Vorsicht wenn ein unerwünschter Werbeanruf („cold call“) von einem Gewinneintragsdienst bei Ihnen ankommt und für die Webseiten win-finder.com oder windienst.net wirbt ! Momentan ist auch die Firma gluecksfinder.net mit von der Partie

Wenn Sie sich darauf einlassen und Ihre Daten preisgeben, kann es passieren, daß Ihnen wöchentlich 10 Euro per Telefonrechnung abgebucht werden.

Für Win-Finder.com zeichnet lt. Impressum verantwortlich die

Marketing & Project Service Inc.
9 Pelican Drive
Road Town, Tortola VG1110
British Virgin Islands

für win-finder zieht dann eine Firma telomax aus Frankfurt wöchentlich 9,90 Euro per Abbuchung über Ihre Telefonrechnung bei der Telekom ein.

für windienst.net ist es die

Telefon Services Inc.
1005 Country Club Avenue
Cheyenne, Wyoming
82001, USA

registriert ist die Domain auf

[owner-c] handle: 11028807
[owner-c] type: PERSON
[owner-c] fname: Rholen
[owner-c] lname: Camomot
[owner-c] org: Telefon Services Inc.
[owner-c] address: 1005 Country Club Avenue, Cheyenne

In einer Pressemitteilung vom 25.10.2010 warnt die Verbraucherzentrale und sagt:

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor einer neuen Abzockmasche des Gewinnspieleintragungsdienstes „win-finder“. Vermeintliche Ansprüche werden nicht über separate Rechnungen, sondern direkt über die Telefonrechnung geltend gemacht. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Telefonrechnungen regelmäßig und genau zu prüfen.
Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich derzeit Beschwerden über „win-finder“, einen nach eigenen Angaben „innovativen Gewinnspieleintragungsdienst“. Innovativ erscheint allerdings weniger das Angebot des Anbieters, als vielmehr die Praxis, vermeintliche Ansprüche nicht per separater Rechnung, sondern direkt über die Telefonrechnung zu erheben. Vor allem ältere Verbraucher berichteten, dass sie überraschend angerufen wurden und von einem angeblichen Gewinn die Rede gewesen sei. Offensichtlich entlockte man den vermeintlichen „Gewinnern“ dabei auch verschiedene personenbezogene Daten. Die böse Überraschung kam mit der nächsten Telefonrechnung. Die vermeintlichen Forderungen des Anbieters wurden als „Beiträge anderer Anbieter“ in Rechnung gestellt. Im Nachhinein können sich die Betroffenen allerdings nicht daran erinnern, einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein, dessen Abrechnung über die DTAG (Deutsche Telekom AG) erfolgen sollte. Beim Studium der Internetseite von www.win-finder.com. stößt man jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Hinweis, dass Fakturierungs- und Inkassoleistungen über die DTAG erfolgen

Hier sind die aktuellen (4.3.2011) verwendeten Artikel- und Leistungsnummern

Wer eine Abo-Gebühr auf seiner Telefonrechnung findet, sollte prüfen: Stehen dort die Artikel-/Leistungsnummern 61404 oder 83917, 18918 bis 83924? Oder die Produkt-IDs 11004 oder 12000, 12001 bis 12007? Dafür braucht niemand zu zahlen.

Die Netzagentur hat für all diese Nummern rückwirkend ein Kassier-Verbot verhängt. Für 45 weitere Nummern gibt es schon mal vorsorglich ein Abrechnungsverbot (www.bundesnetzagentur.de). Ist das Geld schon länger vom Konto abgebucht, ist es allerdings häufig verloren.

