Pferdefleischskandal LISTE betroffener Produkte

Der Skandal um PFERDEFLEISCH in Fertiggerichten nimmt kein Ende. Fast stündlich werden in den Medien neue Meldungen über betroffene Firmen und Gerichte veröffentlicht. Hier geht es zu den Listen betroffener Produkte

Da es sich hierbei „nur“ um Beimengungen handelt, und nicht um gesundheitsschädliche Produkte, besteht für die Lebensmittelindustrie keine Verpflichtung, zur Veröffentlichung der betroffenen Produkte.

Die Verbraucherzentralen (z.B. Baden Württemberg)  und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) haben Listen mit betroffenen Produkten online gestellt.

Die VZ BaWÜ schreibt in einer Pressemitteilung:

Inzwischen besteht auch der Verdacht auf Pferdefleisch in falsch gekennzeichneten Fertigprodukten deutscher Unternehmen. Was bedeutet das für Verbraucher? Besteht eine Gefahr beim Verzehr der Produkte? Welche Kennzeichnungsvorschriften gibt es? Wie kann Abhilfe geschaffen werden?

„Eine solche massive Verbrauchertäuschung muss restlos aufgeklärt und künftig unterbunden werden. Dazu ist eine strengere Überwachung und auch eine vollständige Herkunftskennzeichnung bei Fleisch unbedingt erforderlich!“,

fordert Christiane Manthey, Abteilungsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat auf ihrer Homepage wichtige Informationen für Verbraucher und Forderungen für eine transparente Fleischkennzeichnung zusammengestellt:

www.vz-bawue.de/pferdefleisch

Verbraucher, die eines der genannten Produkte gekauft haben, können es jederzeit zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.

Das BMELV meint hierzu:

Die deutschen Behörden haben am 12. Februar 2013 über das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eine Meldung der Behörden in Luxemburg über möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch erhalten.

Umfangreiche Untersuchungen der betroffenen Lebensmittelunternehmen sowie der zuständigen Überwachungsbehörden haben inzwischen den Verdacht bestätigt, dass Produkte, die ohne entsprechende Kennzeichnung Pferdefleisch enthalten, auch in Deutschland in Verkehr gebracht wurden.

Die nach dem bisherigen Kenntnisstand verdächtige Ware ist von den Lebensmittelunternehmen vorsorglich aus dem Angebot genommen oder von den zuständigen Überwachungsbehörden sichergestellt worden.

Da die Ware teilweise bereits an die Endverbraucher verkauft wurde, hat eine Vielzahl von Herstellungs- und Handelsunternehmen zur Verbraucheraufklärung zusätzlich die Öffentlichkeit über die betroffenen Produkte informiert. Die für die Unternehmen örtlich zuständigen Länder haben diese Informationen unter den hier stehenden Links zusammengestellt. Das BMELV fasst die auf den Seiten der Länder stehenden Informationen einmal täglich zusammen: (LISTE BETROFFENER PRODUKTE)

Darf Pferdefleisch verkauft werden?

Grundsätzlich ist es zulässig Fleisch von gesund geschlachteten Pferden zu vermarkten und zu verarbeiten, und nach wie vor gibt es einige (wenige) Pferdemetzgereien in Deutschland. Traditionell wurde beispielsweise Rheinischer Sauerbraten aus Pferdefleisch zubereitet. Der Verzehr ist bei Einhaltung sämtlicher Vorschriften unbedenklich.

Facto24 meint hierzu: Täuschung der Verbraucher mit Etikettenschwindel ist es allemal.

Mehr Informationen zu Pferdefleisch finden Sie hier

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