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Veröffentlicht: 05/09/2013 von Mathias Kindt-Hopffer

ElitePartner von Verbraucherschutz verklagt

Die EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, stellt Kunden, die ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, Leistungen von mehreren tausend Euro in Rechnung. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

Als Wertersatz berechnet ElitePartner neuestens ehemaligen Kunden alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen: 15 Euro pro gesendeter, 35 Euro pro gelesener Nachricht, 59 Euro für ein detailliertes Persönlichkeitsprofil, 15 Euro für einen Ratgeber zur Online-Partnersuche und 30 Euro für einen Premium Profilcheck. So hatte sich Herr W. aus S. innerhalb der ersten zwei Wochen gegen einen 24-Monats-Vertrag mit ElitePartner entschieden, erhielt aber eine Rechnung in Höhe von 2.979 Euro, die er aus Kulanz mit 224,10 Euro begleichen sollte.

Die Höhe der geforderten Zahlungen, die ElitePartner als Wertersatz verlangt, entbehrt nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer jeder rechtlichen Grundlage.

„Die Forderungen sind absurd. Das Widerrufsrecht hat für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr und stellt sich sogar als nachteilig heraus, denn selbst der aus Kulanz eingeräumte Betrag übersteigt oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung“,

erklärt Julia Rehberg, die im Vorgehen von ElitePartner eine neue fiese Masche sieht, um Menschen, die einen Partner suchen, das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Der Klage vorausgegangen war eine Abmahnung der EliteMedianet GmbH, die sich jedoch nicht bereit erklärt hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Stand: 28.8.13 – Ein Urteil ist noch nicht ergangen bzw. rechtskräftig

Quelle: Pressemitteilung VZ Hamburg vom 28.8.2013

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