Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH in-kassiert für die Firmen IContent GmbH sowie für die Webtains GmbH und versendet hierbei Schreiben, welche die mit Inkasso-Gebühren angereicherten üblichen 96,- Euro für ein angebliches Internetabonnement einziehen möchte. Es geht dabei um den Forderungseinzug für die Kostenfallen von: outlets.de, drive2you.de, routenplaner.de, um nur die wichtigsten zu nennen
Gerade in der Weihnachtszeit wurden sehr viele solcher Schreiben versendet und haben etliche Verbraucher verunsichert und in deren Weihnachtsfrieden gestört.
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt im Briefkopf als vom Kammergericht zugelassen auf und legt angeblich „erfolgreiche“ Urteile bei (meist eines vom Amtsgericht Witten)
Herr Prof. Dr. Hoeren, der sich seit Jahren mit dem beck-blog für die Bekämpfung von Internet-Abzockern engagiert, schreibt:
„Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG [Kammergericht] hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.“
Es gilt also weiterhin das bisher auf unzähligen Verbraucherforen und auch vom Justizministerium gesagte:
Wer in eine Abofalle geraten ist, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen … Zitierte Urteile sind oftmals Versäumnisurteile und haben meistens nichts mit dem aktuellen Fall zu tun.
Wer bezahlt fördert das System der Internetabzocke!
Quellen: beck-blog
Update per 27.4.2011:
Momentan macht die Zentralinkasso zusammen mit deren Hauptkunden Icontent GmbH Öffentlichkeitsarbeit mit der Veröffentlichung von mehreren Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteilen.
Siehe hierzu auch unseren neuesten Artikel auf Facto24:
Kostenfalle outlets.de
Musterschreiben für einen Widerspruch finden Sie zu Ihrer Information hier (Verwendung auf eigene Gefahr)
Die Kostenfalle outlets.de war von den Markenschützern von Opsec der Negativ-Preis „Das schwarze Schaf“ verliehen worden, nachdem sich hunderte Verbraucher über das Geschäftsgebaren beschwert hatten.
Gründe für die „Preisverleihung“ laut Opsec:
Die Masche des Schwarzen Schafes: Bis zu 80 % sparen – dieses Werbeversprechen des Online-Shops outlets.de klingt auf den ersten Blick viel versprechend, wäre da nicht ein großer Haken in Form eines zweijährigen kostenpflichtigen Abonnements, das man abschließt, um den Shop überhaupt nutzen zu können. Von dieser Mitgliedschaft haben die betroffenen Verbraucher jedoch erst durch den Erhalt einer Rechnung erfahren. Das Problem und somit der Hauptkritikpunkt an dem Online-Portal ist, dass nicht deutlich auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird. So befinden sich auf der Startseite überhaupt keine Hinweise. Auf der Anmeldeseite werden die Gebühren in Höhe von 96 Euro und die Vertragslaufzeit von zwei Jahren zwar erwähnt, jedoch oben rechts auf der Seite, wo es leicht übersehen wird, zumal man für das Ausfüllen der Anmeldemaske nach unten scrollen muss und den Hinweis dann nicht mehr sieht. Eine betroffene Verbraucherin hat im vergangenen Jahr gegen die Betreiberfirma von outlets.de geklagt und vom Amtsgericht Leipzig Recht erhalten. Es sei kein Vertrag zustande gekommen, da auf der Seite kein ausreichender Hinweis auf die Kosten zu finden war. Zudem war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens auch die Widerrufsbelehrung nicht hinreichend. Diese sollte nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein, sondern auch an der Stelle, an der man sich mit seinen persönlichen Daten anmeldet.
Wichtiges Update per 26. Juli 2011
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein teilt per Pressemitteilung vom 26.7.2011 mit:
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zu Deutsche Zentral Inkasso
26.07.2011
Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Update 10. August 2011:
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, distanziert sich von dem Unternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“, Bundesallee 47, 10715 Berlin.
Die „Deutsche Zentral Inkasso“ hatte in einer Pressemitteilung am 8. August verbreitet, das Unternehmen lehne eine Mitgliedschaft im BDIU ab. Weiterhin hatte es behauptet, es unterstütze den Verhaltenskodex des BDIU, den dieser seinen Mitgliedsunternehmen zur Ausübung einer seriösen Inkassotätigkeit auferlegt.
Dazu stellt der Branchenverband klar: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hat der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten. Derzeit wenden sich zahlreiche Verbraucher mit kritischen Nachfragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ an den BDIU. Diese Nachfragen lassen erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt.
