Flexstrom erhält Abmahnung von Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab: „Kostenloser Kredit zu Lasten der Verbraucher“

Der Berliner Stromanbieter Flexstrom AG verspätet sich teils monatelang mit den Jahresrechnungen, dadurch verzögert sich die Erstattung von Guthaben erheblich. Über die Bummelei haben sich viele Kunden beschwert, die Verbraucherzentrale NRW hat den Energielieferanten jetzt wegen unlauteren Geschäftsgebarens abgemahnt.

„Flexstrom verschafft sich durch verzögerte Auszahlungen einen kostenlosen Kredit zu Lasten der Verbraucher und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Unternehmen“,

urteilt Energierechtsexperte Jürgen Schröder.

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz, § 40 Abs. 4 EnWG, müssen Stromversorger spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechungszeitraums oder des Vertragsverhältnisses eine Rechnung stellen. Guthaben sind unverzüglich zu erstatten oder mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen. Das ist für Kunden in der Grundversorgung ausdrücklich so geregelt, gilt nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW aber auch entsprechend für die Flexstrom-Kunden.

Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert auch, dass Flexstrom seine Kunden über ihre Rechte falsch informiert. So beschneidet der Stromlieferant nach Auffassung der Verbraucherschützer in Verträgen unzulässig die Widerrufsfrist.

Sollte Flexstrom nicht wie gefordert eine Unterlassungserklärung zu den beanstandeten Geschäftspraktiken abgeben, wird die Verbraucherzentrale NRW Klage erheben.

Quelle: Pressemitteilung VZ NRW vom 22.2.2013

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