Zu jeder Jahreszeit können Sturm, Hagel, Blitzschlag, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder sonstige Naturgewalten Schäden verursachen. Wie versichern Sie sich am sinnvollsten dagegen ?
Haus/Wohnung: Sturm-, Hagel- und Blitzschlagschäden
Für Sturmschäden (ab Windstärke 8) haften in der Regel (Wohn-) Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Wird z. B. das Dach durch Sturm ganz oder teilweise abdeckt oder beschädigt, wird der Schaden meist problemlos ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung leistet bei allen Schäden, die durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel oder auch auslaufendes Leitungswasser am Haus eintreten können. Die gleichen Risiken sind standardmäßig auch über die Hausratversicherung gedeckt. Selbst Kurzschluss- oder Überspannungsschäden lassen sich meistens gegen einen kleinen Aufpreis im Rahmen der normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung absichern.
Auto: Sturm, Hagel oder Blitzschlagschäden
Für unmittelbar durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag am Auto entstandene Schäden kommt dagegen die Kfz-Teilkaskoversicherung auf. Hat ein Sturm Dachziegel auf das vor dem Haus parkende Auto geschleudert, ersetzt die Teilkasko den Schaden abzüglich einer meist vereinbarten Selbstbeteiligung. Direkte Schäden durch umstürzende Bäume werden ebenfalls über die Teilkasko reguliert, soweit nicht möglicherweise der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss. Fahren Sie mit dem Auto jedoch gegen einen auf der Straße liegenden Baum, wäre der Schaden nur über eine Kfz-Vollkaskoversicherung zu regulieren.
Elementarschäden – versicherte Naturgewalten
Viele Autofahrer genießen einen besseren Versicherungsschutz gegen Naturgewalten als Gebäude- oder Hausrateigentümer. Denn schon im Rahmen der normalen Kfz-Teilkaskoversicherung sind meist auch Schäden durch unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch mitversichert. Wurden durch die Naturgewalten Gegenstände gegen das Fahrzeug geworfen, sind diese Schäden ebenfalls abgedeckt. Wenn Sie dagegen ihr Fahrzeug in einem akut durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abstellen oder auch nur dort hinfahren, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherungsbedingungen sollten Sie deshalb genau lesen. Denn es gibt auch leistungsschwache Tarife, bei denen z. B. Schäden durch Lawinen ausgeschlossen sind. Schäden an Gebäuden oder Hausrat durch Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen sind nur dann versichert, wenn eine sogenannte Elementarschadensversicherung als optionaler Baustein zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen worden ist. Wenn sie sich vor den finanziellen Folgen extremer Wetterereignisse schützen wollen, benötigen Sie als Hausbesitzer und als Mieter eine Elementarschadensdeckung. Da sich nach den Äußerungen der Versicherungswirtschaft angeblich 99 Prozent aller Gebäude unproblematisch gegen Elementarschäden versichern lassen, sollten Sie sich konkret bei Ihrem Versicherer über die Möglichkeiten der Absicherung informieren.
Jedoch wird nicht jeder Verbraucher diesen wichtigen Versicherungsschutz bekommen bzw. sich ihn finanziell leisten können.
Quelle: VZ NS