Springe zum Inhalt

Facto24Facto24

Finanzen, Immobilien, Internet, Kredit und Versicherung

  • GÄSTEBUCH
  • IMPRESSUM
  • Internetdetektiv
  • JUSTIZ
  • KONTAKTFORMULAR
  • MUSTERBRIEFE
  • Nigeriabriefe
  • SICH WEHREN
  • VERBRAUCHERANWALT
  • VIDEOS und BILDER
Veröffentlicht: 14/09/2010 von Mathias Kindt-Hopffer

Verwaltungsbüro Koch u. Wagner wirbt für Kaffeefahrt unter Hinweis auf Verbraucherschutz

Hierzu die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen:

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
10.09.2010

Verwaltungsbüro Koch & Wagner lockt mit Hinweis auf Verbraucherschutz zur Kaffeefahrt

Verbraucherzentrale: Täuschungsabsicht zu durchsichtig

Aktuell erhält die Verbraucherzentrale zahlreiche Hinweise zu einem Einladungsschreiben des Verwaltungsbüros Koch & Wagner, Privater Verbraucherschutz Niedersachsen aus 49454 Bakum.

In dem Brief wird behauptet, der „Verbraucherschutz ihres Bundeslandes“ mache darauf aufmerksam, dass der Inhaber einer gewissen Firma AK Reisen aus Weener (Nieders.) nun zu einer Auszahlung eines Gewinns an die angeschriebenen Verbraucher verurteilt wurde.

Das Verwaltungsbüro sei nun beauftragt, das Urteil zu vollstrecken und allen vermeintlich Geschädigten die Gewinne zu übergeben.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen macht deutlich: Bei dem im Schreiben des Verwaltungsbüros Koch & Wagner genannten Verbraucherschutz handelt es sich nicht um die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Die Firma spielt hier offenkundig mit der Verwechslungsgefahr im Namen.

Mit dem üblen Täuschungsmanöver wird der Eindruck erweckt, die Verbraucherzentrale Niedersachsen arbeite mit dieser dubiosen Firma zusammen, was nicht der Fall ist“, sagt Gabriele Peters, Pressesprecherin der Verbraucherzentrale.

Bei diesem Schreiben handelt es sich um eine Gewinnmitteilung, die eindeutig als Lockmittel für eine so genannte Kaffeefahrt dient. Die Verbraucherzentrale rät dringend von einer Teilnahme ab.

Außerdem behält sie sich rechtliche Schritte gegen das Unternehmen vor

Statt einer Auszahlung eines angeblichen Gewinns werden getäuschte Verbraucher wahrscheinlich einer Verkaufsveranstaltung zugeführt, wo clevere Verkäufer überteuerte Waren oder Dienstleistungen verkaufen möchten

Quelle: VZ Niedersachsen

Kaffeefahrten

49454 Bakum abzocke AK Reisen auszahlung betrug gewinn Gewinnmitteilung Kaffeefahrt Koch & Wagner Lockmittel nepp Privater Verbraucherschutz verbraucherschutz Verbraucherschutz ihres Bundeslandes Verkaufsveranstaltung Verwaltungsbüro Koch & Wagner Verwechslungsgefahr warnung

« Zurück 1 … 3 4

Neueste Beiträge

  • Corona Selbsttest online
  • Metro Exodus Spiel lässt sich nicht installieren
  • aktuelle fake-shop Liste Betrug mit Internetshops
  • Thomas Cook Insolvenz Geld zurück
  • Capital Consulting Betrug Opfer gesucht

Neueste Kommentare

  • Fuzzi bei Metro Exodus Spiel lässt sich nicht installieren
  • Reiner bei VSR – Verlag Service GmbH und PVZ Verbraucherzentrale rät zu Vorsicht
  • Niki bei Schimpfwörterliste – Beleidigungen können teuer sein – Liste der teuersten Schimpfwörter und Gesten: Liste
  • Erika bei Betrüger suchen Opfer auf Partner- und Singlebörsen
  • Laura bei GÄSTEBUCH

Kategorien

  • 900er Anrufabzocke
  • abofalle
  • abzocke
  • aktuelle Warnung
  • Aktuelles
  • Allgemein
  • Betrug
  • Betrug mit webshop
  • datenschutz
  • emailbetrug
  • Gesetze
  • Hinweise zu Verbraucherthemen
  • internetbetrug
  • Kaffeefahrten
  • Lustiges
  • Phishing
  • romance scam
  • Rufschädigung
  • Scams
  • Spam
  • Telefonwerbung
  • urteile

Meta

  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.org

befreundete Seiten

Internetdetektiv . Detektei . Auktionshilfe .

Facto24

Finanzen, Immobilien, Internet, Kredit und Versicherung
google-site-verification: google0c361862e9f6d8bc.html
Ignite Plus WordPress Theme von Compete Themes.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen