Das Schweizerische Bundesgericht hat der in Steinhausen ansässigen Logistep AG verboten, im Auftrag von Massenabmahnern automatisiert IP-Adressen von Tauschbörsennutzern zu erheben (Az. 1C 285/2009).
Logistep begibt sich seit 2005 im Auftrag von Urheberrechtsinhabern auf die Suche nach Rechteverletzern in P2P-Tauschbörsennetzen wie eDonkey.
Das Unternehmen hat die Methode des massenhaften Protokollierens von IP-Adressen zwecks Täterenttarnung als Erstes im großen Stil praktiziert.
In einer ersten Stellungnahme monierte Logistep-Vorstand Richard M. Schneider die Entscheidung und kündigte indirekt einen Wegzug des Unternehmens aus der Schweiz an.
Quelle und ganzer Artikel: Heise.de