufmachung” (Punkt 3+4) einen generellen Einstieg in die Gegenwehr für Betroffene
Quelle: Kanzlei Ferner
Update 5.7.2011 Zur Zeit verschickt der Kölner Anwalt Burkhard Joepchen massenhaft Mahnschreiben für die Gewerbe-Auskunftzentrale. In seinem Inkassoschreiben weist Joepchen darauf hin, daß es sich bei der Forderung der GWE um „einen gesicherten vertraglichen Anspruch aus einem rechtlich verbindlichen Dienstleistungsvertrag“ handele und daß gerade in der heutigen Zeit Kreditwürdigkeit und eine einwandfreie Bonität von existentieller Bedeutung seien. Negativmerkmale in einer Kreditauskunft wegen kleinen Beträgen könnten sich äußerst negativ in der Bonitätsbewertung auswirken.
Die Schreiben sind nicht unterschrieben und endet mit den Worten
gez. Burkhard Joepchen
Rechtsanwalt
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Facto24 rät: Selbst wenn Sie durch diese Drohungen beunruhigt sind, bleiben Sie ruhig, zahlen Sie vorerst nicht und lassen sich zunächst von dem Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin Ihres Vertrauens beraten.
Kenntnisse im Umgang / bei Problemen mit der Gewerbeauskunftzentrale hat auch Rechtsanwalt Holger Hesterberg. Ausführliche Einschätzungen zur GWE Problematik gibt der Anwalt hier
Sie erreichen den Anwalt über: anwalt.de
Gewerbeauskunftzentrale GWE GmbH wegen unlauterem Wettbewerb / Täuschung verurteilt
Das OLG Düsseldorf (I-20 U 100/11) hat die Gewerbeauskunftzentrale GWE GmbH wegen Täuschung und Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verurteilt. Die Schreiben und Angebotsformulare der GWE seien so aufgemacht, daß Sie amtlichen Schreiben optisch ähneln und den Eindruck eines behördlichen Auftritts hervorrufen wollen. Das Verbot der ersten Instanz des Landgerichts Düsseldorf wurde nun in der Berufung bestätigt.
ACHTUNG:
Die GWE GmbH läßt über die Firma Deutsche Direkt Inkasso GmbH, DDI, Toyota-Allee 99, 50858 Köln, das Inkasso betreiben. Lassen Sie sich nicht von den Urteilen, die auf der Seite des Inkassobüros angegeben sind, täuschen! Diese sind mit der OLG-Entscheidung hinfällig.
Update 17.7.2012
Obwohl es deutschlandweit über 1000 Strafanzeigen gibt, lässt sich den fragwürdigen Geschäften nur schwer beikommen. Derzeit verschickt die Düsseldorfer GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder verstärkt ihre behördlich aussehenden Schreiben. Auf diesen sollen die Adressaten gegebenenfalls Korrekturen ihrer Adresse vornehmen.
Im Kleingedruckten stehen die finanziellen Bedingungen, die all jene akzeptieren, die das Formular unterschrieben zurücksenden.
In Kassel ist von Autohäusern über Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Ärzten und Gastronomen fast jede Branche betroffen – auch Kirchen – etwa die jüdische Gemeinde – und gemeinnützige Einrichtungen. Manche Betroffene beglichen die Forderung, andere weigern sich.
Wer nicht zahlt, erhält die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Meist bleibt es bei der Drohung.
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf gingen jährlich Hunderte Strafanzeigen gegen die GWE ein, sagt Sprecher Christoph Kumpa. Zwar werde wegen Betrugs ermittelt, dies betreffe aber nicht grundsätzlich den Versand der Angebote. Das Geschäft sei moralisch anstößig, aber keine Straftat. Wer genau lese, könne den Angebotscharakter erkennen. Es werde im Einzelfall geprüft, ob ein Betrug vorliegt
Update per 27.07.2012
Zum Thema Branchenbuchabzocke stellt der BGH in einer PRESSEMITTEILUNG fest:
Überraschende Entgeltklauselfür Eintrag in ein Internet – Branchenverzeichnis unwirksamDer Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).
Die Klägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden ein Formular, welches sie als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank…“ bezeichnet. In der linken Spalte befinden sich mehrere Zeilen für Unternehmensdaten. Nach einer Unterschriftszeile, deren Beginn mit einem fettgedruckten „X“ hervorgehoben ist, heißt es in vergrößerter Schrift: „Rücksendung umgehend erbeten“ und (unterstrichen) „zentrales Fax“. Es folgt die fett und vergrößert wiedergegebene Faxnummer der Klägerin.
Die rechte Seite des Formulars besteht aus einer umrahmten Längsspalte mit der Überschrift „Hinweise zum Ersteintragungsantrag, Leistungsbeschreibung sowie Vertragsbedingungen, Vergütungshinweis sowie Hinweis nach § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)“. In dem sich anschließenden mehrzeiligen Fließtext ist unter anderem folgender Satz enthalten: „…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr….“
Der Geschäftsführer der Beklagten füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Klägerin trug die Beklagte in das Verzeichnis ein und stellte dafür 773,50 € brutto in Rechnung. Die auf Zahlung dieses Betrages gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.
Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als „Eintragungsantrag Gewerbedatenbank“ nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.
*§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) ….
Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11
AG Recklinghausen – Urteil vom 24. Mai 2011 – 13 C 91/11
LG Bochum – Urteil vom 15. November 2011 – 11 S 100/11
Karlsruhe, den 26. Juli 2012
aktuelles Video des WDR zur Branchenbuchfalle Gewerbeauskunftzentrale
Update zu Gewerbeauskunftszentrale vom 1.11.2012
Amtsgericht Düsseldorf, neues Urteil vom 01.09.2011
Aktenzeichen – 21 C 8123/11 –
Gewerbeauskunft-Zentrale muss 574,06 EUR Eintragungskosten zurückzahlen und Anwaltskosten erstatten
Versäumnisurteil gegen GWE Wirtschaftsinformations-GmbH
Das Amtsgericht Düsseldorf hat die GWE Wirtschaftsinformations GmbH zur Zahlung von 574,06 EUR und weiteren 70,20 EUR Rechtsanwaltskosten verurteilt.
Am 01.09.2011 erließ das Amtsgericht Düsseldorf ein Versäumnisurteil gegen die beklagte GWE Wirtschaftsinformations GmbH. Darin heißt es:
Die Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 574,06 EUR (in Worten: fünfhundertvierundsiebzig Euro und sechs Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 16.04.2011 und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von70,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Augsburger Allgemeine schrieb, die Gewerbeauskunft-Zentrale hat dem Kunden die entstandenen Kosten zurückgezahlt.
UPDATE 19.11.2012
RA Claudia Mölleken droht Verbrauchern im Auftrag der Gewerbeauskunft-Zentrale.de mit Klage
Obwohl die Verbraucher das Vertragsverhältnis widerrufen und angefochten haben, behauptet Frau Mölleken, letztmalig Gelegenheit zu geben, „die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen“. Gegen die Bezahlung von 375 Euro könne die ganze Sache beendet werden. Rechtsanwältin Mölleken bekräftigt ihre Drohung mit einer gerichtlichen Klage dadurch, dass sie ihrem Mahnschreiben eine vorgefertigte Klageschrift beifügt. Die Klage verfügt über eine üppige 10seitige Begründung. Mit der Klageschrift soll den Betroffenen offensichtlich klargemacht werden, dass es nicht bei einer bloßen Drohung mit der Klage bleibt
Verbraucherzentrale rät:
Betroffene sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Wenn keine Unternehmereigenschaften vorliegen, ist die Waffe des Verbrauchers der Widerruf sowie die Anfechtung der behaupteten Forderung
UPDATE JANUAR 2013
Auch im neuen Jahr machen Eintragsdienste wie die GWE Gewerbeauskunftzentrale von sich reden.