So können sich Betroffene wehren:

  • Widersprechen Sie der Telefonrechnung und begleichen Sie lediglich den unstreitigen Betrag. Teilen Sie der DTAG mit, wie der Anbieter vorgegangen ist, und dass Sie sich gegen die unberechtigte Forderung wehren werden.
  • Auf eine Mahnung sollten Sie reagieren. Fordern Sie vom Anbieter einen Nachweis über den angeblich wirksamen Vertrag. Zudem sollte vorsorglich der behauptete Vertrag widerrufen und anfochten werden.
  • Wenn Sie Ihr Geld zurückfordern wollen, dann benutzen Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale welchen wir für Sie am Ende dieses Artikels bereitgestellt haben

Quelle: Verbraucherzentrale

UPDATE (per 20.11.2010)

momentan scheinen diese Telefonnummern mit im Spiel zu sein:

Service: 0800-6666616 –> gleiche Ansage wie bei 0800-7787777 von Win-Finder
Tel: 01805-655777
Fax: 01805-015253

ausserdem werden die ersten Rechnungen mit Beträgen von 33,28 und 8,32 per Telekom mit der Telefonrechnung abgebucht. Aussteller der Rechnungen ist die in Frankfurt ansässige Firma Telomax

nach verlässlichen Insider-Infos scheinen Beschwerden direkt bei der Telekom erfolgreich zu sein…..

Update per 3.12.2010:

aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg:

Viele Brandenburger schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. „Yves Rocher“ oder „Otto„, welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum „der Frau des Hauses“, abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. „Yves Roche“ oder „o.t.o.“ heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der „o.t.o. Ltd.“ aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net – mit angeblich erhaltener „Vollmacht“ der Verbraucher.

Somit scheinen die Abzocker ihre Strategie angepasst haben…

UPDATE vom 30.12.2010

PRESSEMITTEILUNG der Bundesnetzagentur zu Telomax vom 29.12.2010:

Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen „www.win-finder.com“ rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.

„Der Verbraucherschutz wird durch die ausgesprochenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote nachhaltig gestärkt. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit September 2010 sind bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße Beschwerden eingegangen, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern. Aus den Beschwerdeschreiben geht hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst – z. B. „www.win-finder.com“ oder „www.glücksfinder.net“ – ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Erhält der Verbraucher seine Telefonrechnung von der Telekom Deutschland GmbH, wird das Entgelt unter den Überschriften „Beträge anderer Anbieter“ sowie „Verbindungen über telomax GmbH“ unter Angabe der Artikel-/Leistungsnummer 61404 als „Mehrwertdiensteabonnements“ und der Artikel-/Leistungsnummer 83917 als „Premium Abonnement Services, www.tel-and-pay.de“ aufgeführt.

Die von der Bundesnetzagentur nunmehr verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern.

Der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Beschwerden zu Abrechnungen der dargestellten Gewinnspieleintragsdienste auf Rechnungen der Telekom Deutschland GmbH vor. Es gibt jedoch Anzeichen, dass diese Eintragsdienste auch auf Abrechnungen anderer Netzbetreiber in vergleichbarer Form geltend gemacht werden.

„Ich bitte deshalb die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, die ihre Telefonrechung nicht von der Telekom Deutschland GmbH erhalten, sich bei der Bundesnetzagentur zu melden. Sollte auf der Rechnung der Telekom Deutschland GmbH bei gleichem Sachverhalt eine andere Artikel-/Leistungsnummer als die 61404 oder 83917 angegeben sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung“, sagte Kurth.

Verbraucher können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:

Anschrift: Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Telefax: +49 6321 934-111

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH zurückfordern.

Benutzen Sie hierzu den Vordruck der Verbraucherzentrale Musterbrief hier laden

Update 1.2.2011:

80 000 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zählte allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr. Das neue Gesetz wirkt offenbar gar nicht.

Sehen Sie zum Thema auch :

Update per 4.3.2011

Die Deutsche Telekom hat kürzlich beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter Telomax erwirkt und wird den Abrechnungsvertrag (Fakturierung und Inkasso) mit Telomax fristlos kündigen.