Bereits am 26. Januar 2011 hatte die Präsidentin des Kammergerichts Berlin mitgeteilt:
„Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.“ (Die Erklärung des Kammergerichts ist nachzulesen unter: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20110126.1540.328457.html)
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Aufnahme der „Deutschen Zentral Inkasso“ in den BDIU somit ohnehin ausgeschlossen.
Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BDIU auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine mündliche Verhandlung nunmehr für Ende August anberaumt werden soll. Im Übrigen steht der Inkassoverband im turnusmäßigen Kontakt mit dem Kammergericht Berlin, das für die Registrierung von Inkassodienstleistern in Berlin verantwortlich zeichnet.
Verbrauchern, die Fragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ haben, rät der BDIU derweil, sich direkt an das Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin zu wenden.
Über den BDIU
Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.
Quelle: BDIU zu Deutsche Zentralinkasso
Und hier eine Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg zur gegenwärtigen Abzockwelle der Deutsche Zentral Inkasso zu outlets.de vom 10.8.2011
Unberechtigten Forderungen der Deutschen Zentral Inkasso widersprechen
Verbraucherzentrale informiert
Gerichtsweg mit „unverhältnismäßig hohen Kosten“ wird gleich noch
hingewiesen. Erinnert sei hier an mehrere Warnungen der Verbraucherzentrale vor unberechtigten Rechnungen von outlets.de, weil in vielen Fällen auf der Internetseite nicht deutlich auf Nutzungskosten hingewiesen worden war.Grundsätzlich sollten Verbraucher bei Inkassoforderungen immer prüfen, ob diese berechtigt sind, und im Zweifelsfall nachweislich widersprechen. Dabei helfen die Verbraucherberatungsstellen, die auch weiterhin Fälle sammeln
Terminshinweis: Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Pressemitteilung
Berlin, den 16.08.2011In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.“
Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Update vom 25.8.2011
Zigtausende Verbraucher hatten gehofft, daß dem skandalträchtigen Unternehmen heute vom Kammergericht der Weg gewiesen und die Lizenz endgültig entzogen wird. Doch es kam anders, als erwartet: das Berliner Gericht erachtete die Inkassierforderungen der Inkasssofirma Deutsche Zentral Inkasso als legal und legitim.
Wir meinen: ein Justizskandal bahnt sich um dieses Urteil zur Deutsche Zentralinkasso an
Betreffend Deutsche Zentral Inkasso!
Die Inkasso Firma ist jetzt neu und heisst
DIG Internetinkasso GmbH in 63150 Hausenstamm und was denkt ihr , wer ist Geschäftsführer? Erraten Rèka Franko
Wie geht das?
Besten Dank für die Antworten.
Mittlerweile kenne ich keinen Bekannten mehr, der nicht schon von dieser oder ähnlichen „Firmen“ Post hatte, sich mit der Materie aufgrund irgendwelcher Forderungen, Gewinnversprechen, Abzocke, ect. befassen mußte, in der Konsequenz für sich erkannt hat, daß unsere Justiz und Regierung ganz offensichtlich machtlos gegen diese sind, oder zumindest zu lahm, der Einzelne dagegen oft auch völlig unschuldig ins juristische Kreuzfeuer gerät, ältere Menschen den modernen Machenschaften an ihr Geld zu kommen oft gar nicht mehr gewachsen sind, … obendrein Rechtschutzversicherungen ( in denen sich mancher sicher wiegt) oft für derlei Probleme Ausschlußklauseln haben.
Und: Hunderttausende sitzen/saßen aufgrund verschiedener Router-Affairen (Speedport W 921V standard pin 12345670) ohne Schuld mit quasi offenem Wlan da, und wenn Dich der Nachbar nicht leiden kann (soll ja vorkommen) sagt dann der BGH daß der Anschlußinhaber haftet?!
Man kommt sich vor wie in einem Irrenhaus und immer mehr werden die Quittung der Regierung bei der nächsten Wahl mit dem Stimmzettel geben, weil wenn die Telekom einem rät, „da hilft nur WLan abschalten“ dann gibts noch die Alternative die Regierung die offensichtlich irrsinnige Gesetze schafft, (denn der BGH kann ja nicht irrsinnig sein) abzuschalten !!!
Als Pirat an der Macht würde ich jedenfalls gerade im Internetrecht bestehende Gesetzeswerke Bibliothekenweise dem Feuer übergeben.
Ein Volk wählt sich schließlich seine Regierung und wenn sie solcherlei zuläßt wählt es sie eben (hoffentlich bald) ab.
LG
Ein Kunde von mir ist auch auf diese Seite hineingefallen!
