"Europäische Datenschutz Zentrale" WARNUNG

Verbraucherzentrale Hessen warnt erneut vor vermeintlichen Daten- und Verbraucherschützern der „Europäische Datenschutz Zentrale“ 

Ein Anrufer meldet sich als „Europäische Datenschutz Zentrale“ oder „Daten Zentrale Europa“ und unterbreitet gutgläubigen Verbrauchern das Angebot, ihre Daten bei Unternehmen auch im europäischen Ausland zu löschen. Dies solle künftig unerwünschte Werbeanrufe verhindern. Nur wenig später flattert den Betroffenen ein Willkommensschreiben einer „DCE Data Centre Europe Limited“ nebst Zahlungsaufforderung über eine „Aktenverwaltungsgebühr“ in Höhe von 268 Euro ins Haus.

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor diesen windigen Geschäftemachern, die sich als Verbraucher- oder Datenschützer ausgeben, und appelliert, keinesfalls ungeprüft zu bezahlen. Wenn kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen oder ein Vertrag durch Täuschung untergeschoben wurde, kann man der Forderung schriftlich widersprechen. Einen Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung hat die Verbraucherzentrale Hessen auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

„Guten Tag, hier ist die Europäische Datenschutzzentrale, Sie sind einer von circa 1.400 Bürgern, deren persönliche Daten bei Gewinnspieleintragungsdiensten, Zeitschriftenverlagen und anderen Firmen registriert sind. Wir helfen Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr, Ihre Daten auch im europäischen Ausland zu löschen.“

Solche oder ähnliche Anrufe erhalten Verbraucher vermehrt. Dem nachfolgenden Willkommensschreiben beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufsbelehrung, eine Vollmacht und ein Beschwerdeformular sollen der angeblichen Dienstleistung einen seriösen Anstrich geben.

Als Inhaber der erst seit März 2014 geschalteten Internetseite „daten-zentrale-europa.com“ ist eine Person deutschen Namens mit einer Firma in der Türkei registriert. Sitz der „Data Centre Europe Limited“ ist laut Impressum der Seite Valletta/Malta. Die Filiale in Deutschland soll sich in München befinden. An diese Adresse gerichtete Briefe kommen allerdings regelmäßig zurück, da der Empfänger nicht ermittelt werden kann. Schließlich ist auf dem Überweisungsvordruck als Geldempfänger eine „SilverEagle Consulting AG“ mit Schweizer Konto eingetragen.

Tipps der Verbraucherzentrale Hessen in solchen Fällen

  • Sie müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
  • Haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen oder ist er Ihnen durch Täuschung untergeschoben worden, sollten Sie der Forderung widersprechen. Dazu können Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale Hessen verwenden.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Forderung zu Recht besteht, lassen Sie sich geeignete Nachweise vorlegen.

Hintergrund „Falsche Verbraucherschützer“

Immer wieder kommt es vor, dass sich unseriöse Geschäftemacher den guten Namen der Verbraucherzentralen zunutze machen wollen, indem sie sich als Verbraucherschützer ausgeben. Daneben tummeln sich – vor allem im Internet – immer häufiger Unternehmen und Vereine, die zwar den Begriff „Verbraucherschutz“ in ihrem Namen tragen oder damit werben, die jedoch ebenfalls in keinerlei Verbindung zu den Verbraucherzentralen der Länder und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stehen.

Hauptärgernis sind immer wieder die unerlaubten Telefonanrufe, die Verbraucher von vermeintlichen Verbraucherschützern erhalten. Diese geben unter anderem vor, dass

  • sie Telefonnummer, Namen und andere Daten des Angerufenen von einer Verbraucherzentrale bekommen hätten,
  • sie mit einer Verbraucherzentrale zusammenarbeiten würden,
  • sie im Auftrag einer Verbraucherzentrale anrufen.

Aber es gibt noch viele andere Maschen, fragwürdige Geschäftsmodelle, Werbe- und Geschäftsstrategien, die die Verbraucherzentrale Hessen im Internet beschrieben hat.

Quelle: Pressemitteilung VZ Hessen

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