Das Landgericht Köln hat in einer einstweiligen Verfügung der Westdeutschen Lotterie GmbH in Münster (Westlotto) untersagt, Hartz-IV-Empfängern „die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen (. . .) zu ermöglichen“. Dazu zählt auch das Lotto-Spiel.
Das bestätigte am Mittwoch Gerichtssprecher Dirk Eßer gegenüber der Westdeutsche Zeitung.
Konkret wird Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose an Personen zu verkaufen, die „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind
Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.
In der Lotto-Zentrale zeigte man sich schockiert:
„Wir werden diese Entscheidung selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“,
sagte Lotto-Sprecher Axel Weber.
Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar.
„Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist“,
sagte Weber.
„Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.“
Facto24 meint: Karneval ist doch vorbei und der erste April steht noch aus.
Quelle: Westdeutsche Zeitung