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Veröffentlicht: 16/02/2011 von Mathias Kindt-Hopffer

Abofallenopfer der Belleros können erstmals auf Erstattung hoffen

Endlich hat sich eine Staatsanwaltschaft (in Hamburg) vorgewagt und gegen Betreiber von Abofallen zwei Haftbefehle vollstreckt.

Bei dieser Vollstreckung konnten auch Gelder in Millionenhöhe beschlagnahmt werden.

Für die Betreiber der Abofallen der Belleros , Online Premium Content und online-downloaden ltd. (es handelt sich hierbei unter anderem um: Online-Downloaden, 99downloads, wahl-o-mat) ist es im wahrsten Sinn des Wortes „eng“ geworden.

Für zwei dieser Herrschaften war im Kittchen ein Zimmer frei, welche diese jetzt unfreiwillig bezogen haben. Gegen weitere 8 Personen wird ermittelt.

Ermutigt durch das aktuelle Frankfurter Urteil des dortigen Oberlandesgerichts (Az. 1 Ws 29/09) wonach bestimmte Abofallen als gewerbsmässiger und bandenmässiger Betrug gelten, ist nun die Hamburger Staatsanwaltschaft vorgeprescht und hat verantwortliche Hintermänner in Haft genommen, bevor sich diese mit größeren Geldbeträgen aus dem Staub machen konnten.

Bei den Durchsuchungen in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Würzburg, Süderlügum und Lüneburg vollstreckten die Ermittler zwei Haftbefehle und arrestierten knapp 1,5 Millionen Euro. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, welches noch ausgewertet werden muss. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes dauern noch  an.

Für abgezockte Verbraucher bedeutet dies:

Wer sich von der Drohkulisse, aufgebaut mit Mahnungen und Drohungen mit Inkassobüro und Gehaltspfändung u.s.w., hat beeindrucken lassen und gezahlt hat, kann es probieren, seine  Ansprüche geltend zu machen und in das beschlagnahmte Geld zu vollstrecken.

Voraussetzung für eine Rückerstattung bereits bezahlter Abokosten ist jedoch eine Strafanzeige gegen die Betreiber dieser Seiten.

Hier das gestrige Akte 2011 Video zur neuesten Entwicklung bei Abofallen:

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