Sammelklage
Hintergrundinformationen zur SAMMELKLAGE
Immer wieder hört man, dass Sammelklagen gegen die Anbieter von betrügerisch operierenden Webshops sog. FAKE SHOPS oder gegen Anbieter dubioser ABOFALLEN im Internet geführt werden sollen. In all diesen Fällen kommt in den Netzwerken von abgezockten Usern oftmals der Ruf und Vorschlag zur Führung einer SAMMELKLAGE
Der Begriff der „Sammelklage“ hat sich eingebürgert, obwohl er in der deutschen Rechtssprache keinen Platz hat. Es gibt keine Sammelklagen bzw. Gruppenklagen in Deutschland – Punkt um.
Wenn das Wort „Sammelklage“ trotzdem eine so weite Verbreitung im deutschen Sprachraum gefunden hat, wird es an den amerikanischen Anwaltsserien liegen, die allabendlich die amerikanische Jurisprudenz in die heimischen Wohnzimmer tragen. Aber es scheint auch in Deutschland ein Bedürfnis danach zu geben, in einem einheitlichen Verfahren mit anderen Klägern zusammen gegen einen betrügerisch operierenden Anbieter gemeinsam vorzugehen.
Es ist für den juristischen Laien nur sehr schwer einzusehen, dass jedes Opfer einzeln klagen muss, obwohl das Gericht einen Sachverhalt als bewiesen ansieht, der gleichermaßen auf alle anderen Geschädigten des Anbieters zutreffend ist.
Prozesse zu führen, beinhaltet in Deutschland nämlich immer ein erhebliches Kostenrisiko, für welches in Zivilprozessen der Kläger erst einmal in Vorlage treten muss, damit es überhaupt zu einem Prozess kommen kann.
Wenn jetzt also jemand einen relativ geringen Betrag verloren hat, scheuen sich Abzock-Opfer, mit hunderten Euros einen Anwalt anzuheuern, ohne Garantie auf einen erfolgreichen Prozess zu haben. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Rechtsschutzversicherung bereit ist, das Kostenrisiko für den Versicherten zu tragen.
Derzeit gibt es jedoch durchaus Überlegungen in der Europäischen Union„Sammelklagen“ zulassen. In Deutschland liegt der Entwurf einer sogenannten Gruppenklage vor, der in den Bundestagsgremien diskutiert wird.
Bis das rechtliche Instrument einer wirklichen Sammelklage in der deutschen Gerichtspraxis Anwendung finden kann, werden also gewiss noch viele Jahre vergehen.
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Sammelklage
Sammel oder Gruppenklage? Nun was soll es denn bringen? Von der Idee und vom Ansatz selbstverständlich gut und im Prinzip wünschenswert…aber…! Hier in der BRD herrscht Stillstand in der öffentlichen Rechtspflege! Die BRD ist gemäß Urteil Az.: EGMR 75529/01 vom 08.06.2006 k e i n effektiver R e c h t s s t a a t !!! Selbst der verwendete Terminus „Staat“ muss hinterfragt werden und ist zumindest hochgradig fragwürdig.
1. Ist die BRD (Bi Zone) am 18.07.1990 unbemerkt entschlafen!
2. Verfügte das „Vereinte Wirtschaftsgebiet“ ab 1955 nur über eine stark eingegrenzte Souveränität wenn überhaupt. Ab 1990 sukzessive 1994 gilt de facto wieder das volle Besatzungsrecht (Drei Mächte Abkommen/ Überleitungsverträge)!
3. Waren weder die BRD noch die DDR jemals Souveräne Staaten! Sondern lediglich eine von den Allierten eingesetzte und genehmigte Verwaltung!!! Beweis Rede von Carlo Schmidt vom 08.09.1948 (youtube) vom Verwaltungsrat.
4. Die 3 Elemente Lehre nach Jellinek (Definition eines Staates) besagt das die BRD während Ihres Bestehens nicht ein einziges Kriterium hierfür hat erfüllen können!
5. Staatsangehörigkeit! Diese wird nur und ausschliesslich festgestellt durch einen eigenen Feststellungsantrag! D.h. Jeder der im Besitz eines gültigen und echten BPA und/ oder eines RP ist, belegt hierdurch n i c h t seine S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t!!!??? Sondern begründet damit lediglich die widerlegbare Vermutung das der Inhaber auch deutscher Staatsangehöriger ist! Quelle: u.a. Wikipedia und viele Kommunale Webseiten etc.
6. §116 GG Abs. 1 definiert Wer Deutscher ist, § 2 Aufenthaltsgesetz nimmt Bezug auf §116 GG…“Ausländer ist jeder der nicht Deutscher i.S. des §116 GG ist“!!! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Status als Staatenloser Ausländer!!!
7. Der Feststellungsantrag zur Staatsangehörigkeit ist daher auch in den für den Wohnort zuständigen Ausländerämtern zu stellen!
Nur, Wer nachgewiesenermaßen die deutsche Staatsangehörigkeit „besitzt“ (erst nach Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises) ist voller Rechteträger und das wiederum hat dann erst Auswirkungen auf die Schein bzw. Ausnahmegerichte in der BRD.
Bitte, Sie müssen sollen und dürfen mir nicht Alles Glauben (so funktioniert im Prinzip das bisherige Lügenkonstrukt in dem Sie lebten!) hinterfragen Sie das von mir gesagte, recherchieren Sie aber bereiten Sie sich darauf vor das „Ihr bisheriges Weltbild“ zusammenbricht.