Hartz IV Bezieher bekommen nun auch noch weniger „ Netto vom Brutto “
Wer von Arbeitslosengeld I auf Hartz IV stürzt, erhält seit Anfang 2011 keinen so genannten „Übergangszuschlag“ (nach § 24 Sozialgesetzbuch II) mehr, was einer Kürzung der monatlichen Einnahmen um bis zu 160 Euro entsprechen kann.
Die Verbraucherzentrale weist in einer PRESSEMITTEILUNG darauf hin, dass sich Betroffene nun von der Rundfunkgebühr befreien lassen können.
Dabei ist Eile geboten: Noch im Januar muss der Antrag an die GEZ geschickt werden, damit die Befreiung ab Februar läuft.
Für alle, die vor dem ALG II-Bezug Arbeitslosengeld erhalten haben, gab es bislang einen monatlichen Zuschlag, wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden. Orientiert am letzten Arbeitslosengeld betrug diese Übergangsleistung maximal 160 Euro im Monat.
Mit den Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz wurde dieser Zuschlag nun ersatzlos gekappt – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für all diejenigen, die ihn bereits beziehen.
Allerdings: Während beim befristeten Zuschlag nach § 24 Sozialgesetzbuch II keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich war, öffnet sich durch den Wegfall der Leistung nun diese Tür.
Mit dem Änderungsbescheid der Hartz IV-Verwaltung kann bei der GEZ eine Befreiung beantragt werden.
Die Anträge liegen in den Bürgercentern aus. Auch Arbeitssuchenden, die bislang noch keinen Änderungsbescheid erhalten haben, rät die Verbraucherzentrale, vorsorglich einen Befreiungsantrag zu stellen und den Bescheid dann später nachzureichen.
Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Befreiung rückwirkend berücksichtigt werden kann. Es ist ratsam, den Antrag an die GEZ sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden
Ich habe selbst einen jahrelangen Kampf mit der GEZ (als 100% Schwerbehinderter) hinter mir…..
GEZ Den 09.05.2011
Teilnehmer-Nr 372 064 905
Widerspruch gegen Gebührenbescheid GEZ
Sehr geehrte Damen Sehr geehrter Heeren
Da ich Harz 4 Empfänger geworden bin
Bedaure in mit zu Teilen das ich bei innen schon Drei Befreiungs- Anträge zu geh schick habe.
Antrag Nummer .eins
war am 04.10.2010
der zweite am 03.01.2011
der dritte an 01.03.2011
Und es kam keine Antwort von innen zurück.
Ich habe keine Rechnung von innen und keine Mahnung bekommen .
Ich warte immer noch auf die Befreiungs- Anträge und niegs kommt von innen
sonder eine Inkasso Rechnung von 230,86 Euro
das finde ich nicht schön von innen
ich möchte ja nicht unhöflich sein
Wie kommen sie an meine Daten
Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen ihre bisherigen Forderungen für angebliche Gebühren und beantrage die Aussetzung der Vollstreckung. Ihre Entscheidung erwarte ich bis zum 13.05.2011, um gegebenenfalls weitere Rechtsmittel einzulegen.
Weiterhin fordere ich Sie auf, ebenfalls bis zum 13.05.2011 ihre Forderungen zu begründen.
Ich erwarte Auskunft über alle weitere Tatsachen und Beweismittel, die zur Begründung ihrer Forderungen dienen.
Bei Beteiligung eines Rundfunkgebührenbeauftragten fordere ich Auskunft über alle erforderlichen persönlichen Daten dieses Beauftragten.
Getrennt von ihren bisherigen Forderungen erkläreich hiermit erneut, keinerlei empfangsfaehige Rundfunkgeraete bereitzuhalten.
Bitte bestaetigen Sie mir bis zum 13.05.2011 den Eingang dieses Schreibens.
ich gebe in eine frisst von einer Wochen wen ich bis da hin nichts Höre werde ich ein Anwalt
Einschalten.
Hochachtungsvoll
J Ritter