Wir zitieren aus einem Artikel der Torgauer Zeitung vom 12.1.2013
Immer wieder flattern bei hiesigen Kleinunternehmern und Selbstständigen Schreiben von Gewerbeauskunft-Zentralen ins Haus. Wer das Formular ausfüllt und abschickt, ist vom einen auf den anderen Tag bis zu 600 Euro los….Hinter dem offiziell anmutenden Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, aus Düsseldorf, verbirgt sich eine Abofalle. Viele Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Branchenbucheintrags unter www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen. Die Adressaten haben in der Regel mindestens zwei Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten.
In jedem dieser Schreiben werden Unternehmer aufgefordert, in einem bereits vorausgefüllten Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden… Über die Folgen der vermeintlich kostenlosen Rücksendung wird sich wohl im Anschluss kein Unternehmer freuen: Für die Aufführung der Daten im Internet werden insgesamt 600 Euro fällig. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt 1200 Euro – alles für einen Eintrag in einem kaum bekannten Online-Firmenregister.
Die IHK rät betroffenen Unternehmern, sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen:
„Hinsichtlich unseriöser Eintragungsofferten können wir nur immer wieder an betroffene Unternehmen appellieren… keine Unterschrift zu leisten“,
erklärt der Hauptgeschäftsführer der IHK Leipzig
In einzelnen Fällen hilft auch ein vorsorglicher Blick ins Internet. Wer beispielsweise auf den bekannten Suchportalen „Gewerbeauskunft-Zentrale“ eingibt, merkt gleich, dass das Unternehmen deutschlandweit agiert. Gleich an oberster Stelle der Suchergebnisse sind die Schlagwörter „Abofalle“ und „Betrug“ zu lesen.
Viele Geschädigte und Verbraucherschützer nutzen heute vermehrt das Internet, um auf die vermeintlichen „Gewerbeauskunftsseiten“ mit betrügerischem Hintergrund aufmerksam zu machen. Vor allem der rege Erfahrungsaustausch in den unterschiedlichen Foren kann in den meisten Fällen schnelle Antworten und sogar Hilfe liefern.
„Beim Eingang solcher unseriöser Schreiben sollte der entsprechende Berufsverband oder der Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informiert werden“,
rät die IHK Leipzig.
Auch bei der Polizei weiß man von der Existenz der offenbar bundesweit agierenden Firma. Trotzdem kann das Vorgehen in den meisten Fällen nicht als Betrug eingestuft werden, weil alle in dem Schreiben gemachten Angaben zwar nicht sofort ersichtlich, so aber letztlich doch korrekt seien. Angesichts dieser Grauzone kann die Polizei nur eindringlich davor warnen, leichtfertig eine Unterschrift zu leisten, ohne aufmerksam die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.
„Im Zweifel sollte sich das Unternehmen auch anwaltlicher Hilfe bedienen“,
rät Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig.
Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen: Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist nur ein Übeltäter unter vielen. In diesem Zusammenhang warnt die IHK Leipzig ganz aktuell auch vor dem Abschluss von Verträgen mit dem angeblichen „Regionalen Branchendienst Leipzig“ beziehungsweise auch mit der Endung „Nordsachsen“.
Erst kürzlich erklärte das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil die Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH für wettbewerbswidrig, in einem anderem Verfahren wurde außerdem die „Irreführungseignung der Vertragsformulare“ bestätigt.
Leider zeigen die jüngsten Schreiben, beispielsweise des „Regionalen Branchendienst Nordsachsen“, dass ähnliche Schreiben in Zukunft nicht ausbleiben werden.
Der WDR warnt in seiner Sendung „Markt“ vom 13. Januar 2013 vor der Gewerbeauskunftzentrale. Diese Sendung kann hier nochmal aufgerufen werden
Update April 2013:
Gewerbeauskunftzentrale Urteil vom BGH
Der BGH entschied mit Beschluss vom 06.02.2013, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wird (Beschluss des BGH vom 06.02.2013 AZ: I ZR 70/12).
Gewerbeauskunft-Zentrale.de unterliegt vor Bundesgerichtshof
Der BGH entschied mit Beschluss vom 06.02.2013, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wird (Beschluss des BGH vom 06.02.2013 AZ: I ZR 70/12).
Fazit: Für die betroffenen Unternehmer bedeutet dies, dass die ausgesandten Formulare der GWE nunmehr höchstrichterlich als rechtswidrig anzusehen sind. Die mit den Formularen geschlossenen Verträge sind rechtsunwirksam und eine Zahlungspflicht besteht nicht. Die Versuche der Zahlungseintreibung sind folglich ebenfalls rechtswidrig. Es besteht häufig sogar die Möglichkeit, dass bereits gezahlte Gelder tatsächlich zurückgefordert werden können.
Die Entscheidung des BGH stellt für die Unternehmerschaft einen wertvollen Sieg dar. Dennoch ist die Gefahr des sogenannten Adressbuchschwindels damit nicht gebannt. Der DSW bearbeitete in den Jahren 2010 ca. 109 unterschiedliche Verfahren zu Unternehmen, welche nach einem ähnlichen Prinzip wie die GWE arbeiteten. Im Jahr 2011 waren es 123 Verfahren und im Jahr 2012 ebenfalls 85 Verfahren. Es ist zu erkennen, dass hier eine ganze Vielzahl an unseriösen Unternehmen versuchen, sich auf Grund von täuschenden Formularen zu bereichern. Unter diesem Gesichtspunkt kann für die Unternehmen, welche Formulare erhalten nur gelten, dass diese aufmerksam gelesen und im Zweifel nicht zurückgesandt werden sollten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir gehen bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich gegen die GWE vor:
ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-einstweilige-verfuegung-gewerbeauskunft-zentrale
Mit freundlichen Grüßen
LoschelderLeisenberg RAe
Gibt es etwas neues ?
ich glaube, ich bin auch im “ Club“ . Heute kam solch ein Schreiben aus Düsseldorf und wir haben herzhaft gelacht ! Jetzt spielt die Katze damit .
-gruss thomas –
Dass sich die GEW / Gewerbeauskunftszentrale dermassen lange am Markt mit diesen unstimmigen Angeboten und Abzockmethoden halten kann, ist kaum noch erträglich, aber typisch Deutsch.
In anderen Ländern hatte man nicht lange mit solchen Typen diskutiert, sondern den Laden dichtgemacht und den Verantwortlichen für zehn Jahre in den Bau gesteckt.
Hallo, ich bin leider reingefallen, habe unterschrieben und zurückgesendet. Jetzt wurde ich aufgefordert zu Zahlen, was mach ich nun?
Hallo Pedro,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung machen, weil wir keine Rechtsanwälte sind und für derartige Auskünfte auch keine Haftung übernehmen könnten.
Bitte lese Dir den Artikel noch mal genau durch und nimm Dir einen Anwalt, wenn Du damit nicht klar kommst – das ist immer noch billiger, wie die Kosten für ein unerwünschtes Abo zu bezahlen. Deine Chancen hierbei sind nach den neuesten Urteilen sehr gut… 😉
Danke für die Infos!
Schaut in Facebook unter : GWE.de Abzocker Portal. Dort ist eine Gruppe, die sich damit beschäftigt das bei der GWE.de bald das Licht ausgeht.
In der Gruppe gibt es Schreiben ( Vordrucke an die Staatsanwaltschaft), Wiederspruchsschreiben, Tipps zur Vorgehensweise gegen die GWE.de ( Tipps von RAE.).
Vielleicht bis bald.
Ich frage mich ob in einem schwebenden Vefahren bei zweifacher Bestätigung des Urteil in Düsseldorf und dem Warten auf eine formale Bestätigung, dem GWE Geschäftsführer wenigstens der Domainanspruch entzogen werden kann….
