eigener Bericht (MKH)
User die in eine Abofalle getappt sind, danach jedoch schlau genug waren die angemahnten Kosten nicht zu bezahlen, haben gefragt, wann die Ansprüche von Abofallenbetreibern eigentlich „offiziell“ verjährt sind.
Antwort: Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren. Eine Verjährungsfrist beginnt jedoch immer erst zum Ende des Jahres, in welchem eine solche Forderung entstanden ist.