GTI Travel, Buchmal und SKY Airlines sind pleite – wie geht es weiter

Erneut erschüttern Pleiten die deutschen Reisebranche: Der Türkei-Spezialist GTI Travel ist zahlungsunfähig. Auch die Fluggesellschaft Sky Airlines ist insolvent und hat den Betrieb eingestellt. Für die nächsten Tage wurden alle Reisen storniert.

„GTI Travel stellt seine Tätigkeit mit sofortiger Wirkung ein“,

teilte das Unternehmen am Dienstag auf seiner Homepage mit.

Ebenfalls zahlungsunfähig ist Buchmal Reisen. Ein Insolvenzantrag werde gestellt. Weiterhin betroffen ist auch die Charterfluggesellschaft Sky Airlines, die ebenfalls Teil der Kayi Group ist. Sie hat den Flugbetrieb eingestellt und hunderte Touristen saßen zunächst in der Türkei fest, deren Rückreisen organisiert werden mussten.

Zunächst ist noch unklar, was mit den Urlaubern passiert, die ihre Reise noch nicht angetreten haben.

„Bis zum 10. Juni sind alle Reisen storniert. Danach müssen wir weitersehen“,

so ein Sprecher des Unternehmens

Aktuelle Informationen gibt es beim GTI-Kundenservice unter 0211 / 3 89 14 00 oder

se***********@gt*******.de











. Möglicherweiwe übernehmen andere Anbieter die Buchungen.

Die Verbraucherzentrale sagt zu den Rechten ,die Urlauber haben, falls diese vom Konkurs eines Reiseveranstalter betroffen sind:

Macht ein Reiseveranstalter pleite, muss er Urlaubern den bereits gezahlten Preis für ausfallende Leistungen und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise erstatten.

Als Nachweis, dass er sich für den Fall des Konkurses abgesichert hat, erhalten Reisende vor Urlaubsbeginn einen so genannten Sicherungsschein.

Der Veranstalter darf vor Aushändigung des Sicherungsscheins keine Anzahlung verlangen. Dieses Dokument muss auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder an sie angeheftet sein. Er gibt Auskunft darüber, welche Bank die Bürgschaft übernommen hat oder welche Versicherung im Falle des Konkurses zahlt. An die angegebene Adresse müssen Sie sich wenden, wenn Ihr Veranstalter pleite geht.

Erstattet wird im Falle des Veranstalterkonkurses immer nur der Reisepreis für ausfallende Leistungen sowie die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise.

Entschließen Sie sich, Ihre Reise nicht abzubrechen, sondern am Urlaubsort zu bleiben und für Unterkunft und Verpflegung erneut zu zahlen, können Sie diesen Betrag nicht gegenüber dem Versicherer geltend machen. Zwingt Sie der Hotelleiter jedoch, das Hotel zu verlassen und die Unterkunft noch einmal zu bezahlen, haben Sie keine Wahl. Sie müssen zahlen und dann sofort Ihre Koffer packen. Diese Kosten hat der Versicherer zu erstatten, ebenso wie die Kosten für die Rückreise selbst und eine gleichwertige Ersatzunterkunft bis zum nächstmöglichen Rückreisetermin sowie weitere Auslagen wie beispielsweise Telefonate.

Es ist in jedem Fall ratsam, vor einer Entscheidung mit dem Versicherer Rücksprache zu halten. Kümmern Sie sich selbständig um eine Rückreise, ist allerdings darauf zu achten, die Kosten so gering wie möglich zu halten, da nur die notwendigen Aufwendungen erstattet werden.

Kundengelder sind abgesichert

Wer gebucht hat, hat zumindest gute Chancen, sein Geld wiederzusehen. Seit 1994 sind Reiseveranstalter in Deutschland verpflichtet, erhaltene Kundengelder gegen eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.

Im Falle von GTI sind die Gelder bei Tourvers, einer HanseMerkur-Tochter, abgesichert. Informationen gibt es bei Tourvers bei der Hotline unter 040 / 2 44 28 80.

Quelle: VZ Bayern

UPDATE 6.6.2013

Bin gerade vor Ort (Side) und mache Urlaub

In meinem Hotel sind Touristen, die bei sonnenklar.tv gebucht hatten. Hotel ging über GTI und sie sind mit SKY Airlines geflogen.

Bis jetzt ist jeder Urlauber unter Zuhilfenahme von anderen Veranstaltern ausgeflogen worden. Natürlich gab es Zeitverzögerungen und mancher landete in Nürnberg, statt in München.

Es gibt hier auch windige Geschäftemacher, die die Gunst der Stunde ausnutzen und den Gestrandten Tickets für 300,- Euro andrehen wollen.

Falls jemand Fragen hat – einfach posten

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