Neben den Verstössen gegen UWG usw. was jetzt im Rahmen läuft … da sich sich selbstverherrlichend als Zentrale beschreibt …. meine ich geört zu haben, dass man sich selbst nicht so nennen darf, wenn man es nicht ist. (wettbewerbsrecht) Kann man nicht die domain und die GWE damit dichtmachen….???
editiert vom Admin aus jur. Gründen
Hier der Rat des Anwalts: Wir empfehlen Betroffenen, keine Zahlungen zu leisten und bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige zu erstatten.
Wie sind auch reingefallen. Im übrigen leistet die HWK bei Betrieben oft Unterstützung. Einfach mal dort anrufen. Hier das Schreiben was wir aufgesetzt, und per Einschreiben abgeschickt haben.
Ihre Rechnung ……. vom ……..
Bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit mir haben Sie ein zur Täuschung im Rechtsverkehr
geeignetes Formular verwandt. Die Art der Gestaltung des Formulars hatte ersichtlich den
Sinn, mich zum Abschluss eines Vertrages zu bewegen, den ich bei Kenntnis der wahren
Folgen nicht abschließen würde. Dadurch bin ich arglistig getäuscht worden.
Bezug nehmend auch auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und des BGH ist
Ihre Forderung rechts- und sittenwidrig.
Ich fordere Sie auf, jeglichen weiteren Versuch zu unterlassen, den Rechnungsbetrag von mir
einzufordern.
Im Übrigen behalte ich es mir vor, auch strafrechtlich gegen Sie ermitteln zu lassen.
Wir haben den Wisch auch bekommen… Schön im Stil vom Behördenschreiben getarnt und auf Umweltpapier gedruckt. Erstmal ist es echt enttäuschend, dass es so schlechte Menschen gibt, die einfach skrupellos und wahrscheinlich ohne Gewissensbisse ganz bewusst andere Menschen betrügen (man setzt ja absolut eindeutig auf das Hereinlegen der Leute, denn die Kosten stehen ja in keinster Weise im Verhältnis zur Leistung). Und dann ist es auch erschütternd, dass diesen Menschen nicht von Seiten der Justiz das Hendwerk gelegt wird.
Unterschrieben und zurückgefaxt hätte ich den Wisch eh nicht. Ich habe mir den Müll eher aus Spaß beim Frühstück durchgelesen und mich dann tierisch darüber geärgert.
Gibt es einen aktuellen Stand ?
oder ein aktuelles Urteil gegen den Laden ?
Hallo zusammen,
ich greife diesen alten Post mal auf, da ich diese Tage auch einen Brief der Wigimedia OG aus Wien erhalten habe mit einer angeblichen automatischen Vertragsverlängerung für einen Branchenbucheintrag auf firmen-web.net Preis 329 EUR für ein Jahr.
Was habt ihr mir vor Tipps mit den Erfahrungen aus der Vergangenheit?
Soll ich nicht bezahlen und alles ruhen lassen oder sollte ich doch einen Rechtsanwalt einschalten, der mich wiederum etwas kostet oder übernimmt das eine Rechtsschutzversicherung?
was ich geschrieben und getan habe, habe ich unten beschrieben. Stand heute ist: keine weitere Belästigung und unser Eintrag ist von der firmen-web.net verschwunden.
Nach der Erfahrung würde ich empfehlen: den Sachverhalt ganz kurz darlegen, den Eintrag löschen lassen und gleich mit Anwalt drohen.
sie gehen nicht ans Telefon, reagieren aber auf Emails schnell. Prompt kam eine nicht-unterzeichnete ! Auftragsbestätigung. Erstes Jahr kostenfrei, danach kostenpflichtig. Angeblich wurde der Probeauftrag per Telefon abgeschlossen.
Ich habe geantwortet, dass unser Eintrag innerhalb einer Woche zu löschen ist und wir nicht weiter kontaktiert werden wollen. Bei Missachtung wird die RA-Kanzlei eingeschaltet.
Abwarten…
Heute auch so eine Rechnung „Vertragsverlängerung vom 29.9.11“ bekommen. Auch hier nie einen Vertrag (auch nicht telef. abgeschlossen). Habe der netten Fa. eine Mail geschrieben … und das war‘ s für mich.
ICH HABE HEUTE AUCH SO EINE MAIL BEKOMMEN UND HABE FOLGENDES ZURÜCKGESCHRIEBEN:
Hiermit gestatte ich Ihnen meine Daten zu veröffentlichen, zum Preis von 1.400,– Euro pro Jahr. Das Geld bitte immer vorab überweisen auf mein u.a. Konto bei der …Bank! Mal sehen ob die es merken …..
wir haben heute auch von firmen-web.net (Agentur Wigimedia OG) scheinbar gleiches Schreiben erhalten. Per Email habe ich eine Kopie des angeblichen Vetrages angefordert. Nachdem wir mit denen noch nie Kontakt hatten + von uns nichts unterschrieben wurde, gehe ich davon aus, dass es das gewesen ist.
Ich habe gerade die Post aufgemacht und denk mich trifft der Schlag…
Da finde ich eine Rechnung über 329€ über eine „Automatische Vertragsverlängerung“ vom 29.09.2011 – Laufzeit 12 Monate. Da sollte unser Unternehmen auf firmen-web.com Eingetragen sein? Ich also ins Internet und firmen-web.com eingegeben und es erschien nichts (Webseite nicht erreichbar). Ich also auf web.archive.org gegangen und firmen-web.com eingegeben und es erschien der letzte Eintrag vom 24. Juni 2010.
Meine Frage: Was mach ich mit der Rechnung, wir haben keinen „Firmeneintrag“ bestellt, gebucht usw. Der Firmeneintrag besteht ja gar nicht (da die Seite nicht zu erreichen ist). Ich sehe es eigentlich nicht ein, etwas zu bezahlen was wir nicht bestellt haben, geschweige denn eine Gegenleistung erhalten haben. Hab auch mal bei der „Agentur wigimedia OG“ angerufen, jedoch ging gleich das Band an mit der Ansage „bitte nennen Sie uns Ihre Kundennummer und wir rufen Sie zurück…“, natürlich hab ich die Kundennummer (welche auf der Rechnung steht) nicht genannt da ich ja kein Kunde bin und auch nicht sein will… Muss ich das jetzt direkt dem Anwalt übergeben bevor mir irgend ein Inkasso Büro etwas zusendet. Ich bin gerade etwas Ratlos. Vieleicht hat ja jemand einen guten Ratschlag für mich. Danke im vorraus.
ich habe heute die gleiche rechnung erhalten. komisch finde ich, dass der gleiche auftragstag angegeben worden ist – 29.09.2011!!!? ich kann mich auch nicht erinnern, denen einen auftrag erteilt zu haben. Denn ich habe alle webeinträge geträge gespeichert. übrigens. meine angegebene Internetadresse war firmen-web.net — nicht ….com! Schau doch bei Deiner nochmal nach, ob es sich auch um diese handelt. Denn ich habe dort einen Eintrag von mir gefunden. Aber so wie ich ihn eigentlich nicht mache!…? Um einen Austausch wäre ich dankbar. Ich wende mich morgen an den Verbraucherschutz. Liebe Grüße Jani
Hallo haben heute auch eine Mahnung (zuvor keine Rechnung)von der Agentur wigimedia OG bekommen-Betrag 329 Euro.Habt Ihr inzwischn Reaktionen -was habt Ihr gemacht .
Bin für alle Hinweise dankbar
Ich empfehle jedem die Firma bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf anzuzeigen
das habe ich gemacht und die dubiose Firma per Mail darüber informiert
Gruß
Fred R.
