Wie Beck-aktuell schreibt, ist das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 wegen Abmahn-Betruges im Zusammenhang mit e-cards im Prozess gegen Michael Burat u.a. (Az.: 15 KLs 35/09) rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten mit Beschluss vom 03.04.2013 verworfen (Az.: 3 StR 408/12).
Verurteilungen wegen vollendeten und versuchten gewerbsmäßigen Betruges
Michael Burat wurde vom LG Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen.
Abmahnungen wegen vorgetäuschter e-card-Versendung
Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten.
Entscheidung betrifft nicht vor LG Frankfurt am Main verhandelte «Abo-Fallen»
Bei der vorliegenden Entscheidung gehe es jedoch nicht um die beim LG Frankfurt am Main verhandelten «Abo-Fallen» (wie z.B. outlets.de, kochrezeptesammlung.de, routenplaner.de ), hebt das LG Osnabrück hervor. Dort sei Burat wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden sei. Gegen die dortige Verurteilung sei das Revisionsverfahren noch anhängig.
Quelle: Beck
Facto24 ist schon gespannt, wie dieser ganze Hick-Hack weitergeht und wundert sich, daß man vom früher recht großspurig aufgetretenen Herrn Burat kaum noch etwas hört.