Seitdem unsere Webseite FACTO24 online ist, warnen wir fast täglich vor neu im Internet auftauchenden Schummelshops.

Tausende sind bereits abgezockt worden und haben Ihr Geld  an die Betrüger verloren. Hunderte betrogene Besteller haben sich bei uns gemeldet und ihre Kommentare hinterlassen. Der bisher angerichtete Schaden geht in die Millionen.

Noch scheint die Polizei relativ machtlos zu sein, weil die Hintermänner dieses bandenmässig betriebenen Internetbetrugs zumeist im Ausland sitzen und nur sehr schwer zu fassen und dingfest zu machen sind.

Hier möchte ich nochmals zusammenfassen woran jeder einen betrügerisch operierenden onlineshop erkennen kann.

Es gibt 7 sichere Merkmale um einen betrügerischen Internetshop erkennen zu können,  bevor Sie Ihr Geld für Internetbetrug an Abzocker verlieren.

Zu diesen Merkmalen gehören:

1.) PREISE: es gibt keinen shop der Welt der legal Waren zu einem Bruchteil des wirklichen Marktwerts anbieten kann. Wenn Sie über Angebote im Internet stolpern, die Markenartikel zu 30% und noch weniger des Normal-Preises anbieten, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Lockvogelangebote eines Betrügers oder Hehlers. Niemand hat etwas zu verschenken.

2.) IMPRESSUM: oft sind im Impressum ähnlich klingende Namen von real existierenden webshops angegeben. Auch wird oft die Steuernummer von anderen Webshops übernommen und die Anschrifts-Daten kopiert. Im Zweifel hilft eine GOOGLE-Abfrage mit oftmals erstaunlichen Ergebnissen

3.) KONTAKTDATEN: kein vernünftiger shop verwendet eine Email-adresse mit einem Freemail-Account von z.B.  yahoo,  googlemail oder gmx.net

4.) AGB`s und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: wenn als Zahlungsbedingung lediglich Vorkasse oder Nachnahme möglich sind,  so ist dies ein starker Hinweis für einen betrügerisch operierenden shop. Es gab schon viele Fälle bei denen nach Entrichtung der Nachnahme nur Backsteine oder ähnlicher Schrott im Paket waren. Ganz besondere Vorsicht ist bei Voraus-Zahlung per Western Union anzuraten

5.) FALSCHE SICHERHEITSZERTIFIKATE: es werden oft gefälschte Zeichen von Sicherheitszertifikaten wie “trusted shop” und ähnliche Zertifikaten angezeigt. Die echten Sicherheitszertifikate/ -Zeichen können angeklickt werden und führen auf die Seite der Anbieter dieser Zertifikate. Die gefälschten Sicherheitszeichen sind nur einfache, in die Webseite reinkopierte Bildchen

6.) GOOGLE – SUCHERGEBNISSE: geben Sie die web-adresse des fraglichen shops in der Google Suchmaschine plus das Kriterium “Betrug” oder “Bewertung” ein

7.) SICHERHEIT BEI DER DATENÜBERTRAGUNG: Ihre Daten wie Name und eventuelle Kreditkarten-Details oder Kontodaten Ihres Bankkontos sollten immer über relativ sichere https Leitungen und nicht nur mit http übertragen werden. Ob mit https oder http übertragen wird, erkennen Sie in der Adresszeile ganz oben in Ihrem Internet-Browser

8.) verschleierte Daten bei der Registrierung der Webseite mit “protected whois”

9.) telefonische Erreichbarkeit – seriöse Firmen kann man immer während der normalen Geschäftszeiten auch telefonisch erreichen

Zu den wichtigsten Pflichten jedes Betreibers, der in Deutschland Waren über einen webshop im Internet verkaufen will, gehören:

Informationspflichten des Internet-Anbieters:

Verbrauchern muss bei Rechtsgeschäften im Internet jederzeit Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ermöglicht werden. Die AGB müssen mühelos lesbar, übersichtlich, einfach abzurufen und speicherbar sein. Sie müssen Verbrauchern nach Vertragsschluss zudem in Textform (z.B. per E-Mail oder schriftlich) zur Verfügung gestellt werden.