Update – im Oktober 2012 sind diese Schreiben immer noch unterwegs …
bin zum Glück vom Fach bez. Sprache und Textaufbau, so dass mir die
a) die Fallen direkt aufgefallen sind, aber auch
b) die besonders dreiste und perfide Funktionalität des Schreibens: Papier, Schrifttyp und Schriftsatz lassen erstmal auf eine amtliche und seriöse Einrichtung schließen …
besonders krass: ich habe nun noch ein zweites Schreiben bekommen, nachdem ich das erste sofort in den Ofen habe wandern lassen.
Das zweite wirkt sogar wie eine Mahnung: gleich vom oberen Drittel des Briefes springt einen in Fettdruck und auch noch unterstrichen der Vorwurf an: Schreiben ist Ihnen schon am blablabla per Post zugesadt worden!
Die Gewerbeauskunftszentrale gehört zu den vielleicht fleissigsten Spammern. Fast wöchentlich erhalte ich so dumme Angebote, die ich als Fax zurücksenden soll
REINE ABZOCKE – mehr ist das nicht! wenn es der Firma um seriöse Dienstleistungen ginge, würde sie nicht mit derartigen Täuschungstricks arbeiten.. und danach die Leute so massiv unter Druck setzen (mit Inkasso etc.). am besten einen versierten Anwalt nehmen und zum Gegenangriff blasen!
Jemand von unserem städtischen Gymnasium hat dummerweise auch das bekannte Formular zurückgefaxt und wir bekommen seit dem Rechnungen und Mahnungen von der GWE und neuerdings auch von DDI Inkasso. Gezahlt haben wir natürlich nicht!
Die effektivste Maßnahme gegen diese Abzocker scheint mir ……….
ZU MEINEM ERSTAUNEN WURDE ICH JETZT SOGAR ZU EINER ZEUGENAUSSAGE BEI DER KRIMINALPOLIZEI EINGELADEN! Gegen ….. wird nämlich im Rahmen des Geldwäschegesetzes ermittelt! Es handelt sich um ……… Die Kripo wollte genau wissen, wie ….. aus unserer Sicht zustande gekommen ist und hat sich die Schreiben der GWE kopiert.
(editiert aus rechtlichen Gründen vom Admin)
Hallo ich habe Heute auch die Zahlungsaufforderung bekommen was soll ich jetzt am Besten Unternehmen? Es ist ein Bxxxxx die Aggieren als wären sie Offizielles Unternehmen der Regierung und am Ende ein Abzocker verein, und da war kein hinweis auf Geld bezahlung. Ich werde Bestimmt nicht Bezahlen? Kann mir einer Schreiben wie der Geschäftsführer ist? Name + Adresse?
Hallo,
Bekomme derzeit wöchentlich die schreiben, teils nach hause teils in die Firma…
Langsam nervt es!
Natürlich ist es abzocke hoch 10 ABER…
Jeder der ein Geschäft leitet sollte in der Lage sein dieses schreiben als nepp abstempeln zu können! Mmn
Das uns in diesem Fall nicht vom Staat geholfen wird… Was erwartet ihr? Hat er das je?
Wozu auch? Er verdient doch mit daran wenn der Herr C. Seine steuern abgibt!
Also machen wir kleinen es so wie immer, zahlen!
Wenn die weg sind kommen die nächsten, Hauptsache unsere RA verdienen dran!!
Solang es ‚unaufmerksame‘ Menschen gibt wird es betrugsversuche geben, ich lese alles bevor ich unterschreibe und das 2 mal und da ist es vollkommen egal ob das von ner Behörde, ner Bank oder direkt vor meinen Augen vom Präsidenten persönlich geschrieben ist!!!
Sie wollen doch alle nur unser bestes…
Lg und lasst euch noch über den Tisch ziehen! Wem es passiert ist drücke ich Daumen das er aus der Sache raus kommt!
Hallo mein Vater ist nebenberuflich Gärtner und hat das Formular blöderweise letzte Woche von der Gewerbeaufsichts-Zentrale.de unterschrieben. Vorgestern kam nun die Zahlungsaufforderung über 567€. Nach einem Anruf gestern behauptete die Firma das die Kündigungsfrist 3 Tage beträgt und nicht wie normal 14 Tage… stimmt das??
Kann mir jemand genau sagen was wir jetzt am besten tun sollten? Bitte um Hilfe !
Hallo Tobi,
wenn Du mit den Informationen im Artikel nicht klar kommst, solltest Du unbedingt sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um wieder aus dem Vertrag rauszukommen. In meinem Artikel sind mehrere Anwälte verlinkt, die sich mit der Materie bestens auskennen.
Ich selbst darf Dir leider keine rechtlliche Beratung geben, weil ich kein Anwalt bin.
LG
Mathias
Hallo Leute,
auch ich bin auf die Masche reingefallen, habe das Ding Unterschrieben und an den Laden zugesandt. Habe auch jetzt nach deren Aufforderungen zu Zahlen, einen Anwalt eingeschaltet, und werde bis aufs letztes gehen. Ich habe mir geschworen !! DER VEREIN BEKOMMT VON MIR KEIN PENNY !!! und werde bis aufs maximum gehen. LEUTE gibt den Zeckxx kein Futter!! Liebe in einen Vertrauten Anwalt Investieren , als sich vom solchem ABSCHAxx becheixxx zu lassen. Mich wunderts daß so ein Laden mit dem Oberhaupt von Cyperski überhaupt noch Existieren kann, und auch deren Anwalt von Kiesling oder so, dessen NAME schon sowas von Niedergetremmpelt ist in mein Augen, dass der da auch noch mitmacht??
Auch ich habe dieses Schreiben erhalten… als erstes dachte ich es wäre irgendwas von Finanzamt gekommen, aber dann habe ich die Domain ganz oben gelesen, das sah schon ziemlich unseriös aus…
Ich finde es sehr dreist von der Firma so etwas zu machen! Das ist die reinste Bauernfängerei. Trotz der vielen Klagen, warum existiert diese Firma noch??? Das ist ganz klar eine xxxxxfirma und muss still gelegt werden!
Offenbar, und das ist auch gleichzeitig der Grund warum ich Google angestrengt habe und hier landete, verfährt das genannte „Unternehmen“ noch immer mit dieser Masche.
Nach wie vor dieselbe Aufmachung, Gew.-Zentr. -Erfassung gewerblicher Einträge- alles wie im Artikel beschrieben. Frage mich nun, ob ich nicht die Möglichkeit hätte dagegen vorzugehen, was meiner Meinung nach auch alle Betroffenen machen sollten. Nicht, um Profit aus der Geschichte zu schlagen, sondern eher, um dem Treiben dieser Leute, zumindest unter diesem Namen, ein Ende zu bereiten.
VG Oliver
es ist wirklich unglaublich, wie lange solche abzockbanden unbehelligt ihr unwesen treiben dürfen!! aber solange der gesetzgeber hier nicht einschreitet, muss man sich eben selbst zur wehr setzen..
ich habe es erfolgreich getan und kann das nur jedem raten, der sich sowas nicht gefallen lassen möchte! da ich auf „nummer-sicher“ gehen wollte, habe ich mich an einen von den hier empfohlenen und spezialisierten anwälten gewendet und es nicht bereut.. ein kurzes telefonat, die vollmacht unterschrieben und ab dann musst ich mich um nichts mehr kümmern und sorgen!!
klar kann man die sache auch „aussitzen“ – aber ich fühle mich so einfach beruhigter und halte es nun für noch unwahrscheinlicher, verklagt zu werden. war vor allem auch nicht so teuer wie befürchtet und alles über die distanz zu regeln!!
euch allen viel erfolg, egal wie ihr vorgeht!!
grüße von einer „leidensgenossin“ 😉
Hallo Christa,
kannst Du mir bitte den beauftragten Anwalt nennen, währe Dir sehr dankbar. MfG
das war ein anwalt aus koblenz. er hat auch eine homepage und ist auf verbraucherrechte spezialisiert..
viel erfolg!!
