Wir raten zu Vorsicht nachdem Sie Gewinnbriefe vom TV Mediacenter Deutschland erhalten haben. Anscheinend sichere „Gewinnübergaben“ von dem ausgelobten LCD-Fernseher, Reiseradio und Bargeldpreis enden immer bei einer Kaffeefahrt.

Dort sollen dann die überrumpelten Mitfahrer von bestens geschulten Verkäufern dazu gebracht werden, überteuerte Produkte zu kaufen, welche sie wahrscheinlich eigentlich gar nicht brauchen.

Besonders beliebt sind hierbei zum Beispiel Rheumadecken, Besteckkästen, lebensverlängernde Medikamente oder auch schon mal Magnetschuheinlagen zu Phantasiepreisen an den Mann/Frau zu bringen.

Sogenannte Kaffeefahrten sind wegen deren unseriösen Verkaufspraktiken in Verruf geraten.

Angelockt werden die Mitfahrer zumeist mit unseriösen Gewinnversprechen, welche im nachinein jedoch nur als „Möglichkeit“ und nicht als realer Gewinn dargestellt werden.

Unsere Leserin Renate B. schreibt zu den Praktiken der TV Mediacenter aus Berlin:

Ich werde ständig mit Gewinnbriefen belästigt. Unter anderem auch von TV-Mediacenter Deutschland, 10640 Berlin, Postfach 311063, vorige Tage eingegangen.

Gewinnübergabe LCD Fernseher und Reiseradio am 12.07.2011 – kostenloses Frühstück.

Sollten wir innerhalb von 8 Tagen keine Antwort erhalten —-usw.
wird unser Notar beauftragt einen neuen Haushalt aus Ihrer Region als
Gewinner zu ermitteln.

Das war`s. Diesen Briefverschickern /Abzockern muss man mit Bußgeld ahnden,
sonst hört die Verarscherei nicht auf.

Mit freundlichen Grüßen
Renate B.

Gelegentlich wird vom TV Mediacenter Deutschland als Absenderangabe auch das Postfach 2134 in 49651 Stapelfeld angegeben

Facto24 rät:

Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand einen angeblichen Gewinn, Geldgeschenke oder andere tolle Preise anlässlich einer Ausflugsfahrt mit einem Bus überreichen möchte und zudem im Anschreiben an Sie und in der Anmeldekarte, mit der Sie sich anmelden sollen, lediglich eine Postfachadresse steht.

Nach uns vorliegenden Erfahrungsberichten kommt es bei solchen Kaffeefahrten regelmässig zu Täuschungshandlungen. Lassen Sie sich auch nicht irritieren, wenn im Anschreiben nichts von einer „Kaffeefahrt“ steht – dies ist schlichtweg eine Lüge, welche nicht einmal strafbar ist.

Die teuren „Gewinne“ bei solchen Verkaufsveranstaltungen  gibt es nicht. So entpuppten sich in der Vergangenheit z.B. das „50-teiliges Haushaltsset“ schliesslich als eine Schachtel Streichhölzer oder das  berühmte „halbes Schwein“ als Marzipanschwein mit 70 Gramm „Lebendgewicht“. Das „Fahrrad“ war ein Spielzeugmodell und der ebenfalls beliebte „Wäschetrockner“ war eine Wäscheleine…..

Wir raten also dringend zur Vorsicht bei Angeboten dieser Art. Wenn Sie jedoch absolut sicher sind, den Versuchen widerstehen zu können, Ihnen sinnlose oder überteuerte Produkte anzudrehen, dann kann es durchaus unterhaltsam sein, einen bunten Nachmittag auf Kosten dieser Werbefritzen zu erleben.

Die POLIZEI Oberfranken sagt zu Kaffeefahrten:

Das Versprechen von Geldgewinnen, wertvollen Sachpreisen und Geschenken, die im Rahmen der Busfahrt übergeben werden sollen, sowie die Verwendung einer Postfachadresse als Absender, sind untrügliche Zeichen für eine unseriöse „Kaffeefahrt“, an deren Ende es die Gewinne niemals gibt, aber immer Abzocke erfolgt. Zur Gewinnübergabe wird zwar eingeladen, ein Gewinn wird aber nie genannt oder nur als Gewinnoption in Aussicht gestellt. Besonders dreist ist die Ankündigung, bei Nichtteilnahme der überhaupt nicht gebuchten Reise, eine Rechnung zu stellen.

Die oberfränkische Polizei rät:

Leisten Sie der Einladung nicht Folge und schicken Sie auch keine Antwortkarten zurück!
Lassen Sie sich durch die Androhung einer Rechnung für eine nicht gebuchte Reise nicht unter Druck setzen!

Eine Teilnahme an derartigen Veranstaltungen verpflichtet niemals zu einem Kauf oder einer Bestellung.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
Achten Sie bei Vertragsabschluss auf das aktuelle Datum. Ihr gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht läuft zwei Wochen ab Kaufdatum.
Fordern Sie eine Durchschrift des Vertrags mit Name und Anschrift des Vertragspartners.
Bei Rücktritt senden Sie einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Vertragspartner.
Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland. Allerdings nur dann, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Quelle: Polizei Bayern

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