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Veröffentlicht: 30/07/2012 von Mathias Kindt-Hopffer

Buttonlösung soll vor Abzocke mit Abofallen schützen

Abofallen: „Buttonlösung“ soll vor Abzocke schützen

Ab dem 01.08.2012 gilt die sogenannte Buttonlösung. Vor Abschluss eines Vertrages im Internet müssen Verbraucher dann eindeutig über den Preis und weitere wesentliche Vertragsbestandteile informiert werden. Mit dieser Regelung soll den Internet-Abofallen endlich ein Riegel vorgeschoben werden.

Egal ob Routenplaner, Mitfahrgelegenheiten, Softwaredownload oder Outlet-Adressen – angeblich kostenlose Angebote im Internet entpuppen sich im Nachhinein regelmäßig als Abofalle. Verbraucher werden mit einer vermeintlich kostenlosen Dienstleistung geködert, die tatsächlich anfallenden Kosten werden auf den Seiten versteckt oder überhaupt nicht angezeigt. Dem Besuch einer solchen Seite folgen dann Rechnungen, Mahnungen oder sogar einschüchternde Forderungsschreiben von Inkassobüros.

Mit dieser Abzocke soll nun Schluss sein: Mit der zum 1. August in Kraft tretenden Neuregelung werden Anbieter verpflichtet, Verbraucher vor Vertragsabschluss eindeutig auf die damit verbundenen Kosten hinzuweisen. So muss die Schaltfläche, mit der ein kostenpflichtiger Bestellvorgang ausgelöst wird, künftig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Ein über die tatsächlich entstehenden Kosten hinwegtäuschendes „Weiter“ oder „Anmelden“ reicht dann nicht mehr aus. Außerdem müssen alle relevanten Vertragsinformationen, wie beispielsweise Preis und Laufzeit, in unmittelbarer Nähe zum Button aufgeführt werden.

„Werden diese Regelungen nicht eingehalten, kommt auch kein Vertrag zustande. Das ist eine echte Verbesserung und wird den Abzockern hoffentlich das Handwerk legen.“,

so Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Diese Regelung ist nicht zuletzt auch ein Erfolg der Arbeit der Verbraucherzentralen, die seit Jahren auf das Problem hingewiesen und sich für die Buttonlösung eingesetzt haben.“,

so Richter weiter.

„Wir werden die Entwicklung genau beobachten und wenn notwendig gegen Verstöße vorgehen“.

Facto24 steht dem Ganzen recht skeptisch gegenüber und wartet ebenfalls die Entwicklung ab.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale BW

Gesetze

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