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Veröffentlicht: 19/11/2012 von Mathias Kindt-Hopffer

10040 GmbH wegen Beschwerde über hohe Telefonrechnung Post von Anwaltsbüro Raoul Sandner

Der Call-by-Call-Anbieter 010040 aus Hamburg verlangt von Kunden nicht nur hohe Summen für Telefonate über seine Servicenummer, sondern droht ihnen auch rechtliche Konsequenzen an, wenn sie die Rechnung beanstanden und gleichzeitig die Bundesnetzagentur hierüber informieren.

Auslöser des bundesweit grassierenden Verbraucherärgers:  die 10040 GmbH hatte offenbar im Juli ihrer Preise für die Nutzung ihrer Call-by-Call-Vorwahl drastisch von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Gesprächsminute erhöht. Viele Verbraucher nutzten die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten Preise hätten noch Gültigkeit. Einige beschwerten sich auch darüber, dass die Preisansage, die vor Beginn des Gesprächs seit 1. August verpflichtend ist, nicht korrekt gewesen sei. Das böse Erwachen folgte erst mit später eintreffenden Rechnungen, in denen das Unternehmen zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro verlangte.

Verbrauchern, die die Rechnung bei dem Anbieter und in Kopie bei der Bundesnetzagentur reklamierten, flattert nun per E-Mail ein Schreiben eines Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg auf den Tisch.

Darin fordert er sie auf, die der Bundesnetzagentur ebenfalls mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel weist er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der 010040 GmbH in Aussicht. Pikant: Raoul Sandner war bis Anfang Juli selbst Geschäftsführer der 010040 GmbH.

„Wer sich begründet bei einer Behörde beschwert, wird dafür abgemahnt – dieser Einschüchterungsversuch ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten“,

kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Betroffene Verbraucher sollten sich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Wer seine Telefonrechnung nach bestem Wissen und Gewissen beanstandet, für den gebe es laut Müller „keinen Grund, die geforderte Erklärung abzugeben“.

Um das Treiben des Unternehmens zu unterbinden, sind die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale NRW auf Beschwerden von Betroffenen angewiesen. Als Ergebnis des inzwischen von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verfahrens droht der 010040 GmbH das Verbot, die Bezahlung solcher Rechnungen zu fordern. Die jetzt von dem Call-by-Call-Anbieter verlangten Erklärungen würden einen kundenfreundlichen Ausgang des Verfahrens erschweren oder gar blockieren. Außerdem: Wer der Aufforderung nachkommt und die Erklärung abgibt, hat kaum Chancen, sich gegen die hohe Telefonrechnung zur Wehr zu setzen.

Empfänger überhöhter Rechnungen der 010040 GmbH können diese innerhalb von acht Wochen begründet beanstanden. Die Verbraucherzentrale NRW hat unter www.vz-nrw.de/010040 hierfür Musterbriefe bereit.

Quelle: Pressemitteilung VZ NRW

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