Hallo,
da ich auch in die Falle hereingesprungen bin wollte ich wissen, welche die Anwälte sind, denen man diesen Fall anvertrauen kann.
Vielen Dank für eine schnelle information, ich habe von der DDi ein Schreiben bekommen. Viele Grüße
offensichtlich geht der GWE die Luft aus, die Internetseite lässt sich kaum noch öffnen, die Suchfunktionen funktionieren nicht mehr, tel. ist niemand zu erreichen, d.h. die GWE erbringt keine Leistung mehr für ihre „Kunden“,
also offensichtlich Bxxxxxxx
Es ist unglaublich, dass die noch agieren dürfen.
Da fragt man sich:
„was soll das eigentlich mit dem Rechtssystem? Funktionieren tut das offensichtlich nicht.“
Naja, wenigstens die Post und die Anwälte verdienen noch dran.
Na dann: weiter so!! Geld haben die kleinen Leute ja noch genug!
Auch wir haben keine Ruhe vor diesen Abzockern, trotz mehrfacher Anrufe bei Sebastian Cyperski und der bitte die Belästigung zu unterlassen: internetwerk.info/2012/05/25/die-gewerbeauskunft-zentrale-duesseldorf-nervt-wieder/ den Datenschutz nimmt die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ wohl überhaupt nicht ernst.
Bei uns kommt dieses Gewerbeauskunft-Zentrale.de regelmässig an drei Betriebe unserer Verwandtschaft 1 x im Monat am Anfang mit Termin 3 Wochen später
0800 3552222. ……. Es gibt noch gar keine Gewerbeauskunftszentrale im Internet mit Daten
editiert aus rechtlichen Gründen vom Admin
Wichtig sofort in den Papierschredder, sonst kommt noch einer auf die Idee, das Ding zu versenden oder faxen.
Wie kann es sein, dass diese Firma trotz eines positiven Gerichturteils, nach wie vor die genau gleichen „Werbebriefe“ wie vor einem Jahr versenden dürfen ? Und wie kommen Sie an die Adressdaten der kleinen Betriebe ?
Meine Onlinefirma steht auf den gängigsten Portalen nur mit dem Firmennamen aber nicht mit der eigentlichen Bezeichnung des Inhaltes.
Zerreisen und Schreddern also……
Dieser Abzocker – Firma müßte das Handwerk gelegt werden. Die wissen genau ,wie man Leute betrügt!! Hoffe, daß die Gerichte das auch so erkennen!!
das ist leider nicht so einfach ….. denen das handwerk legen. Die arbeiten mit allen Tricks aber wenn du Hilfe bezüglich dieser Masche brauchst dann schreibe mir einfach und ich versuche dir zu helfen ..mfg andi
Hallo grüße Dich , bin leider darauf hereingefallen , wenn Du Tipps , Ideen hast , wie man kostengünstig wieder herauskommt wäre ich sehr dankbar .
MfG Dietrich
Hallo ich bin keine deusche und bin ich auch reingefalen bei dise bande und habe über inter etwas rausbekomme und hab ich dise seite gesehen und ich brauch hilfe kanns du mir helfen danke
hallo,
bin auch drauf rein gefallen..biite helfen sie mir..:-((
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir gehen zur Zeit massiv gegen die GWE GmbH, die der Betreiber des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist, vor. Dabei vertreten wir unsere Mandanten, die das sog. „Eintragungsangebot“ unterschrieben haben und verklagen unsererseits die GWE GmbH. Nähere Informationen finden Sie hier:
ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-einstweilige-verfuegung-gewerbeauskunft-zentrale
Wir geben gerne nähere Auskünfte.
Mit freundlichen Grüßen
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Guten Tag, ja, ich möchte gern Ihren Rat bekommen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Ich habe von der DDI eine Aufforderung zur Zahlung bekommen, und ich bin auf keinen Fall bereit, diesem Betrüger von Gewerbeauskunft-Zentrale einen Cent zu bezahlen. Viele Grüße
Heute kam eine Rechnung zu zahlen an Vietin Bank….
Hallo
Ich kam heut vom Besuch der Vierschanzentournee und hatte ebenfalls
so ein dubioses Schreiben auf dem Schreibtisch liegen.
Dieses versah ich kurzum mit der Bemerkung “ Betrüger “ über die ganze Seite und faxte es an die angegebene 0800 Nummer postwendent zurück.
Das Problem ist doch aber eigentlich viel tiefgründiger. Wie bekommen als kleine Gewerbetreibende doch wohl das ganze Jahr solche Schreiben ins Haus, wo versucht wird uns das Geld aus der Tasche zu locken, und wenn dann das Kind ins Wassser gefallen ist kann keine Behörde , kein Gericht,kein Rechtsanwalt was machen !
Die verdienen dann auch noch an uns !
Da hat es unser Bundespräsident viel besser, denn der sagt wir sollen uns am Ende seiner Zeit die immerhin noch 3/1/2 Jahre gehen soll, urteilen was er für ein feiner Bundespräsident sei !
Ich kann nur sagen “ armes Deutschland “ und hoffen das die Menschen endlich wieder mal auf die Straße gehen und das wieder Gesetz und Moral in dieses Land einkehrt !
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben kürzlich vor dem Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung gegen die GWE GmbH, die der Betreiber des Portals Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist, erwirkt. Nähere Informationen finden Sie hier:
ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-einstweilige-verfuegung-gewerbeauskunft-zentrale
Das zeigt, dass man auch vorher etwas gegen dieses Unternehmen tun kann, aber auch nachher kann man gegen die Rechnungen der Firma vorgehen. Wir geben gerne nähere Auskünfte.
Vor einem Jahr bekam ich die Rechnung der GWE, jedoch konnte ich zu dem Zeitpunkt gar keinen Vertrag unterschrieben oder so ein Formular ausgefüllt haben, da ich mich im Krankenhaus befand und danach im Urlaub. Als ich denen dies schriftlich mitteilte, sandten Sie mir eine Kopie dieses Formulars zu, was ich angeblich ausgefüllt haben sollte mit einer Unterschrift, die nicht von mir stammte, danach ging ich zur Polizei Kassel und erstattete Anzeige wegen Unterschriftsfälschung, die Polizei gab den Fall an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, diese schrieben mir im Juli, daß sie hier keinen Betrug feststellen können und drückten sich in allen Punkten so aus, als Läge der Fehler bei mir, worauf ich Einspruch einlegte, dieser wurde bisher nicht beantwortet .Statt dessen bekam ich mindestens 10 Mahnungen und immer wieder Formulare zum Ausfüllen mit anderen Berufsbezeichnungen, die ich gar nicht habe, im Übrigen bin ich als geringfügig tätige Heilpraktikerin für Psychotherapie momentan gar nicht tätig, sondern seit über einem Jahr Büroangestellte, würde von daher so einen Eintrag gar nicht wollen. Jetzt hat mir dieses dubiose Inkassounternehmen gedroht, bis 7.1. zu zahlen, das Schreiben kam zw.d.Jahren, wo wir im Urlaub waren, mit Drohungen und Kopien von angeblich gewonnener Gerichtsverfahren. Meine Anwältin meinte, ich sollte den Mahnbescheid abwarten, dann sofort zu ihr kommen, damit wir gleich mit Einspruch reagieren. Auf die Verhandlung bin ich gespannt….