Damit erhalten Telekom-Kunden keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung. Telomax kann gegen diese Verfügung noch Rechtsmittel einlegen

Facto24 rät deshalb: Weiterhin die Telefonrechnung auf seltsame Abbuchungen überprüfen und bei Anrufern, die „Gewinne“ versprechen, einfach kommentarlos auflegen und keinesfalls persönliche Daten herausgeben

Update per 7.12.2011:

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

07.12.2011
Inkasso-Irrsinn erreicht Baden-Württemberg

Mit Zahlungsaufforderungen und massiver Einschüchterung per Telefon versucht die NTT Telco Inkasso zurzeit Geld von baden-württembergischen Verbrauchern einzutreiben. Die Forderungen stammen dabei meistens aus angeblichen Verträgen mit den dubiosen Gewinnspieleintragsdiensten Winfinder und Windienst und sind in der Regel unberechtigt.

Mit Zahlungsaufforderungen von bis zu 200 Euro werden zur Zeit zahlreiche Verbraucher aus ganz Baden-Württemberg konfrontiert. Per Brief oder auch per Telefon – einmal mit betonter Höflichkeit, einmal mit massiver Drohung, meldet sich die NTT Telco Inkasso und versucht, Forderungen aus angeblich vor einem Jahr abgeschlossenen Verträgen einzutreiben. „Die Meldungen von betroffenen Verbrauchern sind seit Anfang der Woche dramatisch angestiegen“, weiß Niklaas Haskamp, Pressereferent der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es handelt sich offensichtlich um eine Fortsetzung: „Bereits Anfang des Jahres hatten wir viele Verbraucheranfragen zu den Themen Winfinder und Windienst“, so Haskamp weiter.

Die Forderungen stammen in der Regel aus angeblich am Telefon abgeschlossenen Verträgen über die Teilnahme an Gewinnspielen. An die Anrufe kann sich meist keiner mehr erinnern. „Genau darauf haben es die Abzocker abgesehen“, kritisiert Haskamp. „Verbraucher sollten nicht zahlen und der Forderung widersprechen!“ Einen Musterbrief dazu und weitere Informationen finden Betroffene auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter: www.vz-bw.de/telco

Salbungsvoll heißt es in der Zahlungsaufforderung der NTT Telco Inkasso „Unser Zusammenleben basiert auf Regeln und der Einhaltung derselben„. Offensichtlich reichen diese Regeln jedoch nicht aus, solchen unseriösen Unternehmen das Handwerk zu legen. Dies bestätigt auch die Erfahrung aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen und eine kürzlich durchgeführte bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen. Um diese Inkasso-Abzocke endgültig zu stoppen sind klare Regeln für die Inkassobranche und eine strenge und einheitliche Aufsicht überfällig.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

07.12.2011
Inkassobriefe jetzt auch von Lotto 3000

Verbraucherzentrale deckt Verbindung zu NTT Telco auf

Im Raum Cottbus und Oranienburg erhalten Verbraucher derzeit Mahnschreiben von „Lotto 3000“, in Potsdam ist die NTT Telco aktiv, berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg. Darin wird unterstellt, der Kunde habe telefonisch einen Vertrag zur Teilnahme an einer Gewinnspielgemeinschaft geschlossen. „Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und erst einmal prüfen, ob diese Forderung berechtigt ist“, rät Jurist Norbert Richter und begründet: „Bei den bislang vorliegenden Beschwerden wurden rechtliche Bestimmungen verletzt, so dass kein rechtswirksamer Vertrag zustande kam.“

Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, sollten Verbraucher die Forderung nachweisbar schriftlich zurückweisen und nicht bezahlen. Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Kontoverbindung für die Einzahlung der Lotto-3000-Forderung mit der des in den letzten Wochen auffällig gewordenen Inkassounternehmens NTT Telco identisch ist. Dieser Dienstleister geht mit massiven Einschüchterungen gegen Verbraucher vor, um aus Sicht der Verbraucherschützer auch recht zwielichtig wirkende Forderungen einzutreiben.

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