Gibt es noch größerer Gauner und das wird noch vom Staat unterstütz.
In Österreich klicken bei solchen Internetbetrügern die Handschellen
Ich zahle outlet.de keinen Cent!
Auch wenn Sie klagen.
Habe auch im Internet bei youtube den Akte bericht gesehen!
Sie noch nicht dann öffnen Sie diesen Link!
bestellung-tirol.at/IContent-include.php
Auch ich hatte von der Deutschen Zentral Inkasso Post erhalten,Forderungen 158,09€ von IContenGmbH. Seit 2010 weigere ich mich konsequent gegen die Bezahlung der unberechtigten Forderung. Auf das jetzige Schreiben habe ich mit Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein reagiert. Da ich den Rückschein ohne Unterschrift des Empfängers erhalten hatte, stellte ich Nachforschungen an. Es kam heraus, daß Deutsche Zentral Inkasso ein Großkunde ist, der seine Post bei der Filiale selbst abholt. Am 9.8.2011 habe ich das Eichschreiben abgeschickt. Bis heute hat Zentral Inkasso seine Post nicht abgeholt. So kann man auch umgehen, daß man Widersprüche erhält. Bei Nichtabholung kommt der Brief wieder an mich zurück. Ich hoffe nur, daß das heutige Verfahren bei Gericht den Entzug der Registrierung zur Folge hat.
Habe auch eine Mahnung bekommen .ich werde eine Strafanzeige gegen diese Firma beantragen und einen Rechtsanwalt einschalten.
Hallo, ich bin Zahnarzt. Weis jemand wo die Herren Bernhard Soldwisch und Viliam Adamca wohnen ?
Icjh habe auch gerade Post von der Deutschen IKnkasso bekommen, nachdem fast 16 Monate Ruhe war. Ich habe per Einschreiben widersprochen, aber das wird wohl aujch nichts helfen. Aber ich habe wenigstens für alle Fälle meine kompletten unterlagen. -Diese Bxxxxxx gehen mir aber langsam auf die Nerven.
Ich bin vielleicht einer der wenigen, die es geschafft haben 7 Tg nach meinem „Reinfall“ meine Kündigung an Premium Content mit EINSCHREIBEN und RÜCKSCHEIN erfolgreich unterschrieben bekommen zu haben. Da haben die wohl nicht aufgepasst! – Trotzdem bin ich nach wie vor in der Penetration und habe das Inkasso-Schreiben am 22.7.11 erhalten. Nicht zahlen und klagen!
Bekomme heute vom“Deutsche Zentral Inkasso“ eine Mahnung wg. Inanspruchnahme von „my-downloads“ über 96,00 Euro.
Als Anlage sogar die „Kopie eines Urteils vom Amtsgericht“. Habe das AG angerufen und folgende Auskunft erhalten: Das ist eine Fälschung aus einem ganz anderen Prozess, einfach wegwerfen!
Klar mache ich. Aber das ist doch wirklich dreist. Und Anzeige werde ich auch erstatten.
Sauerei in der Potenz. Zum Inkassobrief ein Urteil vom Amtsgericht Langen (Hessen) ohne Nennung der Prozeßbeteiligten ???? (Verdacht auf Mißbrauch von amtlichen Briefen, Siegeln und Unterschriften). Werde dem Amtsgericht Langen (Hessen) und dem Kammergericht Berlin die Unterlagen zur weiteren Klärung übergeben. Auf keinen
Fall erhalten sie von mir auch nur einen Cent.
hallo leute,
seid doch nicht so ängstlich.habe heute auch so ein lächerliches schreiben von der deutschland inkasso bekommen.jetzt wollen sie 169 euro,ha,ha.2009 gings mit 96 euro mahnungen los, dann 2 jahre ruhe und nun dieser mist.ist mir aber alles schei… egal.soll doch mal einer von denen bei mir anklopfen und die kohle eintreiben wollen,mmmmh wer weiß was dann gebacken ist.allerdings gibts keine kohle.ich werde auf kein schreiben antworten und warte aufs nächste oder schicken die vielleicht die trottel von moskau inkasso-=).dann wirds lustig.
also haut die schei.. schreiben in die tonne und kümmert euch um wichtigere dinge im leben.zb.familie,freunde oder hobby.
gruß an alle
hallo leute,
habe heute post von der deutschen zentral inkasso- wollen 160,64.
soll ein abo im jahr 2009 abgeschlossen haben, bei der fa. content gmbh.
von mir gibt es keine müde mark/ euro.
ich wart mal ab wie es weitergeht.
mike aus dresden/sachsen
Auch ich habe erst Mahnungen bekommen und vor 4 Wochen ein Schreiben der Inkasso Zentrale,ich habe bisher auf keinen Brief geantwortet und werde weder das tun noch bezahlen,ich habe vor 2 Jahren schon einmal solche Schreiben bekommen und nicht reagiert irgendwann war dann mal Ruhe.Ich werde nur im Notfall rechtliche Schritte einleiten.Bisher hat mein Verhalten funktioniert.
