neue Gerichtsschlappe für outlets.de

Auszug aus der Urteils-Begründung:

….die Angabe des Preises für die Nutzung des Internetangebotes ist nicht Bestandteil des Vertrages geworden, denn sie ist im rechten Band unter dem Feld „Schnäppchenforum“ und über dem Feld „Aktuelle Informationen“ platziert und zwar an einer Stelle, an der der Besucher der Webseite nicht damit rechnen muss.

Ein durchschnittlicher Nutzer der Webseite gibt seine Daten ein und drückt auf den Button „ Jetzt anmelden“, er bemerkt den Fließtext auf der rechten Seite gar nicht…Der Hinweis auf die Kostenpflicht ist unauffällig und wird daher in der Regel nicht zur Kenntnis genommen.
Diesen hätte die Verfügungsbeklagte wenigstens deutlich hervorheben müssen um eine wirksame Einbeziehung als Vertrag erreichen zu wollen.
Darüber hinaus ist nach Ansicht des Gerichtes das Widerrufsrecht der Verfügungsklägerin nicht erloschen, weil dies wegen fehlender deutlicher Belehrung nicht ordnungsgemäß war….

Das Amtsgericht Leipzig führte in seinen Beschlussgründen aus, dass eine Datenübermittlung an die Schufaholding unverhältnismäßigsei, weil zwischen den Parteien kein Vertrag zustandegekommen sei. Outlets.de habe deshalb keinen Anspruch auf Vergütung der 96 € pro Jahr.

Deutlich und mit klaren Worten hat das Amtsgericht Leipzig zugunsten des klagenden Kostenfallenopfers entschieden

Quelle: konsumer.info

UPDATE:

momentan (12-04.2010) wird man von der Seite: www.Fabrikverkauf-24.net weitergeleitet/umgeleitet zur Abofalle auf outlets.de

About Mathias

Detektiv spezialisiert auf Recherchen im Internet zu Betrug mit Webshops, Nigeriaconnection sowie Rufschädigung und Mobbing. Mitarbeit und zu sehen bei TV-Reports u.a. für Galileo, Spiegel TV, Vox und MdR (Escher)
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6 Responses to neue Gerichtsschlappe für outlets.de

  1. Spike says:

    Habe heute ein Schreiben bekommen von der Deutschen Zentral Inkasso,und wurde aufgefortert für die Dienstleistung von outlets einen Betrag von 160,15 € zu zahlen.
    Anbei wurde ein Schreiben vom Amtsgericht Detmold beigelegt.
    Wer kann mir einen Rat dazu geben.

    • Josi says:

      Sie wollen dir nur Angst machen.
      Nicht reagieren und nicht bezahlen.
      Warte ob ein Mahnbescheid kommt- dann must du widersprechen

  2. Elena says:

    Ich habe mich vor 1,5 Jahren da angemeldet und habe die Rechnungen und Mahnungen ignoriert, weil ich mich hintergangen fühlte und ich dachte, ich wäre im Recht.
    Jetzt habe ich Post von der Inkasso GmbH bekommen mit einer Kopie vom Amtsgericht Witten, wo Outlets.de gegen das Opfer sogar gewonnen hat. Soll ich jetzt lieber bezahlen, bevor ich nachher noch die Gerichtskosten bezahlen muss, weil ich möglicherweise verliere?
    Gruß Elena

    • S. says:

      um welches Urteil soll es sich denn dabei handeln ? Bisher haben die nur Versäumnisurteile gewonnen, welch die selber inszeniert haben oder wenn es um die Bezahlung von Anwaltskosten ihrer Abzocke-Opfer ging.

  3. Martin says:

    Wir haben leider nicht rechtzeitig recherchiert und einfach bezahlt, werden aber mit dem Urteil jetzt versuchen die Kohle wegen ungerechtfertigter Bereicherungvon denen zurück zu bekommen. Noch weitere Tipps oder Ideen für ein solches Vorgehen?

  4. BESO says:

    Meine Tochter ist auf gleiche Weise von Outlet getäuscht wurden. Die Internetfirma Outlet erhebt nun Zahlungsforderungen welche sie auf Grund dieses Urteiles
    verweigert.
    Die Nachricht auf der Website war sehr hilfreich.
    Danke füe den Hinweis Kostenfalle.

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