-MKH-
Die neue Akte Sendung kommentiert zwei aktuelle (noch nicht rechtskräftige) Urteile von zwei Verwaltungsgerichtshöfen wonach für Computer keine „Fernseh-Gebühren“, (mit kleinen Ausnahmen) bezahlt werden müssen. Aus der Urteils-Begründung: die TV Funktion sei bei Computern von untergeordneter Bedeutung.
Akte 2010 Das Urteil: GEZ Gebühren für Computer
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In der Vergangenheit hatte die GEZ versucht von Konsumenten die Fernsehgebühr gleich mehrfach zu kassieren: einmal für den normalen TV, dann zusätzlich auch noch für einen eventuell vorhandenen Computer (auch wenn mit dem Computer überhaupt kein Fernsehn geschaut wurde). Allein das Vorhandensein einer TV-Karte im Computer oder Laptop reichte aus, das Gerät gebührenpflichtig zu machen.
Es soll sogar Fälle gegeben haben, bei denen die GEZ die TV-Gebühren zusätzlich auch noch für das TV-fähige Handy haben wollte. Sozusagen ein all-inclusive Paket von der GEZ ?????
Weiterhin sind Fälle bekannt geworden, wonach die GEZ versucht hatte, Rundfunk- und Fernsehgebühren einzeln von allen im Haushalt lebenden Personen zu bekommen.
Wir meinen: eine einzige TV-Gebühr pro Haushalt ist genug – egal wieviele TV`s, Computer, Handies, Laptops, Autos und Familienmitglieder im Privat-Haushalt vorhanden sind.
Eine komplette Überarbeitung der Gesetze zum gesamten GEZ Komplex ist mehr als dringend überfällig.