Gegenwärtig werden viele Konsumenten in Österreich durch schriftliche Forderungen der Firma “Tel 64″ verunsichert: Für angeblich telefonisch abgeschlossene Abos im Erotikbereich werden 79 Euro in Rechnung gestellt.
„Die Anfragen zur Firma ‚Tel 64‘ häufen sich in den letzten Tagen massiv“,
sagt AK-Expertin Susanne Kalensky. Konsumenten werden Rechnungen in der Höhe von 79 Euro zugeschickt, weil sie angeblich eine Serviceleistung bei einem Erotikanbieter abgeschlossen haben.
„Einige Betroffene versichern, die in der Forderung angeführte Nummer gar nie angerufen zu haben, andere haben zwar angerufen, geben jedoch an, kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben“,
so die Expertin.
Wird die Rechnung nicht beglichen,kommen oft Mahnungen und Inkassoschreiben ins Haus. Die Forderungen wachsen dann auf mehrere hundert Euro an.
„Wir raten allen Betroffenen, nicht voreilig einzuzahlen“,
sagt Kalensky.
Am Telefon abgeschlossene Verträge sind zwar grundsätzlich bindend, aber ein rechtswirksames Zustandekommen muss das Unternehmen im Streitfall beweisen. Der Anbieter muss auch über die konkrete Leistung, den Preis, die Laufzeit und die Geschäftsbedingungen informieren. Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nicht zahlen. Das Unternehmen sollte jedoch schriftlich mit einem Widerspruchsschreiben darauf hingewiesen werden.
Quelle: Kleine Zeitung