Fernbus
Unterwegs mit dem Fernbus
Verbraucherzentrale rät: Reisende sollten sich das Kleingedruckte genau ansehen
Der Markt für den Fernbus-Verkehr wächst rasant. Gerade in der Urlaubszeit nutzen immer mehr Personen den Fernbus, um preiswert und umweltfreundlich zu verreisen. Doch nicht immer halten sich die Anbieter von Fernbusreisen an die EU-Verordnung, in der die Rechte von Fahrgästen auf Fernbuslinien geregelt sind. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
„Vor der Buchung eines Fernbustickets kann ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lohnenswert sein“,
sagt Esther Jontofsohn-Birnbaum, Rechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Oftmals werden beispielsweise bei Fahrplanänderungen mit Abweichungen von unter 120 Minuten jegliche Ersatzansprüche des Reisenden ausgeschlossen.
„Solche pauschalen Einschränkungen sind nicht zulässig“,
betont Jontofsohn-Birnbaum.
Den Kunden stehen bei Ausfall, Verspätung oder Überbuchung umfangreiche Rechte zu, die man kennen sollte.
„Nur für eine verspätete Ankunft durch Stau trifft die EU-Verordnung bislang keine Regelungen“,
bedauert die Verbraucherschützerin. Wer Fragen hat, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Dort ist auch ein neues kostenloses Faltblatt zu den Rechten bei Fernbusreisen erhältlich.
Der Markt für den Fernbus Verkehr wächst rasant