Nachdem im Oktober 2010 bereits gefälschte Abmahnschreiben von Anwalt Frank Giese aus Hamburg im Umlauf waren, dessen E-Mail-Adresse widerrechtlich für solche Abzocke benutzt wurde, traf es diesesmal die Berliner Anwälte Sasse und Partner.
Auch diesesmal geht es um angebliche Urheberrechtsverletzungen und angeblichen rechtswidrigen Download von pornografischem Material und von Musikstücken aus dem Internet.
Getitelt sind die Emails mit „Urheberrechtsverletzung„. Es werden darin 100 Euro Mahn-Bußgeld verlangt, welches mittels PaySafe-Card bezahlt werden soll.
Diese Mails sind samt und sonders Fälschungen und es wird geraten, diese „Abmahnungen“ zu ignorieren und keinesfalls zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat hierzu die folgende Pressemitteilung gemacht:
Unberechtigte Abmahnungen im Namen von Sasse und Partner Verbraucherzentrale rät: Mahn-Bußgeld nicht zahlen!
Erneut sind Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Umlauf….
Wie schon im Fall Giese existiert die auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei ‚Sasse und Partner’ tatsächlich. Die Kanzlei erklärt auf ihrer Homepage, dass die aktuellen E-Mail-Abmahnungen nicht von ihnen stammen. In den Mails wird Betroffenen unterstellt, sie hätten sich wegen angeblicher urheberrechtlicher Verstöße strafbar gemacht. Auch hier fehlen genaue Angaben wie Tag und Uhrzeit des angeblichen Urheberrechtsverstoßes. Um welche Videos und Musiktitel es sich konkret handelt und welche IP-Adresse dem Abgemahnten zugeordnet war, wird ebenfalls nicht benannt.
„Alles Hinweise dafür, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handeln kann“,
so Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dazu zählt auch die Aufforderung, per PaySafeCard-Verfahren 100 Euro Mahn-Bußgeld zu zahlen, um angeblich weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verhindern.
„Solche fragwürdigen E-Mail-Rechnungen, wie im vorliegenden Fall, sollte niemand bezahlen“, rät die Expertin.
Wirkliche Urheber- und Markenrechtsverstöße sind keine Bagatellen, denn illegales Down- und Uploaden wird mit anwaltlichen Abmahnungen verfolgt.
Echte Abmahnschreiben von Rechtsanwälten gehen immer auf dem Postwege zu, niemals per E-Mail, außerdem enthalten sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die die Abgemahnten abgeben sollen.