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Veröffentlicht: 10/08/2010 von Mathias Kindt-Hopffer

Immer mehr Kirchenaustritte – wie wird´s gemacht ?

MKH – (eigener Bericht)

Sexueller Missbrauch von Kindern und Vorwürfe von Gewalt gegen Minderjährige – wie- z.B.  gegen den Augsburger Bischof Walter Mixa: täglich hören wir neue Horrormeldungen in den Medien.

Die Zahl der Kirchenaustritte im ersten Quartal 2010 hat rasant zugenommen. In manchen katholischen Bistümern ist die Zahl der Austritte auf bis zu 42 Prozent mehr an Austritten, im Vergleich zum Vorjahr, förmlich explodiert.

Ausstieg leicht gemacht

Liebäugeln Sie schon lange mit dem Austritt aus der Kirche? Vor allem jetzt, wegen der vielen Veröffentlichungen in den Medien wegen Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Kinder in kirchlichen Einrichtungen wie Waisenhäuser, Erziehungsheime und Schulen?

Nichts einfacher als das

Ein kleiner Wegweiser:

In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden.

Der Austritt muss , je nach Bundesland, entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und in Thüringen) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden.

Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich.

In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden.

Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt.

Verfahrensweise bei der Lohnsteuer:

Eine Austrittbescheinigung wird entweder sofort übergeben oder einige Tage nach der Austrittserklärung zugesandt, mit der beim Einwohnermeldeamt die Streichung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte veranlasst werden kann, damit keine Kirchensteuer mehr erhoben wird.

Die Austrittsbescheinigung sollte nicht verloren gehen, weil nach einem Umzug häufig bewiesen werden muss, dass man der Religionsgemeinschaft nicht mehr angehört, damit man nicht erneut zur Zahlung von Kirchensteuer herangezogen wird.

Vom Kirchenaustritt unterrichtet werden:

* Die Religionsgemeinschaft
* Das Einwohnermeldeamt (Streichung der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte, sie muss vom Austretenden selbst unternommen werden, falls er die neue Karte für das laufende Jahr verwenden will)
* Das Finanzamt
* Auf Wunsch: Das Standesamt, das das Geburtsregister führt.
* Auf Wunsch: Das Standesamt, das das Eheregister führt, falls dort die Religion bislang eingetragen war.

Austrittsgebühren

In einigen Bundesländern fallen Gebühren an, die derzeit (2010) bis zu 60 Euro (in Teilen Baden-Württembergs, so etwa die Stadt Neudenau, Lkr. Heilbronn, als bundesweite Spitzenreiterin) reichen. In Nordrhein-Westfalen sind (seit Mitte 2006) 30 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro Gebühren fällig.

Diese Gebühren, von deren Zahlung meist auch sozial Schwache nicht befreit sind, werden von Kritikern als Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Bekenntnisfreiheit angesehen, weil jede Erschwerung des Kirchenaustritts verfassungswidrig sei. Die Kritiker meinen, dass in Wirklichkeit nur der Kirchenaustritt erschwert werden solle.

Weiterführende Seite: kichenaustritt.de

Gesetze

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