Ärger seit zwei Jahren – ständig neue Schreiben – ständig neue Beträge – Widerruf blieb unbeantwortet – Jetzt wie bei den anderen im Mai erneutes Anschreiben des Inkassobüros über 153,– Euro mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtzahlung. Es geht schon an die Nerven – was wohl auch beabsichtigt ist.
Hallo an alle,
ich werde schon seit Sep 2010 mit Schreiben vom Deutschen Zentral Inkasse mit Mandant WEBTAINS GmbH Eisenach geärgert. Die bekommen kein Geld von mir!!! Das einzigste was ich mache Widersprüche einlegen gegen diese Forderungen… Ich könnte KOTZEN… nur Vxxxxxxx !! Von daher ist es gut, wenn man Foren wie diese u andre hat. Danke auch an die Verbraucherzentralen. MB
hallo
habe auch ein schreiben bekommen am 14.4.011 ich soll am 6. 10.09 uber diese besagte adresse ein abo abgesvhlossen haben auf der ruckseite meine komplette ip adresse und alles weitere. was soll ich machen?die wollen 159 € haben.
nun bin ich hier gelandet und hoffe auf hilfe!!!
gruss hans
Hi…Genau so geht es mir auch…Bin auch erschrocken gewesen, was die Alles wussten..Habe seit zwei Jahren damt zu tun..Eine Mahnung nach der anderen. Gestern kam die letzte, mit der Mahnung,dass es demnächst vors Gericht geht, wenn ich nicht bis zum 03.08.2011 das Geld, 159 Euro, überwiesen habe.
Ich sammel das schön und übe mich in Geduld..Hoffe jedoch, dass mir so ein Mensch mal über den Weg läuft, mache dann auch Psychoterror..Lass dich nicht einschüchtern. Das ist eine mega Axxxxx..Ist irre, wieviele Leute zu gleichen Zeit identische Briefe erhalten..Be cool.
Liebe Grüße
J.
Die Deutsche Zentral Inkasso GMBH
will von mir jetzt 153,66 euro haben weil ich nicht reagiert habe.werde auch weiter hin nicht reagieren.dieses verdammte pack,ist ein frechheit aber heut zutage kommen die ja mit allem durch,hängt sich ja niemand richtig hinter die denen das handwerk zu legen.schöner statt!!!!
Auch ich habe diese Schreiben bekommen. Letzte Woche kam sogar eines von Deutsche Zentral Inkasso. Diese fordern 153,90 EUR. Was soll ich nun tun?
webtains gmbh und deutsche zentral inkasso sollten xxxxx werden. es ist eine frechheit was man sich in diesem staate als rechtschaffener buerger gefallen lassen muss. diese leute gehoeren hinter gitter .
Es ist schade, dass Blogs wie diese keinen Ruhm erlangen, durch ihre Berichtserstattung und ihren Informationsgehalt. Ich möchte und ich wünsche mir von allen denen, die die technische Fähigkeit besitzen, versuchen gegen Institutionen wie deise, oder Plattformen wie „Content4u“, vorzugehen! Ich für meinen Teil kann leider nicht mehr machen wie rechtliche Fehler dieser Firmen zu beobachten.
„Der offene Weg für alle Menschen, sich zu informieren und zu kontaktieren unterfällt den Schädlingen, denen es Gefallen tut am Schaden des anderen, zum Wohle des Eiegenem“
Ich habe am 2.12.2010 eine Zahlungserinnerung der Fa.Content4U GmbH über 96 € bekommen und nicht reagiert, weil ich da schon von der Abzockmasche gehört habe. Danach kam kein weiterer Brief und auch keine e-mails. Heute (02.05.2011) kam ein Brief der Deutschen Zentral Inkasso GmbH mit der Forderung von 153,82€. Das Datum auf dem Brief ist vom 17.04.2011 und ich soll bis zum 01.05.2011 zahlen.
Ich habe schon gelesen das das Konto des Unternehmens zum 10.05.2011 gekündigt ist und deshalb noch schnell Druck gemacht wird das auch ja bezahlt wird.
