Logistep AG Erfassung von IP-Adressen für Massenabmahnungen in der Schweiz rechtswidrig

Das Schweizerische Bundesgericht hat der in Steinhausen ansässigen Logistep AG verboten, im Auftrag von Massenabmahnern automatisiert IP-Adressen von Tauschbörsennutzern zu erheben (Az. 1C 285/2009).

Logistep begibt sich seit 2005 im Auftrag von Urheberrechtsinhabern auf die Suche nach Rechteverletzern in P2P-Tauschbörsennetzen wie eDonkey.

Das Unternehmen hat die Methode des massenhaften Protokollierens von IP-Adressen zwecks Täterenttarnung als Erstes im großen Stil praktiziert.

In einer ersten Stellungnahme monierte Logistep-Vorstand Richard M. Schneider die Entscheidung und  kündigte indirekt einen Wegzug des Unternehmens aus der Schweiz an.

Quelle und ganzer Artikel:  Heise.de

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