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Veröffentlicht: 11/08/2011 von Mathias Kindt-Hopffer

Bing Maps Streetside – Microsoft lässt Straßen abfotografieren – Ihre Widerspruchsmöglichkeit

Ungefragt im Internet – Microsoft lässt Straßen abfotografieren

Die Verbraucherzentrale weist auf Widerspruchsmöglichkeit hin:

Erst Google Street View, jetzt Bing Maps Streetside von Microsoft – ein weiteres Unternehmen lässt Kamerawagen durch deutsche Straßen fahren. Das Bildmaterial soll später im Internet von allen Internet-Nutzern weltweit abgerufen werden können. Wie schon bei Google Street View können Verbraucher der Veröffentlichung aber vorab widersprechen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Derzeit sind die Kamerawagen in Mainz unterwegs. Wann weitere Städte in Rheinland-Pfalz folgen, ist noch unklar. Ohne die Betroffenen vorher zu fragen, werden damit auch Bilder vom eigenen Haus oder der Wohnung für Fremde veröffentlicht. Noch bis zum 30. September 2011 will der Anbieter die Vorab-Widersprüche berücksichtigen. Das Unternehmen gibt an, dass die Bilder nach Prüfung entfernt oder Teile davon unkenntlich gemacht werden. Wer das auf der Homepage von Microsoft bereitgestellte Widerspruchsformular nicht ausfüllen oder ausdrucken möchte, kann es sich in Papierform zusenden lassen. Die Adresse lautet:

Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München

Ist die Frist abgelaufen, sollen Verbraucher erst nach Freischaltung des Angebots wieder unerwünschte Abbildungen melden können.

„Zu den veröffentlichten Häuseransichten im Internet fehlen eindeutige gesetzliche Regelungen“,

kritisiert Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Verbraucher sind gezwungen, sich nach den von Unternehmen selbst festgelegten Verfahren zu richten.“

Der Geodaten-Kodex der deutschen Internetwirtschaft zum Schutz der Betroffenen stellt keine ausreichende Regelung dar, da er kein Vorabwiderspruchsrecht gegen die Datennutzung enthält. Die Datenschutzbeauftragten haben den Kodex deshalb nicht anerkannt, womit er laut Bundesdatenschutzgesetz ungültig ist. Werden diese Mängel nicht schnellstens behoben, sollte eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen werden.

Hilfestellung erhalten Betroffene in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr am landesweiten Beratungstelefon der Verbraucherzentrale unter 09001 77 80 80 1 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 8.8.2011

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