Schon wieder Abzocke mit Filesharing-Abmahnung per E-Mail
Verbraucher erhalten wieder einmal Abmahn-E-Mails, diesmal mit dem Absender „Winterstein Rechtsanwälte“ (
an**********@ya***.com
) und werden wegen angeblich illegalem Download von Musik- und Filmmaterial zur Zahlung von 50 Euro auf ein Konto in der Schweiz aufgefordert.
Die Verbraucherzentrale Bremen rät dringend: Nicht zahlen!
Auch wenn Filesharing-Abmahnungen seriöser Weise per Post übermittelt werden, werden die Verbraucher durch derartige E-Mails doch sehr verunsichert. Denn diese Mails vermitteln den Eindruck, als stammten sie von einer real existierenden Anwaltskanzlei und enden mit dem verlockenden Angebot ein Gerichtsverfahren über 6.820,00 €, gegen Zahlung eines „Mahnbetrages“ von 50 € zu vermeiden.
Bei näherer Betrachtung fallen dann aber nicht nur die zahlreichen Rechtschreibfehler auf, sondern auch, dass der Absender nicht einmal einen konkreten Urheberrechtsverstoß benennt. Vergleicht man mehrere E-Mails, fällt zudem auf, dass der Absender ein und dieselbe IP-Adresse mehreren angeblich ermittelten Internetanschlüssen zuordnet. Juristisch eine absolute Farce, so Gerrit Cegielka, Fachberater der Verbraucherzentrale Bremen.
Quelle: Pressemitteilung VZ