Die Verbraucherzentrale Hessen warnt in einer Pressemitteilung vom 4. März 2011 vor neuer Spam-Welle
Verbraucher werden per Emails aufgefordert Geld zu bezahlen, weil angebliche Smartphone Apps genutzt worden seien:
In den letzten Wochen haben viele Verbraucher ungewöhnliche
Email-Post erhalten. Zwischen 39 und 96 Euro sollen für einen
Zugang zu Seiten wie top-apps24.com, xXx Adult Ltd. oder moogudienst.com bezahlt werden. Überwiesen werden soll das Geld auf ein Konto bei der Wirecard Bank.
Wofür man bezahlen soll, wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll – das verschweigen die Absender der Mails allerdings.
Betroffenen kann man derzeit nur raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und keinesfalls ungeprüft zu zahlen. Vieles spricht dafür, dass hier wieder einmal versucht wird, von arglosen Opfern Geld einzusammeln – für nichts.
Bereits seit Mitte Januar schwappt eine Welle von Emails einer Apps World Ltd. durch die Republik. Dem Verbraucher wird mitgeteilt, er habe sich über das WAP-Portal via Mobiltelefon beim Anbieter angemeldet und sowohl das persönliche Nutzerprofil als auch die IP-Adresse seien gespeichert worden. Der für den “All App Zugang Lifetime Update“ geforderte Betrag von 39 Euro soll innerhalb von fünf Tagen auf ein Konto bei der Wirecard Bank eingezahlt werden.
Für ein zweijähriges Abonnement beispielsweise auf den Seiten myappsland.com, my-appsland.de oder www.top-apps24.com werden bis zu 96 Euro verlangt. Sowohl die Apps World Ltd. als auch die xXx Adult Ltd. sitzen angeblich in der Arcadia Avenue 34 in London. Im Impressum der Seite topapps24.com ist eine R.A.S.T. GmbH mit Sitz auf den Seychellen angegeben, doch tatsächlich führt die Recherche nach den Domaininhabern offenbar nach Hannover.
Auf der Rechnung für my-appsland.de ist als Kontoinhaber eine Rainer Staschik UG angegeben; bei der Variante mit dem Porno App-Zugang für xXxadultapps24.com tritt hingegen eine M. Lareyea UG als Kontoinhaber auf.
Alle Rechnungsempfänger, die sich mit der Bitte um Hilfe an die Verbraucherzentrale Hessen gewandt haben, haben glaubwürdig versichert, keine dieser Webseiten jemals genutzt zu haben. Insofern können sie auch keinen Vertrag geschlossen haben, der eine Kostenpflicht auslöst. Viele Betroffene verfügen nicht einmal über ein Smartphone, das die Nutzung von „Apps“ erlauben würde.
Zu den neueren Abofallen im Internet zählt derzeit auch das Moogu-Dienst Postfach von moogu-dienst.com. Hier sollen rund 60 Euro auf ein Konto der Wirecard Bank überwiesen werden und – um die Ernsthaftigkeit der Mahnung zu unterstreichen – wird gleich mitgeteilt, dass gegen den Verbraucher eine Strafanzeige „in Auftrag“ gegeben worden sei und der Inhalt des Rechners als Beweismittel sichergestellt werde. Absender der Mails ist eine Mobile Solutions Wieczorek und Partner Ltd. und dass diese wiederum ihren Sitz in der Londoner Arcadia Avenue 34 hat, dürfte sicherlich kein Zufall sein.
„Betroffene Verbraucher sollten den offensichtlich unbegründeten Zahlungsaufforderungen auf keinen Fall Folge leisten und sich auch nicht von der dreisten Drohkulisse beeindrucken lassen, die hier aufgebaut wird“,
empfiehlt Peter Lassek, Referent für Verbraucherrecht und -politik bei der Verbraucherzentrale Hessen.
„Sollte sich wider Erwarten etwa ein Inkassobüro oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung zu Wort melden, empfiehlt es sich sicherheitshalber, diesem gegenüber jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit den angeblich abgeschlossenen Verträgen entstanden sein sollen, entschieden zurück zu weisen“,
so Lassek weiter.
Hierzu kann auch der Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen verwendet werden, den die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite zur Verfügung stellt. In jedem Fall muss man reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen kann binnen einer Frist von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Dazu kommt es jedoch in der Regel
nicht.
Musterbrief zur Forderungsabwehr
Quelle: Pressemitteilung der VZ Hessen