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Veröffentlicht: 21/08/2011 von Mathias Kindt-Hopffer

icontent Gmbh DOZ Deutsche Zentralinkasso und webtains verwenden selbe Bilder wie das Jobcenter Frankfurt auf der Webseite

Einen lustigen Webfund habe ich zu icontent Gmbh , DOZ , Deutsche Zentralinkasso und webtains GmbH gemacht: die genannten Firmen verwenden die selbe Bilder wie das Jobcenter Frankfurt auf deren Webseite – und ein User auf YouTube hat einen hübschen Clip draus gemacht und auf YouTube hochgeladen:

Nicht vergessen: Tausende verunsicherte Verbraucher hoffen auf den endgültigen Lizenzentzug der DOZ Deutsche Zentral Inkasso vor dem Berliner Kammergericht am 25.8.2011 und daß dann endlich Ruhe einkehrt

Hierzu lesen Sie bitte

die Pressemitteilung vom Kammergericht Berlin vom 16.8.2011

Terminshinweis: Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Pressemitteilung
Berlin, den 16.08.2011

In der Verwaltungsstreitsache

VG 1 K 5.10

der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft

gegen

das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.“

Modalitäten für die Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.

Ob danach die Herren Burat, Drescher und Tomas Franko immer noch so großspurig daherreden, wie momentan auf zahllosen Pressemitteilungen und bezahlten Google Anzeigen, bleibt abzuwarten….

Update per 25.8.2011:

Leider wurde es nichts mit der von vielen Seiten erwarteten endgültigen Lizenzentziehung für den Inkassodienst Deutsche Zentral Inkasso. Statt dessen erging vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Skandalurteil mit Carte Blanche für diese Lichtgestalten und Heilsbringer der Internetgemeinde. Siehe hier

Aktuelles Lustiges

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