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Veröffentlicht: 29/11/2013 von Mathias Kindt-Hopffer

Neue Vorgaben der EU für Staubsauger wirbeln Staub auf

Neue Vorschriften für den Energieverbrauch von Staubsaugern ab September 2014 sorgen schon jetzt für reichlich Wirbel.

Die maximale Leistungsaufnahme wird ab diesem Zeitpunkt auf 1.600 Watt und ab 2017 auf 900 Watt begrenzt. Staubsauger, die ab September 2014 neu in den Handel kommen, müssen dann das EU-Energielabel tragen, das über Energieeffizienz und Stromverbrauch, Reinigungswirkung sowie Staub- und Lärmemissionen der Geräte informiert.

„Die Saugleistung der Staubsauger wird sich durch die Begrenzung der Leistungsaufnahme nicht verschlechtern“,

gibt Elke Dünnhoff von der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz Entwarnung.

„Die Geräte sollen nur deutlich effizienter werden.“

Das heißt, sie sollen mit einem geringeren Stromverbrauch die gleiche Wirkung erzielen.

Viele Menschen befürchten schon jetzt, dass sie mit den neuen Geräten länger saugen müssen, so die Erfahrungen von Dünnhoff. Die Skepsis ist verständlich, weil viele Verbraucherinnen und Verbraucher negative Erfahrungen mit besonders effizienten Waschmaschinen gemacht haben.

Hier dauern die sparsamen Programme oft deutlich länger, da sie durch lange Einweichzeiten schon mit niedrigeren Temperaturen die gleiche Waschwirkung erzielen. Bei Staubsaugern gibt es diese Schlupflöcher nicht.

Das neue EU-Label weist die Reinigungswirkung von Staubsaugern mit den Buchstaben A bis G aus. Geräte mit der Reinigungswirkungsklasse B für Teppichböden und Hartböden erzielen dann so gute Saugergebnisse wie die derzeit besten Staubsauger auf dem Markt. Da sich die Technik fortlaufend verbessern soll, wird die Skala ab 2017 ausgeweitet. Die sparsamsten Sauger sollen dann A+++ erreichen können.

Das neue Energielabel für Staubsauger zeigt auch den Stromverbrauch pro Jahr an. Die EU geht hier von einem Durchschnittshaushalt aus, in dem wöchentlich eine Stunde lang 87 Quadratmeter gesaugt werden. Staubsauger dürfen für diese Normleistung in Zukunft höchstens 62 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr benötigen, ab 2017 sogar nur noch 43 kWh. Insgesamt gesehen haben Staubsauger aber nur einen sehr geringen Anteil am Stromverbrauch eines Haushalts. Bei Kühlgeräten und Wäschetrocknern, die auch das Energielabel tragen, sind die Einsparpotenziale dagegen deutlich größer.

Tipps zum Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten hat die Verbraucherzentrale in mehreren Informationsblättern zusammengestellt. Die Infoblätter gibt es für Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Wäschetrockner, Backöfen, Fernseher, Lampen und Raumklimageräte. Sie können im Internet unter www.vz-rlp.de/energiekennzeichnung heruntergeladen oder in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale kostenlos abgeholt werden.

Quelle: Pressemitteilung VZ RLP

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