Unseriöse Geldeintreiber sind wieder unterwegs
Deutsche Zentral Inkasso fordert 160 Euro
Dieses Urteil mache die Forderungen nicht seriöser, da es eine Reihe anderer Gerichtsentscheidungen gibt, die den Verbrauchern Recht gegeben haben, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Das Amtsgerichtsurteil bezieht sich zudem auf einen Einzelfall und ist für andere Fälle nicht relevant.
Auch wenn die Inkassofirma mit einem teuren Gerichtsverfahren bei weiterer Zahlungsverweigerung droht, sollten sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Wer sich gegen diese Art der Abzocke wehren will, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Zur Arbeitsweise der Deutsche Zentralinkasso hat das SWR recherchiert:
Hinweis: – die im TV-Bericht angeführten Urteile sind momentan angefochten worden und somit strittig !
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat zum selben Thema die folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarungund einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den „Zahlungswillen“ der Betroffenen verstärken.Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.
Wichtig zu wissen: Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hier heruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.
Abofallen im Internet: Die Deutsche Zentral Inkasso und das Geschäft mit der Angst
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Mahnwelle
Das Inkassounternehmen „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH („out-lets.de“) bzw. der Premium Content GmbH („my-downloads.de“) verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf. Beigefügt ist dem Mahnschreiben ein einschüchternder Anhang, nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Detmold, ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Langen sowie ein Formblatt zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Mit diesem sollen die Empfänger zur Anerkennung der Forderungen animiert werden.
An den bisherigen Empfehlungen der Verbraucherzentrale Hessen ändert die neue Masche freilich nichts. Verbrauchern, die nicht wissentlich im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, rät die Verbraucherzentrale Hessen nach wie vor: Nicht zahlen, den vermeintlichen Vertragsschluss entschieden zurückweisen, stur bleiben und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern lassen. Inzwischen hat sich auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. von dem Berliner Inkassounternehmen distanziert.