Schlaglochsaison 2011 ist eröffnet – wer haftet und wer zahlt ?

Die Strassenschäden vom  letzten Winter wurden wegen klammer Kassen der Kommunen  nur notdürftig ausgebessert.

Deshalb bekommen, nach nur ein paar Wochen Wintereinbruch, die Autofahrer jetzt die Quittung für dieses Flickwerk – überall brechen die Strassen auf und auf den Fahrbahnen treten große Löcher  zu Tage.

Wer haftet und bezahlt den Schaden wenn ein Autofahrer in ein Schlagloch gefahren ist, und das Auto dabei beschädigt wurde?

Die traurige Wahrheit: in der Regel bezahlt der Fahrer seinen Schaden selbst.

Zwar sind die Gemeinden im Rahmen ihrer „Verkehrssicherungspflicht“ für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen verantwortlich. Zur Rechenschaft gezogen wird sie jedoch nur ganz selten.

Die Gemeinde kann sich nämlich relativ einfach aus der Verantwortung stehlen:

Sie stellt Warnschilder auf oder erlässt ein Tempolimit. Und das mit dem Segen der Gerichte. Deren Standard-Argument lautet: Die Pflicht der Kommune zur „Gefahrenabwehr“ besteht nur, wenn sich der bei „gebotener Sorgfalt“ nicht auf eine Gefahr durch Schlaglöcher einstellen kann.

So wies etwa das Landgericht Trier die Klage eines Fahrers zurück, der sich das Fahrwerk in einem Schlagloch beschädigt hatte. Begründung: Der Mann hätte langsamer fahren und wegen der Baustellenbeschilderung mit Schlaglöchern rechnen müssen (Az. 11 O 134/02).

Doch es gibt auch Urteile pro Autofahrer. So musste die Stadt Lübeck einem Fahrer, der auf einer Hauptverkehrsstraße in einen 15 Zentimeter tiefen und 50 Zentimeter langen Krater geplumpst war, den Schaden an seinem Golf ersetzen. Den Hinweis der Stadt auf Warnschilder ließ das Gericht nicht gelten (LG Lübeck, Az. 10 O 287/99). Auch das OLG Dresden gab einem Kläger recht. An seinem Auto brach nach einer Schlaglochfahrt die Achse, die Kommune musste ihm 1500 Euro Schadenersatz zahlen (Az. 6 U538/98).

Tipp: Schaden und Schlagloch müssen schnell dokumentiert werden. Denn deckt erst eine frische Teerdecke die Falle zu, ist es zu spät.

Allgemein gilt: sind Schlaglöcher nach dem Winter zu erwarten, muss der Fahrer seine Fahrweise dieser allgemein bekannten Gefahr anpassen.

Das heisst: Augen auf und langsamer fahren !

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