Rechnungen für Strom und Gas:
Was Energieversorger mitteilen müssen
Auf Beschwerden muss der Energieversorger innerhalb von vier Wochen mit einer Begründung antworten. Danach kann die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Deren Entscheidung ist für den Kunden kostenfrei. Die Anschrift der Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde finden sich ebenfalls auf der Rechnung.
Bei Fragen zur Energierechnung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch