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Veröffentlicht: 23/03/2011 von Mathias Kindt-Hopffer

Christophoros Sorglos-Paket der CLT Marketing Nepp mit Kaffefahrt

Die Verbraucherzentrale Brandenburg teilt mit:

Der Nepp auf Kaffeefahrten ging weiter

Die Verbraucherzentrale erstattete eine Strafanzeige

Nachdem die Firma CLT Marketing GmbH aus Cappeln erst nach einem Urteil des Landgerichts Oldenburg gestoppt werden konnte, lief deren Abzocke auf Kaffeefahrten als E.T.V. Vertrieb UG zusammen mit der Calzone S.a.r.l. weiter.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg erstattete deshalb Strafanzeige wegen Betrugsverdachts bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg.

Viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes, aber auch Verbraucher aus anderen Bundesländern schilderten monatelang eine Abzock-Story, die mit Barzahlungen eines „Christophoros Sorglos-Paketes“ für 49 € pro Person auf Kaffeefahrten begann.

Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk:

„Zunächst kassierten CLT, später E.T.V. und Calzone 49 Euro/Person für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung; verweigerten dann sogar das gesetzliche Widerrufsrecht.“

Später legten die Firmen sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrten sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellten auch noch Stornokosten in Rechnung.

Nachdem CLT aufgrund eines von der Verbraucherzentrale Brandenburg erstrittenen und inzwischen rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Oldenburg vom 26.1.2011 (AZ: 5 O 2691/10) plötzlich als E.T.V. Vertrieb UG Schierlingsfeld umfirmierte und mit einer Calzone S.a.r.l. aus Luxemburg die gleiche Masche weiter betrieb, erstattete der Verbraucherverband Strafanzeige wegen Betrugsverdachts bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg.

Fischer-Volk weiter:

„Denn ob die verkauften Reisen überhaupt stattfinden, scheint bei diesem Vorgehen fraglich.“

Sie rät Betroffenen dringend, die Reiseverträge nachweislich per Einwurf-Einschreiben zu widerrufen und Strafanzeige zu erstatten, wenn die bereits gezahlten Gelder nicht zurückgezahlt werden.

Auf keinen Fall sollten noch ausstehende Restzahlungen auf  Konten des „Dreiergespanns“ überwiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

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