Paketsendung entpuppt sich als kostenpflichtiger Vertrag
Bei der Verbraucherzentrale Bayern häufen sich derzeit Beschwerden über die Firma Communication Services Tele 2 GmbH.
„In den vorliegenden Fällen hat das Unternehmen per Telefon mit unverbindlichen Werbegeschenken oder kostengünstigen Komplettanschlüssen geworben. Wer einwilligte, erhielt nicht nur ein kostenloses neues Telefon, sondern auch einen verbindlichen, kostenpflichtigen Vertrag“,
so Juliane von Behren, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Verbraucher berichten, dass ihnen das Paket mit dem Telefon mittels des so genannten Post-ident-Verfahrens zugestellt wurde. Bei diesem Verfahren prüft der Postzusteller die Identität des Empfängers und händigt die Sendung erst nach einer Unterschrift auf den Originaldokumenten des Absenders aus.
„Der Trick ist, dass der Verbraucher nicht nur den Empfang der Paketsendung quittiert, sondern ein vorgefertigtes Vertragsformular unterzeichnet“,
warnt Juliane von Behren.
Den Betroffenen war dies nicht bewusst.
Einen Vertrag über das Postident-Verfahren abzuschließen, kann grundsätzlich wirksam sein. Rechtsexpertin von Behren weist jedoch darauf hin, dass in diesem Fall ein Widerruf je nach Einzelfall innerhalb von 14 Tagen oder einem Monat möglich ist, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.
„Die Widerrufsbelehrung ist in den Paketen enthalten. Es ist deswegen unbedingt erforderlich, die Sendung zu öffnen. Anderenfalls können wichtige Informationen zum Vertrag übersehen werden“,
erklärt die Verbraucherschützerin.
Einem eventuellen Hinweis, dass das Paket bis zur Freischaltung des Anschlusses ungeöffnet liegengelassen werden kann, sollte keine Beachtung geschenkt werden, betont die Juristin.
Damit es gar nicht erst zu einem ungewollten Vertragsschluss kommt, rät die Verbraucherzentrale Bayern, die an der Haustür vorgelegten Dokumente genau durchzulesen. Ist dies zeitlich nicht möglich, empfiehlt es sich, die Unterschrift zu verweigern und die Annahme des Paketes abzulehnen.
Wer Fragen hat oder Hilfe braucht, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.
Quelle: Pressemitteilung der VZ Bayern