webshops aus China in der Verbraucherkritik – VORSICHT

Immer mehr webshops aus China drängen auf den deutschen Internetmarkt.

Mit verlockend billigen Preisen auf grafisch ansprechenden Internetseiten versuchen die so genannten China-Shops im Westen Fuß zu fassen. Sind diese Angebote seriös ?

Hierzu gehören so bekannte Firmane wie etwa fastcardtech.com, focalprice.com, lightinthebox.com, milanoo.com, efox-shop.com, chinabuye.com, china-made-wholesale.com, eforchina.com, myefox.es, xmskyshop.com, die mit Electronic, Handy, tablets, Iphones, smartphones und Kleidung bis hin zum Brautkleid ins Versandhandelsgeschäft einsteigen wollen

Den meisten dieser Shops ist gemeinsam, daß diese kein für Deutschland gültiges IMPRESSUM haben (sollten sie) und auch keine für Deutschland gültige AGB (müssen sie, falls in Deutschland Geschäfte gemacht werden). Viele China-Shops bewerben ihre Angebote per SPAM-Mail

Aufgrund mangelhafter oder gar fehlender AGB steht der Kund im Zweifelsfall schlecht da, wenn es um Garantiefragen geht oder wenn defekte bzw. nicht zusagende Ware zurückgeschickt werden soll. In Deutschland gilt hierzu EU-Recht, wonach der Kunde innerhalb 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken kann, was kaputt ist oder was nicht gefällt. China-Shops machen Umtausch und Rücksendung äusserst kompliziert und erstatten auch kein Bargeld – im besten Fall erhält der Kund einen Gutschein für weitere Einkäufe im Shop, nach Abzug hoher Rücksendungs- bzw. Umtauschgebühren. Verbraucherschutz gleich null.

Bei der angebotenen Ware handelt es sich fast durchweg um billige Imitate der echten Produkte !

Die chinesischen Anbieter zahlen zumeist keinen Zoll sowie keine Einfuhrumsatzsteuer, falls überhaupt Ware verschickt wird.

Falls Pakete beim Deutschen Zoll entdeckt werden und hängen bleiben, ist der Kunde / Besteller verantwortlich für Nachentrichtung für Zoll, Steuer etc. Bei vom Zoll entdeckten Produktfälschungen  und gleichzeitigem Vorliegen eines entsprechenden Ersuchen der echten Patent-Inhaber an den Zoll, kann die Ware evtl. beschlagnahmt werden und massive Bussgelder wegen Produktpiraterie verhängt werden. Die beschlagnahmte Ware wird anschliessend auf Kosten des Besteller vernichtet.

Kommt die Ware jedoch von einem Auslieferungslager aus Deutschland, entfällt dies natürlich.

Gemäss der AGB haben Verbraucher keinen Käuferschutz, so wie wir dies im EU Raum kennen – also keinen Garantieanspruch und Anspruch auf Minderung bzw. Wandlung. Falls Reparaturen notwendig werden, muss der Kunde auf eigene Kosten die beanstandete Ware zurückschicken und auch für die anfallenden Kosten einer eventuell notwendig werdenden Instandsetzung bezahlen.

Die Gebrauchsanleitungen und Installationshinweise sind oft auf Chinesisch abgefasst oder sind  schlechte, zumeist unverständliche Übersetzungen

Mein Fazit:

Es handelt sich bei Internetshops aus China  nicht um Betrug, ich selbst hätte jedoch nicht die Nerven, mein Geld auf Gut Glück nach China zu schicken, in der Hoffnung, daß schon alles so klappen wird, wie erhofft und auf der bunten Webseite versprochen

Facto24 ist interessiert an Ihrer ERFAHRUNG MIT  CHINA-SHOPS und bittet um (sachliche) Kommentare – vielen Dank

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Polizei nimmt in Hamburg 2 Romancescammer fest

Das Pfingstfest hatten sich 2 mutmassliche Internetbetrüger bestimmt anders vorgestellt. Die Handschellen clickten für 2 Afrikaner und diese sitzen jetzt in Untersuchungshaft.

Inzwischen hat der Untersuchungsrichter den beantragten Haftbefehl bestätigt.

Vorausgegangen war ein professionell angelegter Betrug, in welchem dem Opfer, einer Frau aus Nord-Deutschland, vorgespiegelt wurde, daß ein zur Zeit seinen Dienst in Afghanistan versehender Soldat, eine Fernbeziehung per E-Mail und Chat sucht.

Schliesslich wurde daraus eine Fern-Liebesbeziehung, welche die Betrüger dazu benutzten, sich in das Vertrauen des Opfers einzuschleichen, um es dazu zu bringen, einen größeren Geldbetrag in Verwahrung zu nehmen, welchen der Soldat angeblich gefunden hatte.

Hierzu waren zunächst Zahlungen für den Transport des Geldkoffers sowie Reisekosten eines angeblichen Diplomaten notwendig. Insgesamt verlor das Opfer hierbei fast 40.000,- Euro, fast ihre gesamte Rücklage aus einer Abfindung, die sie für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhalten hatte.

Zur Verhaftung konnte es kommen, nachdem die Gauner ein Treffen mit einem als “Diplomat” posierenden Geldboten vereinbart hatten, welcher den Koffer gegen eine Zahlung von weiteren 5.000 Euro übergeben wollte.

Das dieses Treffen jedoch der Polizei bekannt war und observiert wurde, konnten die Täter nicht wissen. Dennoch rochen die Gangster zunächst wohl den Braten, und tauchten am vereinbarten Treffpunkt nicht auf. Schliesslich konnten diese jedoch trotzdem identifiziert und aufgespürt werden, weil Sie ständig mit dem Opfer in telefonischem Kontakt über ihr Handy standen, welches geortet werden konnte und die Falle schnappte zu.

Der angebliche “Diplomat”, sowie ein weiteres Mitglied der Bande, der als “Zollbeamter” aufgetreten war, konnten der Polizei ins Netz gehen.

Die Ermittlungen wurden von der örtlichen Polizei und der Polizei Hamburg geführt.

Mit von der Partie war Internetdetektiv Mathias Kindt-Hopffer, an den sich das Opfer, Beratung suchend, ebenfalls gewendet hatte.

Die Ermittlungen über den Verbleib des ergaunerten Geldes dauern noch an

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