Ferner müssen auf den Internetseiten folgende Informationen zu finden sein:

  • Namen des Unternehmers sowie das Unternehmensregister, in dem er eingetragen ist und die Registernummer (z.B. Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer HRB 123456)
  • Wenn der Verbraucher nicht direkt mit dem Unternehmer, sondern mit dessen Vertreter den Vertrag abschließt oder mit einer anderen gewerblich tätigen Person zu tun hat, dessen Namen
  • Ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und ggfls. seines Vertreters oder der anderen gewerblich tätigen Person
  • Wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung
  • Wesentliche Merkmale des Zustandekommens des Vertrages (z. B. Zeitpunkt)
  • Gesamtpreis der Ware bzw. Dienstleistung (einschließlich Steuern und sonstige Preisbestandteile)
  • Liefer- und Versandkosten
  • Hinweis auf zusätzliche vom Verbraucher zu übernehmende Steuern und Kosten (z.B. Zölle)
  • Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten
  • Bestehen oder Nichtbestehen eines Rückgabe- bzw. Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts; insbesondere die Adresse des Widerrufsempfängers sowie beim Widerruf oder der Rückgabe von Dienstleistungen der Betrag, den der Unternehmer für bereits erbrachte Dienstleistungen vom Verbraucher fordern kann.
  • Mindestlaufzeiten von Verträgen
  • Ggf. existierende Kündigungsfrist (z.B. bei Dienstleistungen)
  • Gültigkeitsdauer im Falle befristeter Angebote
  • Liefervorbehalte

Es genügt jedoch nicht, die vorgeschriebenen Informationen nur ins Netz zu stellen. Spätestens bei Auslieferung der Ware muss der Kunde (Ausnahme:Gültigkeitsdauer befristeter Angebote) in Textform, z.B. per E-Mail oder in Papierform, unterrichtet werden. Dabei müssen ihm auch Informationen über einen Kundendienst sowie geltende Garantie- und Gewährleistungsbedingungen mitgeteilt werden. Wenn die Unterrichtung durch Übermittlung des Vertragstextes einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, müssen hierbei die oben fett dargestellten Punkte hervorgehoben und deutlich gestaltet werden.

Alle diese Informationen müssen in derselben Sprache mitgeteilt werden, in der auch der Vertrag abgeschlossen wurde.

Es ist also nicht zulässig, dass die Internetseite mit Warenangeboten auf Deutsch erscheint, die AGB und weitere Informationen aber beispielsweise nur in englischer Sprache verfügbar sind

Quelle: Verbraucherzentrale

Was kann man  tun wenn Sie bereits bestellt haben ?

Wenn Sie sich sicher sind, eine Bestellung bei einem Betrüger gemacht zu haben, aber noch nicht bezahlt haben, brauchen Sie nichts zu tun.

Da es sich um einen illegalen shop handelt,  sind die Bestellungen null und nichtig, da Sie im Irrtum gehandelt haben, als Sie bestellt haben. Sie brauchen also nichts zu bezahlen und der Betrüger wird sich hüten, Sie jemals zu kontaktieren.

Falls Sie jedoch bereits Geld per Banküberweisung überwiesen haben, lohnt es sich oft, mit der überweisenden Bank zu sprechen und die Zahlung zu widerrufen. Falls das Geld von der Gegenseite noch nicht abgeholt wurde, ist es schon oft gelungen, das Geld zurückzuholen – sprechen Sie also mit Ihrer Bank

Zahlungen per Kreditkarte sind geschützt und können rückgängig gemacht werden – sprechen Sie mit Ihrem Kreditkarten-Partner

Zahlungen per Western-Union sind leider unwiderruflich verloren

Wenn Sie Geld an Internetbetrüger verloren haben, zögern Sie nicht, diese bei der Polizei wegen Betrug anzuzeigen. So sichern Sie sich Ihre Ansprüche im (leider sehr seltenen) Fall, daß die Betrüger gefasst werden und man Geld bei diesen findet.

Eine Strafanzeige können Sie hier ganz bequem online bei der Polizei Ihres Bundeslandes stellen

Sie kennen verdächtige Shops ?

Meldet sie uns – einfach im Kommentarfeld posten ! Sie helfen damit auch anderen Verbrauchern, damit diese nicht in eine Falle geraten.

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