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Veröffentlicht: 04/05/2010 von Mathias Kindt-Hopffer

Urteile gegen Olaf Tank und Katja Günther erstritten

MKH (eigener Bericht)

„Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – so heißen die bekanntesten Abofallen im Internet. Eine der Abzock-Firmen, die diese Kostenfallen betreiben ist z.B.die in Mannheim ansässige Briefkasten-Firma „Antassia“.

Hunderttausende sind diesen Kostenfallen im Internet schon zum Opfer gefallen und wütend auf die Betreiber und Hintermänner dieser Seiten.

Wer auf der Suche nach Downloads kostenloser Gratis-Software (sogenannte Freeware), wie etwa Flash-Player, Open-Office oder auch nur dem Mozilla Firefox Browser ist, und beim Runterladen nicht wirklich ganz genau hinsieht, und sich auf den oben genannten Seiten registriert, bekommt dort schnell ein kostenpflichtiges 2-Jahres-Abo untergeschoben und wird in der Folge dann förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahnschreiben, mit welchen eine Drohkulisse aufgebaut wird.

Aus Angst vor noch höheren Kosten für Inkasso-Dienste, Schufa-Eintrag oder gar einem (angedrohten) Gerichtstermin, zahlen viele der verunsicherten Verbraucher die geforderten Beträge, welche  sich meistens um die 192,– €  bewegen.

Doch jetzt könnten gleich zwei bahnbrechende Gerichtsurteile dieses „Geschäftsmodell“  ins Wanken bringen und aushebeln:

So wurde der Anwalt Olaf Tank mit Urteil 91 C 981/09 vom Amtsgericht Marburg dazu verurteilt, die Anwaltskosten eines Konsumenten an diesen zu erstatten, welche diesem entstanden waren, weil er sich gegen die Forderungen des Inkassoanwalts zur Wehr gesetzt hatte.

Auch die allseits bekannte Anwältin Katja Günther aus München hat es erwischt und sie wurde vom Gericht in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 9 C 93/09 ebenfalls dazu verurteilt, Anwaltskosten zu erstatten.

AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen und sich auf Grund dieser bahnbrechenden Urteile zur Wehr setzen können.

Sehen Sie hierzu ein AKTE Video

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