Soll ich trotzdem noch abwarten und nichts tun???Ich will auf keinen Fall bezahlen, da ich mir nicht bewusst bin, jemals mit dieser Firma etwas abgeschlossen zu haben
Genau diesen Brief habe ich nheute morgen bekommen ich werde nicht Zahlen .
ich habe den selben brief wie du von der inkasso bekommen,geld und datum genau das gleiche,ich werde noch verrückt und vorher die ganzen mahnungen,ich bezahle auch nicht.
Hallo,
haben den Brief auch bekommen und werden nicht zahlen, weil wir nichts bei denen gekauft haben. Hoffentlich geht dagegen mal einer, der gut versichert ist, vor!
Mein Freund hat s gleiche Problem, hat auch seit Nov. 2 Brife bekommen und jetzt Ende April den gleichen von der Deutschen Zentral Inkasso, die wollen den selben Betrag, also 153,43 €.
Haben bisher nicht reagiert, er hat damals noch zuhause gewohnt und dort nicht mal nen I-Net Anschluss, also echt nur Abzocke.
Auch ich habe nach der ersten Rechnung über 96,- Euro und einer Zahlungserinnerung nun diese Zahlungsaufforderung des Inkassodienstes erhalten. Ich haber dieser per Mail (Adresse steht ganz unten auf dem Schreiben) wiedersprochen und warte auf einen Mahnbescheid, erst dann werde ich die Sache einem Anwalt übergeben.
Ich habe am 2.12.2010 eine Zahlungserinnerung der Fa.Content4U GmbH über 96 € bekommen und nicht reagiert, weil ich da schon von der Abzockmasche gehört habe. Danach kam kein weiterer Brief und auch keine e-mails. Gestern (29.04.2011) kam ein Brief der Deutschen Zentral Inkasso GmbH mit der Forderung von 153,82€. Das Datum auf dem Brief ist vom 17.04.2011 und ich soll bis zum 01.05.2011 zahlen.
Ich habe schon gelesen das das Konto des Unternehmens zum 10.05.2011 gekündigt ist und deshalb noch schnell Druck gemacht wird das auch ja bezahlt wird.
Soll ich trotzdem noch abwarten und nichts tun???Ich will auf keinen Fall bezahlen, da ich mir nicht bewusst bin, jemals mit dieser Firma etwas abgeschlossen zu haben.
LG
Hallo.
Bin mittlerweile bis zur Zahlung bei der Deutschen Zentrale Inkasso gelandet-NICHT ZAHLEN-bei jedem Schreiben habe ich die jeweilige Kasse informiert ( Von Webtains -Hypo Vereinsbank Markt 20-21 Kont.Nr 0327862472 BLZ-82020088) ich habe diese Bank angeschrieben , nach 3 Tagen kam Antwort,Sie wollten das Konto Kündigen.
2) Content 4U ( Sparkasse Neubrandenburg -Konto Nr 3200022638 BLZ 150 502 00)
2) Die Kasse antwortete mir das Sie von dem zuständigen Gericht gezwungen wurde dieses Konto noch 2 Monate weiter zu führen.
Hier kann ich nur fragen:Unterstützen Richter diese Gaunerei zu Ungun sten der Bürger.
NICHT ZAHLEN UND DURCH ihr bekommt keine Schwierigkeiten
Schreibt das Kammergericht in Berlin an und beschwehrt Euch desto mehr ist besser.
leider bin auch ich auf diese abzocker reingefallen,Deutsche Zentral Inkasso,wie soll ich mich verhalten?leider hab ich nur bis ende dieden Monats Zeit zu bezahlen,darum wär ich um eine schnelle Antwort sehrt dankbar.
mfG.P.Brenner
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Alle anderen sollten der Rechnung widersprechen und dies per Einschreiben Rückschein machen. Danach abwarten, was weiterhin passiert. Auf jeden Fall sollte einem Mahnbescheid, der vom Amtsgericht kommt, widersprochen werden. Falls denen die echten Daten nicht bekannt sind und die Mahnung lediglich per Email kommt sollte gar nichts tun. Oft hilft dann bereits die Benutzung eines Spamfilters oder die Löschung des Emailaccounts.
outlet.de bietet, bei angeblicher Freischaltung durch Anmeldung, keine Info an. Wenn es in Metzingen kein Outlet gibt, wo dann??? Kostenlos war auch angepriesen. N.A.
Danke für die Info! Übrigens gibt es laut outlet.de KEIN outlet in Metzingen! Ein Witz! Auch andere Städte haben keine outlets. Gibt es welche? Laut dieser Seite nicht!!!