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Beiträge zur Gewerbeauskunft-Zentrale.de gelesen, da ich heute am 02.08.2012 selbst ein Schreiben dieses Unternehmens für „Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten habe. Ich bin überrascht, das Herr Cyperski weiterhin ahnungslose Gewerbetreibende mit dieser Vorgehensweise txxxx und hoffe das dieser Person diese Art des Bxxxxxx endlich mal ein ein Ende gesetzt wird.
Viele Grüße
Thomas
Ich kann nur dazu raten, sich mit anwalticher Hilfe gegen diese dubiose Firma zur Wehr zu setzen. So kann man sichergehen, dass sämtliche rechtlichen Einwände gegen diese vermeintlichen Verträge erhoben werden. Die Chance für die GWE GmbH, danach trotzdem ein Gerichtsverfahren zu gewinnen, sinkt dadurch erheblich.
Wir jetzt jedenfalls wieder deutlich entspannter als noch vor zwei Wochen.
Geholfen hat uns die Anwaltskanzlei LF legal, welche unseren Fall und wohl die vieler anderer Betroffener vertritt abmahnhilfe24
Also ich bin ja selbst auch mit diesen schreiben zugemüllt worden und da ich diese geschichten ja kenne reagiere ich da nie drauf weil man ja im kleingedruckten auch nachlesen kann das es zwei jahre lang sehr teuer werden kann.
Ein bekannter von mir hat damals ja auch den fehler gemacht und das Formular zurückgeschickt und musste bezahlen. Sein RA der auch bei ihm in der Pizzeria Gast ist meinte dazu das er ja kein Kind mehr ist und alles einfach unterschreiben darf, er sei herr seiner Sinne und Vertrag ist Vertrag.
Nun aber zu meinem Hauptanliegen. Da ich ja wusste das mein Freund für diesen Eintrag Geld bezahlt hat dann müsste er ja auch eigentlich auf dieser Seite zu finden sein. Nun versuche ich schon seit Stunden das Restaurant von meinem Kumpel dort zu finden aber das geht nicht. Eigentlich finde ich gar nichts weil es schlicht und ergreifend nicht funktioniert. Ich hab auch schon meine Forderungen auf ein minimum zurückgeschraubt und möchte eigentlich nur ein Lokal zum Essen in Augsburg finden aber auch da rührt sich nichts. Die Suche läuft und läuft und läuft.
Fazit er hat Geld bezahlt für einen service den es gar nicht gibt.
Wenn die Abzockfirma die im Vetrag stehenden Leistungen nicht erfüllt,braucht man sowieso nicht zahlen.Für was auch????
Haben heute ebenfalls dieses “ amtliche Formular“ erhalten. Gut, dass ich bereits Kenntnis davon hatte, dass diese Masche sehr teuer werden kann. Hab diesen Schund gleich im Papierkorb verschwinden lassen.
Ich bin wirklich erstaunt, wieviele, gerade Gewerbetreibende, also Unternehmer auf diesen „Pfeffer“ hereinfallen.
Auch ich habe im Juli und dann nochmal am 16. August 2011 diese Schreiben erhalten. Allerdings war mir schon beim ersten Lesen klar, dass da was nicht stimmt. Vorallem wenn eine Faxnummer 0800 (gebührenfrei) richtig fett und groß geschrieben ist, sollten doch wohl bei jedem selbständigen Unternehmer die „Lampen“ angehen! Oder hat jemand schon mal erlebt, dass in unserer Gesellschaft dem Unternehmer was geschenkt wird?
Ich bin auch immer wieder erstaunt, wer sich am Telefon von irgendwelchen Call-Center-Leuten „umhauen“ lässt, mit der Massgabe es wird günstiger und sie können sparen!
Hallo Leute, in welcher Gesellschaftsordnung leben wir denn? Habt Ihr denn die Zeit Anrufe zu tätigen oder Schreiben zu verfassen und zu versenden, ohne dass ein einziger EURO rumkommt?
Wer diese Frage mit nein beantwortet, dürfte also auch nicht auf Gewerbeauskunft-Zentrale.de und Konsorten hereinfallen.
sehr geehrter herr cyperski
ich habe heute eine rechnung von ihnen bekommen
mit der nummer 201189762
zeichen 81489
die angaben die sie mir gesendet haben
wurden von mir ausgefüllt
leider habe ich dabei übersehen
dass es sich um einen vertrag handelt
den ich mit sofortiger wirkung kündige
ich bin nicht in der lage
das geld für die rechnung zu begleichen
meine kunden zahlen immer schlechter
und mein schuldenberg wächst immer weiter
ich danke für ihr verständnis…!
mfg.
W.F.
MEIN TIPP an alle Geschädigten:
Nehmt Euch einen Anwalt, vorher habt Ihr keine Ruhe. Geht auch bequem übers Internet/Fax und kostet nicht viel.. mir hat super geholfen: RA Lang (www.anwaltlang.de)
Ich als kleine Ein-Mann Handelsfirma in Österreich habe auch gerade ein Fax von der Gewerbeauskunft- Zentrale bekommen. Weil wir Ösis sind, kostet das ganze aber monatlich 82,00 und auch 2 Jahre im Voraus. Mit den Ösis wird das wohl schon funktionieren.
Und wie immer tut keiner was gegen die Bxxxxx!!! Unser Verwaltungsmonster macht das, was Sie immer tun – zukucken!!!
Inzwischen muss es sich doch herrumgesprochen haben, dass hier jemand versucht Geld zu scheffeln. Aber offensichtlich ist man weiter mit der Masche erfogreich. Zu einem Geschäft gehören aber immmer zwei Partner.
1. Der kxxxxx Anbieter, der das sogennnate Internetportal betreibt.
2. Der xxxxx Gewerbetreibende, der darauf reinfällt.
Es ist oft nützlich, wenn man die deutsche Srache beherrscht und die AGB’s des Anbieters sorgfältig durchliest. Mit freundlichem Gruß. Hans-Jürgen
(editiert aus rechtlichen Gründen)
Es werden von dieser GWE GmbH nicht nur „kleine“ Gewerbetreibende angeschrieben. Nach meinen Beobachtung werden die Telefonverzeichnisse nach allen nicht PRIVAT erscheinenden Adressen durchkämmt.
Ich erlebte jetzt beruflich zwei unabhängig von einander liegende Fälle.
Im einen ist es ein simples Büro, mit NULL-Gewerbe oder ähnlichem, dafür ist aber die dienstliche Adresse sehr aufwendig per öffentlichem Telefonverzeichnis.
Im anderen Fall ist es genau der uralte Fernmeldeamt-Eintrag für eine Kirchengemeinde.
DER HAMMER aber ist bei Nichtreaktion auf das erste Anschreiben, ein erneuter Versuch:
„Schreiben ist Ihnen schon am xxx per Post zugesandt worden“
Gibt es wirklich keine gesetzlich wirksame Handhabe gegen dieses Erschleichen von Geld? – Ich hoffe auf ein nachhaltiges Urteil.
c.p.
Richtig, solche „tollen Angebote“ erhalten sogar kleine Tierschutzvereine, die bekanntermaßen kein Geld haben, sondern dringend auf Spenden angewiesen sind. Mal schauen wann wir wieder Post von den Abzockern erhalten….
Wir betreiben auch 2 Branchenvezreichnisse, für welche wir eine Gebühr von jährlich 29,- Euro für die Premiumeinträge verlangen. Was die Gewerbeauskunft-Zentrale hier macht ist leider etwas, dass in der Branche recht häufig vorkommt.
Man versucht mit den Formularen die großen wie Wer Liefert Was oder Gelbe Seiten nachzubilden und arbeitet mit Kleingedruckten.
