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Sammelklage – gibt es in Deutschland eine Möglichkeit zur Sammelkage

Sammelklage

Hintergrundinformationen zur SAMMELKLAGE

Immer wieder hört man, dass Sammelklagen gegen die Anbieter von betrügerisch operierenden Webshops sog. FAKE SHOPS oder gegen Anbieter dubioser ABOFALLEN im Internet geführt werden sollen. In all diesen Fällen kommt in den Netzwerken von abgezockten Usern oftmals der Ruf und Vorschlag zur Führung einer SAMMELKLAGE

Der Begriff der „Sammelklage“ hat sich eingebürgert, obwohl er in der deutschen Rechtssprache keinen Platz hat. Es gibt keine Sammelklagen bzw. Gruppenklagen in Deutschland – Punkt um.

Wenn das Wort „Sammelklage“ trotzdem eine so weite Verbreitung im deutschen Sprachraum gefunden hat, wird es an den amerikanischen Anwaltsserien liegen, die allabendlich die amerikanische Jurisprudenz in die heimischen Wohnzimmer tragen. Aber es scheint auch in Deutschland ein Bedürfnis danach zu geben, in einem einheitlichen Verfahren mit anderen Klägern zusammen gegen einen betrügerisch operierenden Anbieter gemeinsam vorzugehen.

Es ist für den juristischen Laien nur sehr schwer einzusehen, dass jedes Opfer einzeln klagen muss, obwohl das Gericht einen Sachverhalt als bewiesen ansieht, der gleichermaßen auf alle anderen Geschädigten des Anbieters zutreffend ist.

Prozesse zu führen, beinhaltet in Deutschland nämlich immer ein erhebliches Kostenrisiko, für welches in Zivilprozessen der Kläger erst einmal in Vorlage treten muss, damit es überhaupt zu einem Prozess kommen kann.

Wenn jetzt also jemand einen relativ geringen Betrag verloren hat, scheuen sich Abzock-Opfer, mit hunderten Euros einen Anwalt anzuheuern, ohne Garantie auf einen erfolgreichen Prozess zu haben. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Rechtsschutzversicherung bereit ist, das Kostenrisiko für den Versicherten zu tragen.

Derzeit gibt es jedoch durchaus Überlegungen in der Europäischen Union„Sammelklagen“ zulassen. In Deutschland liegt der Entwurf einer sogenannten Gruppenklage vor, der in den Bundestagsgremien diskutiert wird.

Bis das rechtliche Instrument einer wirklichen Sammelklage in der deutschen Gerichtspraxis Anwendung finden kann, werden also gewiss noch viele Jahre vergehen.

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