Zum neuen Meldegesetz gibt es bei facto24.de bereits den Musterbrief gegen unerwünschte Datenweitergabe
Die von der Bundesregierung geplante und vom Parlament verabschiedete Änderung des Meldegesetzes würde bei Inkrafttreten das Recht der Bürger an ihren eigenen Daten weiter aufweichen, der Staat würde zum Adresshändler. Doch bereits jetzt können Meldeämter Daten von Bürgern weitergeben, solange dem nicht widersprochen wird.
Nach der bisherigen Regelung des Meldegesetzes können von den Meldeämtern Daten gemeldeter Bürger, wie beispielsweise Anschrift oder Alter, an Adresshändler weitergegeben werden. Wer bei der An- oder Ummeldung der Datenweitergabe nicht widersprochen hat, kann dies auch noch im Nachhinein: Zum Widerspruch können Verbraucher den Musterbrief (siehe unten) der Verbraucherzentrale verwenden.
„Der Staat ist kein Adresshändler. Ganz im Gegenteil: Er soll die Bürgerinnen und Bürger vor Missbrauch ihrer Daten schützen!“
kritisiert Dr. Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die geplante Neuregelung. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf machte die Datenweitergabe noch von der Einwilligung der Verbraucher abhängig.
„Warum das Ganze auf den letzten Metern ins Gegenteil verkehrt wurde, ist nicht nachvollziehbar“,
so Benner weiter.
Hier der Musterbrief der Verbraucherzentrale zum kostenlosen Download Widerspruch Datenweitergabe
Quelle: Pressemitteilung VZ BaWü