Die Problematik solcher dubiosen Branchenverzeichnisse sehe ich in den monatlichen Abbuchungen begründet, was den Eintrag zum teuren Abonnement macht. Normalerweise kostet ein Eintrag in ein Verzeichnus nur eine einmalige Summe. Hier kommt dann auch noch der Wucherpreis für ein relativ unbekanntes Verzeichnis mit einem relativ geringen Werbenutzen für den Kunden hinzu. Von der Masche mit den amtlich aufgemachten Eintragsformularen ganz zu schweigen…
Wir haben als Verein auch ein Schreiben bekommen – und ich war geneigt, die Ergänzungen vorzunehmen. Erst beim genauen Lesen ist mir aufgefallen, dass grundsätzlich alle Einträge kostenpflichtig sind. Und ich konnte es kaum glauben: 39,85 pro Monat. Ups. Das ganze sieht wirklich wie ein amtliches Zentralregister aus. Und durch die Frist (nur wenige Tage) wird der Empfängen zu schnellem Handeln veranlasst. Schnell weg damit – und hoffentlich lese alle Empfänger das Kleingedruckte genau.
Gewerbeauskunft-Zentrale Schreiben vom 29.Juni 2011
Nicht richtig lieber Gerhard: nicht 39,85mtl. da steht im Angebotsformular:
„Marketingbeitrag mtl. zzgl. Ust:Eur 39,85“
Das heißt für mich rechnerisch 209,75EUR + 19%Usst. sind Summa sumarum 249,60EUR im Monat und das 12x!!!
Zu was das Gewerberegister, wenn man überall gelistet ist: Gewerbeamt, Handwerkskammer oder IHK!
Ich werde den Herrn S.Cyperski anzeigen und das wo es nur geht!
Gruß Sven M.
@Sven M.
naaa, Gerhard hat schon Recht – es sind „nur“ 478,20€zzgl. Ust / anno. (Quelle: AGB, Pkt. 4)
Aufpassen und reread, Sven, sonst haben sie dich als nächsten.
Ruhigen Tag und seit nicht so kleinlich 🙂
Guten Rutsch
ich soll inzwischen 700,oo euro an sebastian cyperski zahlen er will sich jetzt einen titel holen, ich bekam auch als vereinsvorstand ein schreiben was aussah wie von einem amt, sozusagen noch mal zur bestätigung der daten oder änlich, ich habe es jetzt meiner anwältin gegeben vieleicht wäre eine sammelklage auch sinnvoll.
Hallo,
ich habe heute den 8ten Brief von den Abzockern bekommen.
Und auch heute habe ich ein soches Schreiben von der GWE erhalten. 2 Jahresgebühr 956,40€ zzgl. Ust. Formular sieht ncoh immer sehr amtlich aus, enormer Zeitdruck wird gemacht und um ein Haar hätte er mich auch geködert.
TelegatMedia AG gehören auch zu Bxxxxxx!!! Nur die Jahresbeiträge sind höher: 2400 € !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also- noch schlimmer. Eintrag bei Gelbe Seite sind gleich ausführlich und KOSTENLOS!!!!!
Habe gerade einen Fall: Inkasso, Rechtsanwählte…..Und kein Ausweg…Kann jemand dabei helfen? Ich werde nicht aufgeben und ARTE ansprechen. Da wird mir bestimmt geholfen..Hoffe ich mindestens. Ist jemand noch getroffen? Zusammen sind wir STARK!!! Melde EUCH! Tatjana Masuhr / einfach googeln/.
Nicht nachvollziehbar so seine Kunden gewinnen zu wollen. Ich kann nur empfehlen nirgendwo die Links von der Seite zu veröffentlichen, denn damit überstützt man dann noch einen Verein, über den man sich ärgert.
Jeden Montag schicken die anscheinend einen Waschkorb voll mit Rechnungen raus – unglaublich
Wir haben heute auch so einen Brief bekommen Gewerbeauskunfts-Zentrale auf „diesem grauen Behörden“ Papier gedruckt!
Gelbes-Branchenbuch hat es auch schonmal versucht uns ein paar 100€ Arglistig zu erschleichen!
Pro Monat bekommen wir bestimmt 1 Fax oder einen Brief wo es eine Betrüger Firma versucht Geld abzuzocken.
Leider sind wir einmal auf das Expo Guide (Mexico) reingefallen das allerdings knapp 1000€ im Jahr kostet, haben es einem Anwalt übergeben!
Trozdem bekommen wir weiterhin mahnungen von der Firma die Natürlich nicht bezahlt werden.
Wer auf solche Betrüger reinfällt!
Die Angelegenheit einfach dem Anwalt übergeben und sich keinen Kopf machen wenn Mahnungen erscheinen, die Mahnungen aber auch aufbewahren und dem Anwalt übergeben!
Das es eine Seriöse Frima sein könnte das ist ja wohl ein Witz.
Habe ein paar Stunden an den Büchern des landw. Betriebes gesessen, Anfragen u.a. vom Landesamt für Statistik, Bodennutzungserhebung, Viehzählung, Beregnungsdaten
wieviel, wohin,wofür ausgefüllt, immer mit dem hoheitlichen Hinweiß, daß ich zu diesen Angaben verpflichtet bin. Als ich dann das Schreiben von der Gewerberegister-Zentrale
in die Finger bekam, war ich froh, daß ich nur ne e-mail adresse ergänzen mußte, natürlich in der Annahme, das diese Anfage hoheitlichen Charakter hat, ohne das kleingedruckte gelesen zu haben. 16 Tage später kam die Rechnung für unseren Betrieb, 569,08 € fordert die Gewerberegister-Zentrale von uns. Nach einem Anruf, einem Fax und einem Einschreiben an die o.g. Vxxxxfirma, daß ich davon ausgegangen war ein hoheiliches Anschreiben von einer Behörde ausgefüllt zu haben und das ich keinen Eintrag zu diesen Konditionen haben möchte, kam die Antwort, Unterschrift ist Unterschrift und ich hätte zu zahlen. Klar…., ich hätte das Kleingedruckte lesen sollen, doch war ich in einer Steßsituation und habe aus dieser, in der Annahme ein Amtsschreiben vor mir zu haben, jenes Schreiben ergänzt und abgeschickt. Jetzt habe ich die Angelegenheit an unsere Anwaltskanzlei weiter gegeben, in der Hoffnung, den Vxxxx das Leben so schwer wie möglich zu machen. Normaler Weise sage ich immer zu meinem Sohn, wer Lesen und Schreiben kann ist klar im Vorteil. Hier habe ich nicht aufgepaßt und muß nun wohl in den sauren Apfel beißen. Am liebsten würde ich der Gewerbereg.-Zentrale mal Besuch von Ivan aus Moskau vorbei schicken.
Mit freundlichem Gruß
Joachim Schulz
Hallo, auch wir haben ein Einschreiben geschickt, dass aber nicht angekommen sein soll. Wie war das bei Ihnen? Wurde die Existenz Ihres Einschreibens auch bestritten? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Rüdiger
Richtig,Besuch aus Moskau sollte man sich als letzte Instanz immer offen halten.Der Staat tut ja anscheinend nichts gegen diese Bxxxxxxx,da ist Selbstinitiative gefragt.
habe heute gleich 3 Briefe bekommen. Ich bin auf die Sache nur nicht reingefallen, weil ich zum Glück früh genug einen Fernsehbeitrag über die Masche gesehen habe…. In die Fre…. gehört es denen reingetreten, echt jetzt
Hallo Mathias,
nachdem ich mir jetzt auch noch den Videoclip angesehen habe, seh ich das ganze noch viel entspannter. Da steht ein Erwachsener Mann und beklagt sich das er was bezahlen muss NUR weil er das kleingedruckte nicht gelesen hat…
Für gut heißen will ich das ganze natürlich nicht was da passiert aber das man da direkt ein Fass aufmachen muss mit Belehrungs-Homepage und Videoclips ist übertrieben meiner Meinung.
