Rechtsanwalt K. , teilte folgendes mit: Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte, und das Landgericht Frankfurt urteilte zur Abofalle  „Outlets.de

“Die Gestaltung der Webseite von outlets.de lässt für den normalen Verbraucher nicht zwingend erkennen, dass die angebotenen Dienste entgeltlich sind.”

Dies ist sehr wichtig für die Kostenfallenopfer von outlets.de, da nunmehr schon das zweite Gericht feststellte, dass die Webseite von outlets.de nicht so gestaltet ist, dass die Verbraucher hier auf eine entgeltliche Leistung schließen müssten. Wir verweisen nochmals auf die Entscheidung des AG Leipzig in welcher ähnlich argumentiert wurde.

Weiterhin hat das Gericht geurteilt,

„dass die Vorleistungspflicht von 96 € Jahresbeitrag unwirksam ist…“

Dass heisst, die allgemeine Geschäftsbedingungen die outlets.de verwendet, hält das Gericht für unwirksam.

das Gericht urteilte auf Seite 8 der Entscheidung:

„Die Preisangabe der beanstandeten Webseite ist nicht leicht erkennbar. Gleichzeitig wird der angesprochene Verkehr über die Entgeltlichkeit der angesprochenen Dienstleistung in die Irre geführt„.

Das Urteil des Landgericht Frankfurt vom 17.06.2010 trägt das Aktenzeichen

( Az.: 2-03 O 556/09 )

zur Internetfalle outlets.de des Tomas Franco und anderen Abofallen hat der Anwalt ein Video gemacht und ins Netz gestellt:

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