Abmahn eMail mit Virus im Anhang

Momentan erhalten tausende Internetnutzer gefälschte Abmahnungen wegen angeblichen Filesharing Verstoss. Im Absender werden namhafte deutsche Abmahn-Anwälte genannt. Es werden dabei Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro gefordert.

Viele verunsicherte Empfänger derartiger eMails klicken dann auf die angehängten ZIP-Dateien, wo sich angeblich mehr Details zu der vermeintlichen Abmahnung befinden sollen.

Doch Vorsicht ! Bei dieser Zip-Datei handelt es sich um einen Trojaner-Virus, der den Computer des Empfängers ausspähen soll.

Den Versendern geht es also nicht um die Zahlung von Abmahnkosten, sondern vielmehr um die Verbreitung des Trojaners, mit dem sie anschließend den befallenen Computer ausspähen und weit größeren wirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Hier ist ein Text, welcher in verschiedenen Versionen und mit dem Absender verschiedener renommierter Anwaltskanzleien, wie Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse&Partner, Daniel Sebastian, Philipp Marquort, Winterstein,  und Kanzlei Kruse derzeitig verschickt wird:

Winterstein Rechtsanwälte mahnt Sie wg. des Downloads von Jay-Z – Magna Carta Holy Grail ab‏

Von: Dimosthenis Sippel (icefall@bigpaddy.de)

Gesendet: Montag, 7. Juli 2014 10:37:12
An: xxxxxxx
Anlagen: 1 Anlage | Alles als ZIP-Datei herunterladen (42,1 KB)
fein.163bca0fc68c.zip (42,1 KB)

Guten Tag,

Wir von Winterstein Rechtsanwälte haben Nachweise dafür, dass Sie am 04-07-2014 von Ihrem Computer aus das Musikalbum “Jay-Z – Magna Carta Holy Grail” geladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 11:32:35. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme juristische Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, falls Sie uns gegenüber eine Abschlagszahlung in Höhe von 350.14 Euro vollbringen. Dieser Vorschlag gilt jedoch lediglich während der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
Winterstein Rechtsanwälte
+4938476174370

Wie erkennt man derartige gefälschte Mails:

  1. Diese Abmahnung wird als eMail verschickt – eine äußerst seltene Vorgehensweise, da echte Abmahnungen eher auf dem normalen Postwege verschickt werden.
  2. Es wird keine Unterlassungserklärung verlangt, was ansonsten normalerweise der Fall ist.
  3. Es wird oftmals eine Zahlung innerhalb von nur 48 Stunden verlangt, was eine total unübliche (zu kurz geratene) Frist darstellt
  4. Sie werden aufgefordert eine angehängte Zip Datei zu öffnen. Kein seriöses Unternehmen würde derartiges von Ihnen verlangen. Es wird hierbei auf Ihre Neugier spekuliert. Die Zip Datei enthält mit hoher Wahrscheinlichkeit Viren und wer diese öffnet, lädt sich gefährliche Schadsoftware auf den Rechner

Facto24 rät:

1. Zahlen Sie nicht !

2. Öffnen Sie keine deratigen Mails und klicken Sie keinesfalls auf angehängte Dateien

3. Entsorgen Sie diese Mails mit der Löschfunktion

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