Welche Daten werden von Versicherungsnehmern erfasst ?
Verbraucherzentrale rät, Selbstauskunftsrecht zu nutzen
Beim Thema Datennutzung sind Bürgerinnen und Bürger derzeit besonders sensibel. Dabei sollte nicht nur an den Bereich Telefon und Internet gedacht werden.
Versicherungsunternehmen greifen auch täglich auf gespeicherte Daten über ihre Kunden zurück.
„Während bekannt ist, dass die SCHUFA AG (Wiesbaden) positive und negative Daten über Verbraucherinnen und Verbraucher sammelt, ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer bisher wenig bekannt“,
informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, und ergänzt:
„Dabei sollte man auch in diesem Bereich seine Auskunftsrechte aktiv nutzen.“
Einträge in die HIS-Datei sollen der Doppelversicherung und insbesondere dem Versicherungsbetrug vorbeugen. Sie sind zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Kriterien für einen Eintrag in diese Datei sind spartenabhängig. Generell geraten Versicherungsnehmer, die über kurze Zeiträume mehrere Schäden zur Regulierung anmelden, ins Visier der Unternehmen.
„Wenn erst die Designerbrille eines Freundes, auf die man sich während eines Besuch gesetzt hat, über die Privathaftpflichtversicherung ersetzt werden soll und dann nur Monate später auch noch das Smartphone des besten Kumpels, weil auf dieses aus Versehen getreten wurde, werden die Versicherer berechtigterweise misstrauisch“
nennt Heyer ein fiktives Beispiel.
Andererseits können etwa in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung schnell zwei bis drei Schäden allein in einem Jahr zusammenkommen – ohne dass dies verdächtig sein muss.
„Ein gestohlenes Fahrrad aus dem verschlossenen Keller, ein Herbststurm, der schwere Balkonmöbel herumwirbelt und ein durchnässtes Sofa, weil durch Hagelschlag erst die Fenster kaputt gingen und anschließend Regen in die Wohnung eindrang, ist kein ungewöhnliches Szenario“,
sagt Heyer.
„Auf jeden Fall ist es nicht nur für solche Pechvögel gut zu wissen, welche Daten diesbezüglich in der HIS-Datei gespeichert sind.“
Wie in jeder großen Datei kann es bei den Einträgen auch zu Fehlern kommen. Diese können sich, wie bei den SCHUFA-Einträgen ebenso, für Betroffene negativ auswirken.
Folge können höhere Prämien für den gesuchten Versicherungsschutz sein oder im schlechtesten Fall die Verweigerung eines Vertragsabschlusses.
„Deshalb raten wir auch in diesem Bereich den Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihr Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr zu nutzen und bei festgestellten Fehlern die Korrektur einzufordern“,
sagt Heyer.
Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung einer Ausweiskopie bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden zu stellen.
Das Formular gibt es auf der Internetseite www. oder gegen Kopierkosten in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentralen
Quelle: Pressemitteilung VZ Sachsen