Massenweise redtube.com Pornoabmahnungen der Kanzlei Urmann und Collegen

Massenweise Pornoabmahnungen der Rechts­anwalts­kanzlei U & C aus Regensburg wegen redtube.com und kein Ende

Haben Sie auch Post von der Rechts­anwalts­kanzlei U & C aus Regensburg bekommen? In den letzten Tagen haben sich zahlreiche Verbraucher an den Verbraucherschutz gewandt, weil sie von dieser Kanzlei per Brief oder E-Mail eine Abmahnung erhalten haben. Es wird den Adressaten vorgeworfen, über die Website redtube.com einen Pornofilm angesehen und so das Urheberrecht verletzt zu haben.

Die meisten Verbraucher berichten, dass sie nicht auf dieser Website unterwegs waren. Unklar ist auch, auf welchem Weg die IP-Adressen der Verbraucher der Rechtsanwalts­kanzlei bekannt geworden sind.

Aber selbst wenn der Verbraucher den Film angeschaut hat, handelt es sich dabei wie bei youtube.com um sogenanntes „Streaming„. Das ist nicht gleichzusetzen mit dem Down- und Upload in einer „Tauschbörse“, in der IP-Adressen gespeichert werden und somit auch für andere als den Seitenbetreiber selbst abrufbar sind. Nur bei korrekt ermittelter IP kann man auf den richtigen Namen des Seitenbesuchers kommen.

Zudem ist es rechtlich umstritten, ob durch das bloße Ansehen dieser Filme eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Verletzung nicht vorliegt.

Zu den Schreiben, die per (normaler Brief-)Post gekommen sind, raten wir folgendes:

Ob tatsächlich überhaupt eine Unterlassungs­erklärung abgegeben werden muss, ob sie in dem von der Rechtsanwaltskanzlei vorgeschlagenen Umfang abgegeben werden muss, und ob tatsächlich ein Anspruch auf Zahlung besteht, sollten Sie rechtlich prüfen lassen, bevor Sie irgendwelche Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten.

Abmahnungen, die per Mail gekommen sind, sollten sofort gelöscht werden, denn sie sind gefälscht!

Diese Mails kommen tatsächlich nicht von der fraglichen Rechtsanwalts­kanzlei, sind aber trotzdem nicht harmlos: Im .zip-Anhang befindet sich ein Schadprogramm. Öffnen Sie diesen Anhang auf keinen Fall! Von wem diese Mails stammen, ist unklar. Sicher ist aber, dass Sie von „gekaperten“ Rechnern aus versandt werden, deren arglose Besitzer meist erst im Nachhinein davon erfahren. Ein unfreiwilliger Versender solcher Mails hat sich bereits bei uns gemeldet.

Auch ein Empfänger einer betrügerischen E-Mail zu diesem Thema hat sich an uns gewandt, selbstverständlich ohne den Dateianhang mit den im Text der E-Mail angekündigten Beweisen und Rechnungsdaten zu öffnen. An diesem vorgetäuschten Anwaltsschreiben zeigt sich sehr deutlich die ganze Absurdität der Massenschreiben: Abgemahnt werden sollte am 10. Dezember 2013 nämlich eine Rechtsverletzung, die knapp drei Wochen in der in der Zukunft liegt… Zeitmaschine oder was? Grund für den insgesamt 1.676,57 Euro teuren Alptraum: der Film „Dream Trip”.

Da die Fristen meist kurz sind, empfehlen wir eine Beratung per E-Mail bei einer Verbraucherzentrale oder Ihrem Rechtsanwalt.

Werden Unterlagen per Post an uns gesandt und auch von uns per Post zurück geschickt, ist die gesetzte Frist meist abgelaufen. Bitten Sie vorsorglich bei der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei um eine Fristverlängerung.

Quelle: VZ Hamburg

Abmahnungen von URMANN+COLLEGEN sind zumeist echt !

Derzeit erhalten viele Verbraucher Abmahnungen der Anwälte U+C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN. Der Vorwurf: Streaming diverser Pornofilme. Betroffene sollen einen festgesetzten Betrag zahlen und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen – und das binnen weniger Tage.

Schreiben, die Sie per Post erhalten, SIND ECHT!

Dass Verbraucher für Streaming abgemahnt werden, ist neu. Wir halten dies für kritisch. Denn bislang ist nicht höchstrichterlich geklärt, ob Streaming tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Dennoch: Die Schreiben der Abmahnanwälte sind echt und Sie sollten diese ernst nehmen. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung jedoch auf keinen Fall und zahlen Sie nicht!

Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten. Versuchen Sie eine Fristverlängerung zu erwirken, da die Reaktionszeiträume sehr kurz bemessen sind. Sie können dafür  Musterbrief TK29 nutzen.

Die Anwälte werfen Ihnen vor, auf der Website .com Pornofilme, wie zum Beispiel Glamour Snow Girls, DreamTrip, Amanda’s secrets oder auch Miriam’s adventures gestreamt zu haben. Sie sollen 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Mit dem Unterzeichnen dieser gäben Sie zu, die Werke im Rahmen von Streaming im Internet vervielfältigt zu haben. Vermutlich sollen sie den Betrag aus Scham unreflektiert bezahlen.

URMANN+COLLEGEN haben den Streitwert mit 1080,50 € unseres Erachtens zu hoch angesetzt. Laut neuem Antiabzocke-Gesetz ist der Streitwert für die außergerichtliche Geltendmachung von Urheber­rechts­verletzungen auf 1000 Euro beschränkt. Allerdings bemisst sich die Anwaltsgebühr nach dem Streitwert und diese fällt bei der angesetzten Summe höher aus.

Was bedeutet Streaming?

Beim Streaming wählen Nutzer Musik oder Filme übers Internet aus und hören sie direkt und für den eigenen Gebrauch an. Die Titel werden nicht gekauft und sie werden meist nur für wenige Sekunden auf den Rechnern der Nutzer gespeichert. Es gibt Angebote im Abonnement, wie kostenlose Basisversionen.

Was ist der Unterschied zwischen Streaming und Filesharing?

Filesharing-Angebote sind Tauschbörsen im Netz, der Nutzer lädt hier nicht nur die betreffende Datei herunter, sondern stellt für mindestens die Dauer des Downloadvorgangs auch Teile für andere Nutzer bereit. Filesharer bieten also gleichzeitig – bewusst oder unbewusst – Inhalte an. Wer streamt, bietet im Normalfall keine Inhalte im Netz an.

Ist Streaming erlaubt oder nicht?

Gestreamte Filme, Beiträge und Serien sind bislang eine juristische Grauzone. Entscheidend dürfte sein, ob Daten auf der Festplatte des Nutzers gespeichert werden, was bei der Verwendung eines DivX-Players der Fall ist. Die Werke werden temporär auf Ihrem Rechner gespeichert, was allerdings verboten wäre – aber eben Teil des Streamens, des Filme Anschauens, ist.

Quelle: VZ Niedersachsen

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