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Veröffentlicht: 21/03/2012 von Mathias Kindt-Hopffer

Urteil im Hamburger Prozess um Abofallen ergangen

Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit so genannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten am Mittwoch wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden.

Zehntausende Internet-Nutzer um einen Millionen-Betrag erleichtert: Nun präsentierte das Hamburger Landgericht die Quittung.

In einem so genannten „Deal“ wurde eine Absprache über das Strafmaß getroffen – das Gericht hätte eine Strafe von bis zu zehn Jahren verhängen können. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich vier Jahre Haft gefordert. Erstmals beschäftigte sich ein Strafgericht ausführlich mit Abofallen im Internet. Das Urteil könnte Modell-Charakter hinsichtlich ähnlich gearteter Fälle haben.

«Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt», sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handle. Deshalb sei den unachtsamen Nutzern ein «nicht unerhebliches Mitverschulden zuzurechnen».

Zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben die Männer mit diversen Scheinfirmen Downloadportale. Eigentlich kann dort Software kostenlos heruntergeladen werden – doch die Angeklagten lenkten die Surfer auf ihre eigenen, trickreich gestalteten Internetangebote, die teilweise wie die Originalseiten gestaltet waren.

Inkasso-Anwalt als Mittäter ebenfalls angeklagt

Der 28-Jährige sitzt seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Der zweite mutmaßliche Haupttäter, ein 31-Jähriger, hat laut der Staatsanwaltschaft dagegen mit einem umfassenden Geständnis erheblich zur Aufklärung beigetragen. Wenn die geprellten Nutzer nicht zahlten, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben. Mit seiner Inkassotätigkeit habe er einen erheblichen Schaden verursacht, sagte die Staatsanwältin und erklärt: „Er hat seine Stellung als Rechtsanwalt bewusst ausgenutzt, um gezielt auf die Opfer einzuwirken.“

Quellen: dpa fnweb

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