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Veröffentlicht: 19/06/2012 von Mathias Kindt-Hopffer

Michael Burat erhält in Frankfurt 2 Jahre auf Bewährung

Die mit grosser Spannung erwartete Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat vor der 27. Strafkammer beim Landgericht in Frankfurt ist am 18.06.2012 zu Ende gegangen.

Das Frankfurter Gericht erkannte wegen versuchtem Betrug auf eine Strafe von 2 Jahren, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Staatsanwalt plädierte auf 3 Jahre Haft ohne Bewährung

Die Redaktion von Facto24 hatte sogar mit einer noch milderen Strafe (Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße) gerechnet und wäre sehr überrascht, falls Burat das Urteil rechtskräftig werden liesse. Seine Anwälte hatten schliesslich erklärt, daß außer einem Freispruch nichts anderes für sie in Frage käme

Vorgeschichte:

Das Verfahren begann zunächst mit der Entscheidung des LG Frankfurt vom 05.03.2009, die Anklage gegen die Beschuldigten nicht zu erheben. Es erkannte keinen Straftatbestand des gewerbsmäßigen Betruges, da die Verbraucher aufgrund bestehender Kostenhinweise nicht getäuscht worden seien. Gegen diese Entscheidung erhob die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde, über die das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte. Mit Beschluß vom 17.12.2010 befand das OLG Frankfurt, daß doch gewerbsmäßiger Betrug nahe läge. Der Beschluß wurde umfassend begründet. Das LG Frankfurt hatte nun unter Beachtung dieser Rechtsauffassung ein Urteil zu sprechen. Der Sachverhalt stand im Wesentlichen fest, so daß es nur auf die juristische Bewertung ankam

So genannte Abofallen auf Internetseiten wie z.b. outlets.de, routen-planung.de u.a kennt vermutlich fast jeder oder hat schon mal davon gehört.

Eben wegen solcher Kostenfallen stand Herr Michael Burat (37) ab dem 8.5.2012 in Frankfurt/Main wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in etlichen hundert Fällen vor dem Landgericht (LG), um sich dort zu verantworten.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wogen schwer, auch wenn der Verteidiger von Herrn Burat im unten gezeigten statement/ Video gedreht im Gerichtssaal in Osnabrück, vom Februar dieses Jahres – sich noch zuversichtlich zeigte.

Sollte das jetzige Urteil tatsächlich rechtskräftig werden, stehen den betroffenen Verbrauchern eventuell zivilrechtliche Erstattungsansprüche zu. Ob diese Erstattungsansprüche zwischenzeitlich verjährt sind, muß einer Einzelfallprüfung vorbehalten bleiben.

Quellen und Video zum Verfahren in Osnabrück von konsumer.info und recht-hilfreich.de


Michael Burat: Meinung von RA Pfister zur… von verbraucherinfoTV

Bereits am ersten Verhandlungstag in Frankfurt gingen die Meinungen sehr weit auseinander:


LG Frankfurt Michael Burat von verbraucherinfoTV

Sobald das neueste TV-Interview mit dem statement von Burat zum aktuellen Urteil gesendet wurde, werden wir es hier einstellen

urteile

15 KLs 35/09 abo abofallen abzocke Abzocker betrug burat facto24.de Frankfurt 29 c 1812 / 10 gerichtsverhandlung gewerbsmässiger betrug Hauptverhandlung IContent Gmbh inkasso Internetabzocke kostenfalle kostenfallen landgericht frankfurt landgericht osnabrück LG lg frankfurt mahnschreiben mahnung mahnungen MB Routenplaner GmbH Michael Burat outlet.de outlets.de Prozess routen-planung.de Routenplaner Staatsanwalt staatsanwaltschaft strafe urteil urteile Verfahren verhandlung

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