Viele grüße
Ich habe die Firma jetzt mal unter die Lupe genommen, die gibt es schon seit über 3 Jahren und scheint sauber zu sein. Ich selber habe früher mal in der Marketingbranche gearbeitet, da gibt es viele Leute (Kunden) die Verträge bewusst abschließen und sich am nächsten Tag leider an nichts mehr erinnern möchten da Sie sich es spontan anders überlegt haben… Das gejammer von den angeblich „geschädigten“ die hier permanent auf doof machen nervt einfach nur. Eine Rechnung kommt ja nicht einfach so ins Haus, so ganz ohne Hintergrund… unglaublich… Viele Grüße
Wir haben diese Firma und deren miese Abzockmasche auch unter die Lupe genommen und die deutschen Verbraucherzentralen ebenfalls. Was Du schreibst ist Müll. Wenn es eine Firma seit 3 Jahren gibt, heißt das noch lange nicht, daß diese auch seriös arbeitet.
Mathias
Redaktion
Facto24
Heute netter Anruf von Wigimedia, Herr Heitmann o.ä., sehr sympathisch.
Will website einrichten zum Nulltarif, als Referenzobjekt. Wir hätten nur das hosting bei Strato zu zahlen. Klingt gut, ich trotzdem misstrauisch, unter anderem weil Rufnummer unterdrückt.
Auf facto24 nachgesehen: Bingo! Zugesagte Info nicht gekommen. Die wissen schon warum. Mit uns wird jetzt nichts mehr draus.
Neben Gewerbeauskunft-Zentrale, easy credit, VG Media, Telefonica und Deutscher Inkasso-Dienst landet jetzt auch – ganz neu – Touristenauskunft.info bei uns im Papierkorb.
Wohl gemerkt: Wir sind nie jemandem eine Rechnung schuldig geblieben, die für eine von uns bestellte und ordnungsgemäß erbrachte Leistung erstellt wurde.
Habe auch dieses Schreiben erhalten , Die Kripo der Polizeidirektion Anklam hat sich für den Vorgang sehr interessiert, Wird hier weiter bearbeitet.
FRiko
Gibt es soetwas als Vorlage?
„Anfechtungsschreiben“
an Axel und alle anderen die reingefallen sind:
da wir keine Rechtsberatung machen dürfen können wir hierzu leider keine Vorlage veröffentlichen.
Unser Rat: zum Anwalt Ihres Vertrauens gehen und diesen die Angelegenheit regeln lassen (kostet so um die 80 Euro)
Es gibt jedoch Urteile auf die wir gerne (zu allgemeinen) Informationszwecken hinweisen:
Amtsgericht München, Urteil vom 09.04.2008, Az. 262 C 33810/07
Landgericht München I, Beschluss vom 07.11.2008, Az. 34 S 8084/08
Landgericht Rostock, Urteil vom 28.05.2008, Az. 1 S 174/07
Landgericht Köln, Urteil vom 04.07.2007, Az. 9 S 44/07
Leider gibt es aber auch andre Urteile, die zu Gunsten Eurer „Freunde“ ausgefallen sind. Bevor jemand also einen teuren Fehler macht ist es wohl besser die Angelegenheit anwaltlich zu „entsorgen“.
Auch wir haben von Branchennet.com über die Agentur wigimedia OG am 11.10.2010 eine Rechnung über 358,- EUR bekommen und heute eine E-Mail mit folgendem Text zurückgesandt:
„bei Durchsicht unserer Unterlagen haben wir den in der oben genannten Rechnung erwähnten Auftrag nicht finden können. Auch können wir uns nicht daran erinnern, dass wir bei Ihnen schriftlich oder telefonisch einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in Auftrag gegeben haben, da wir seit über zwei Jahren sämtliche Angebote für kostenpflichtige Einträge ablehnen, stornieren oder nicht weiter verlängern. Wir bitten Sie um kurze Zusendung einer Kopie des Auftrags vom 07.10.2009 (nur per E-Mail oder Post) bis zum 24.10.2010, damit wir die Richtigkeit Ihrer Forderung prüfen und ggf. zur Zahlung anweisen können. Anderenfalls gehen wir von der Nichterfüllung Ihrer Beweispflicht aus und betrachten Ihre Rechnung als gegenstandslos.“
Bin mal gespannt, ob der Beweis erbracht wird.
Andernfalls gehts wohl zum Anwalt, falls wir dennoch eine Mahnung erhalten.
Ein Bekannter hat eine Rechnung erhalten von der Firma BRANCHENNET (branchennet.com) es ist laut Schreiben ein Handelsname der Fa. Wigimedia OG aus Wien. Die Rechnung kam gleich 2 mal mit der selben Rechnungsnummer. Der Betrag lautet 358,80 inkl 20% österreichischer MwSt.
Das neue daran ist wohl das es nicht erst ein Angebot ist das erst mit dem bezahlen zum Auftrag wird, sondern das es wie gesagt gleich eine Rechnung ist. Hat schon jemand mit dieser Firma Erfahrungen gesammelt oder ist es noch zu früh da zu neu auf dem Markt?
Hallo Horst,
wir haben auch von der Firma Branchennet (allerdings Brachnennet.net) Firma ist die gleiche und Betrag auch eine angebliche Vertragsverlängerung zugeschickt bekommen.
Habe versucht da anzurufen, da geht aber gleich der AB ran.
Wollte gerade eine böse Mail schreiben- aber ob das hilft?
Genau das gleiche bei uns: Anrufbeantworter. Danach habe ich eine E-Mail (s.o.) verschickt.
Das ist schon irgendwie alles ultra Abzocke.Nun ich weiss nicht warum die Leute so einfach Ruhig ihre Mausefallen weiter ausbereiten dürfen.Ich bin einfach sehr empört die Handywerkskammer noch nichts richtig dafür unternommen hat.Ich empfehle euch einen Anwalt der diese Masche kennt.Einfach im Google : Rechtsanwalt für IT -RechtThomas Meier oder Sebastian Dosch.
Diesen Abzockern müsste echt mal das Handwerk gelegt werden. Auf diese Falle kann man ganz leicht reinfallen und dann kommen die Rechnungen. Danke für den Artikel und die Warnung 🙂
Nachdem ich denen ein Anfechtungsschreiben geschickt hatte, haben die mir noch eine Mahnung geschickt und mir telefonisch einen Rabatt einräumen wollen. Ich bin auf nichts eingegangen und habe denen klar gemacht, daß sie das Geld dann schon vor Gericht einklagen müssen. Das war vor ca. zwei Monaten und ich dachte, ich hätte jetzt Ruhe von denen. Jetzt habe ich aber ein anwaltliches Schreiben bekommen.
Ich werde jetzt der Anwaltskanzlei noch einmal mein Anfechtungsschreiben schicken und hoffe, daß ich dann Ruhe habe. Offenbar wurde bislang noch niemand von denen wirklich vor Gericht gezerrt.
kleiner Tip: diesem Anfechtungsschreiben evt. gleich eine Kostennote über Deine Spesen (für die Erstellung Deines Schreibens) beifügen und androhen dieses Geld einzuklagen falls es nicht bezahlt wird 😉
@ExxpertSystems: Wir sind auch drauf reingefallen und haben den Rat beherzigt und uns an einen Anwalt unseres Vertrauens gewandt. Seit dem ist Ruhe…
Sind ebenfalls darauf reingefallen.
Was kann man machen?
Dummheit muss bestraft werden, ausser aufpassen fällt mir nichts ein.
@exxpertSystems
So ein dummes Geschwätz, diese Leute gehören verurteilt! Das ist Bxxx und arxxx Txxxxx!!! Beides strafbar