„Genießen Sie zwei Freimonate im web.de-Club!“
Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Abos von E-Mail-Postfach-Anbietern, welche sich automatisch verlängern können
Welcher Nutzer von web.de oder gmx.de hat noch nicht ein Fenster mit Angeboten des Postfach-Anbieters gesehen, nachdem er sich mit seinem E-Mail-Account angemeldet hat?
Für seine Treue oder zu seinem Geburtstag soll er kostenlos zusätzliche Optionen für sein E-Mail-Postfach nutzen können. Dafür muss er lediglich auf den Button „Jetzt kaufen“ neben dem Angebot klicken.
Was die Verbraucher jedoch nicht ahnen: Dieses „Geschenk“ kann für sie teuer werden. Der Klick auf den Button führt zum Abschluss eines Abos. Auch steuern Verbraucher häufig den Button „Jetzt kaufen“ an, in der Annahme, es sei der Button „weiter zum Postfach“, wenn sie sich in ihr E-Mail-Postfach einloggen. Für sie ist es eine unangenehme Überraschung, dass sich in die gewohnte Routine, statt des vertrauten „Weiter“-Buttons ein Vertragsabschluss einschleicht. Die böse Überraschung in Form einer Rechnung kommt Monate später. Denn das Probe-Abo verlängert sich kostenpflichtig ohne Kündigung automatisch nach Ablauf der zwei Monate um weitere zwölf Monate. Dies steht jedoch nur im Kleingedruckten unterhalb des Angebotes.
Die gefettete und überdimensionale Darstellung der Angebote erweckt bei Verbrauchern den Eindruck, sie würden dieses kostenlos und befristet nutzen können. Viele lesen das Kleingedruckte trotz Sternchen am Button nicht richtig und schließen per Mausklick ein Abo ab.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät den Verbrauchern, den gesamten Text auf der Internetseite des Anbieters, einschließlich des Kleingedruckten zu lesen.
„Glauben Sie nicht immer, was Ihnen auf einer Internet-Seite zuerst ins Auge fällt“,
warnt Theodor Ludwig von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein kleines Sternchen beim Angebot kann ein Hinweis auf weitere Informationen am Ende der Seite sein.
„Löschen Sie nicht sofort die Mails ihres Anbieters, auch wenn es sich überwiegend um Werbung handelt“,
rät Ludwig.
Verbraucher, denen in einer Mail der Abschluss eines Abos bestätigt wird, können sich von solchen Verträgen lösen, indem sie unverzüglich den Widerruf erklären. Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, kann eine Kündigung schriftlich per Brief erklärt werden, da diese die eigenhändige Unterschrift enthalten muss.
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