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Veröffentlicht: 08/04/2011 von Mathias Kindt-Hopffer

Content4U GmbH erhält neue Schlappe vor dem Amtsgericht in Frankfurt

Die Firma Content4U GmbH, die seit Jahren Abofallen im Internet betreibt, hat vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen.

Die dortige Richterin hatte zu beurteilen, ob der Preishinweis auf der
Seite download-service.de so deutlich gestaltet ist, dass es hier zu einem 2-Jahres-Vertrag über 192,- € (pro Monat 8,- €) gekommen sei.

Dies verneinte die Richterin. Der hier in Frage stehende Preishinweis sei eine allgemeine Geschäftsbedingung, die für den Verbraucher i. S. d. § 305c Abs. 1 BGB überraschend sei und somit nicht Vertragsbestandteil werde.

Infolgedessen fehlt den Forderungen die Rechtsgrundlage.

Besonders pikant war auch die weitere Ausführung der Richterin:

„Welche Dienste die Beklagte überhaupt anbietet, die einen Mehrwert für den Nutzer darstellen würden, bleibt auch nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung unklar.“

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale

So sieht eine Webseite der content4u aus:

content4u

und das ist eine Mahnung der content4u zur Kostenfalle download-service.de

content4u Mahnung

Facto24 rät:

Wenn eine Mahnung an Ihre echte Anschrift geschickt wurde, sollten Sie einmalig per Einschreiben Rückschein widersprechen und abwarten ob ein richtiger Mahnbescheid eines Deutschen Amtsgerichts kommt. Diesem sollten Sie ebenfalls widersprechen. Alles andere können Sie sich sparen und führt zu nichts, es sei denn Sie legen Wert auf eine lange „Brieffreundschaft“ mit dem Textbausteinsystem eines Inkassobüros. Falls den Abzockern Ihre echte (postalische) Adresse gar nicht bekannt ist, können Sie sich sowieso alles sparen: Abzocker macht man nicht auch noch mit einer zustellbaren Anschrift schlau. Mahnungen, welche lediglich per Email kommen, kann man getrost ignorieren und mit dem SPAM-Filter Ihres Email-Postfachs entsorgen. Falls Sie sich jedoch zu sehr genervt von den vielen Emails fühlen, hilft auch die Löschung des Email-accounts (falls dieser nicht wichtig für Sie ist) und die Angelegenheit hat sich erledigt.

Wie ein Musterbrief zum Widerspruch der Rechnung/Mahnung aussieht, sehen Sie hier

Im Zweifel immer einen Anwalt befragen oder die Verbraucherzentrale um Rat fragen

Update vom 13.11.2012

Michael Burat ist nicht mehr zuständig bei Content4U

Er hat die Firma anscheinend übergeben an Herrn Villiam Adamca

„schauen wir mal, wer diesmal in die Tasche greift“, werden sich die neuen Betreiber der Content4U GmbH gedacht haben. In diesen Tagen erhalten Internetnutzer in der Schweiz wieder mal Post aus Hessen. Genauer gesagt: von der «Deutschen Internetinkasso GmbH» mit Sitz in Heusenstamm bei Frankfurt, für die Mitgliedschaft bei download-service.de u.a.

Die Masche ist die selbe – der Rat von facto24 und den Verbraucherzentralen auch – alles wird nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Abwarten und aussitzen. Wenn ein gelber Brief vom Amtsgericht mit einem Mahnbescheid kommt, muss gehandelt werden ….. 😉

 

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