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Das Amtsgericht Marburg hat den den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt.
In seinem Urteil erklärt der Richter, weshalb ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Der Beklagte (Olaf Tank) zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.
Quellen: NJW (Neue Juristische Wochenschrift) sowie Abzocknews.de